Hallo, am 04,01.2010 habe ich telefonisch um Terminvereibarung gebeten,bei der Arge,habe ihn aber am 15.01.erst bekommen,es wurde mir gesagt das der heutige Tag also der 04.01, vermerkt würde,am 15.01.wurde der Antrag ausgefüllt,am 12.02.2010. bekomme ich die Ablehnung,mit folgender Begründung,
da nicht mein Anruf zwecks Terminvereinbarung vermerkt wurde,,wurde dann ab 15.01,gerechnet,
da ich am 15.01.aber schon meine Miete bezahlt hätte,würde ich nicht mehr hilfebedürftig sein....so die Arge
somit war mein antrag abzulehnen,es handelt sich hier um Aufstockungsgeld,da ich zuwenig Arblg.1 bekomme..
wer weiß rat,bitte um hilfe ob es Rechtens ist. danke
D.h + Danke für Deine Antwort, dann brauch ich ja nicht mehr........
das würde ich nicht so sehen, denn ehe du den antrag gestellt hast, ist ja schon weitere zeit vergangen, und die arge regelt das nicht rückwirkend