Wieviel Geld wird für eine Waschmaschine gestellt??
Arbeitslosengeld 2 Frage
Antworten (8)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
nijusan2010nijusan2010
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Bzw. sogar von Sachbearbeiter zu sachbearbeiter... Du musst erstmals von einer gebrauchten Maschine ausgehen. Und soweit ich weiß zahlen sie die nur bei einem Antrag auf Erstausstattung. Ob sie bei Defekt auch was zahlen weiß ich leider nicht. Also ich meine ich habe für meine damals 60€ oder so bekommen, also leider nicht wirklich viel!!! LG dasnico2010
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2Antwort von
huegelchenhuegelchen
Da kannst Du höchstens mal nach einem Darlehen fragen. Dir wird nichts gestellt.
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1Antwort von
Orchidee1Orchidee1
Wenn du Fragen zu Hartz 4 hast, kannste online im SGB II nachlesen. Im Normalfall wird kein Fernseher oder Waschmaschine mehr bezahlt, das war noch zu Zeiten der alten Sozialhilfe. Hartz 4 ist so ausgelegt, dass du alle deine Kosten damit decken kannst.
Siehe auch §22 Abs. 1 SGB II Du kannst dir ein Darlehen von denen holen, das du Monatlich abstottern musst. Es gibt auch Fälle in denen unbilligende Härte vermieden werden kann, spreche am besten deinen zuständigen Sachbearbeiter an.
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1Antwort von
antonzora08antonzora08
im normalfall gar nichts mehr da dies alles schon miteinberechnet ist, kommt auf den bearbeiter an ob du ein zinsloses darlehen bekommst...
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0Antwort von
juergeniusjuergenius
Ich hoffe, mit diesem Urteilsauszug ist dir geholfen!
Hartz IV: Bei Haushaltsgründung muss das Jobcenter eine Waschmaschine finanzieren; auch als Teilleistung
Das Bundessozialgericht urteilte, dass bei einer Haushaltsgründung im Rahmen der Erstausstattung eine Waschmaschine durch die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld II Empfänger finanziert werden muss. Im Zusammenhang der Erstausstattung bei ALG II müssen die Jobcenter auch Beihilfen für die Anschaffung einzelner Elektrogeräte (bespielsweise eine Waschmaschine) bewilligen, so das Bundessozialgericht in Kassel (Bundessozialgericht Kassel, Aktenzeichen: B 14 AS 64/07 R).
Ein Mann, der von ALG II Sozialleistungen lebt, hatte sich von seiner Ehegattin getrennt und ist mit seiner leiblichen Tochter in eine andere Wohnung gezogen. Alle anderen Gegenstände für den Haushalt waren bereits vorhanden, bis auf eine Waschmaschine. Das Jobcenter lehnte einen Antrag des Klägers ab. Die Begründung war, dass es "Beihilfen zur Erstausstattung" nur für eine komplette Wohnung geben würde. "Einzelne Geräte seien eine sogeannte Ergänzungsbeschaffung" und sollten aus diesem fragwürdigen Grund vom monatlichen Hartz IV Regelsatz beglichen werden. Nach Ansicht des Jobcenters sollte der Vater die Kosten vom spärlichen ALG II Regelsatz ansparen. Nur wenn ein ganzer Haushalt benötigt wird, werden die Kosten getragen.
Bereits in den sozialgerichtlichen Vorinstanzen wurde die Ansicht des Jobcenters abgewiesen. Nun bestätigte das Bundessozialgericht in Kassel die Position des Klägers. (19.09.2008)
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Das kann man nicht generell beantworten. In vielen Städten gibt es Gebrauchtmöbellager. Dafür gibt es dann Gutscheine.
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