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Arbeitslosengeld 2 , möchte zu Partner ziehen brauche Rat

Frage von CanPicafort87 CanPicafort87

Ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld 2 und wohne alleine.Möchte nun zu meinem Partner ziehen ( wohnt in einer anderen Stadt ). Kennt sich jemand damit aus,wie das dann berechnet wird,was mir dann an Leistungen zusteht? Und was die meinem partner dann abknüpfen vorallem...Bin 25 Jahre alt..

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Antworten (5)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn ihr nicht verheiratet seid, kein gemeinsames kind habt und getrennt wirtschaftet (getrennte konten usw.) darf das jobcenter im ersten jahr keine bedarfsgemeinschaft unterstellen (§7sgb2). keine bg= du hast anspruch auf die regelleistung plus kopfanteilige tatsächliche angemessene kosten der unterkunft und heizung, ohne das das einkommen deines partners berücksichtigt wird. nach einem jahr müsstet ihr dem jobcenter dann beweisen das keine verantwortungs- und einstehungsgemeinschaft vorliegt... könnt ihr das nicht bildet ihr eine bg. in einer bg wird der gesamtbedarf aller mitglieder ermittelt und das anrechenfähige einkommen berücksichtigt. dabei bleibt ein freibetrag unberücksichtigt. der freibtrag auf erwerbseinkommen wird aus dem brutto errechnet und vom netto abgezogen = anrechenfähiges einkommen. 100 euro grundfreibetrag, 100-1000 euro 20%, 1000-1200/1500 euro 10%.

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    Antwort von Rocco8290 Rocco8290

    Du kannst dir doch, dem Amt wegen, ne 1 Zimmer Wohnung nehmen. Dort bist du dann ja auch gemeldet und du hast dein eigenes Geld. Kannst ja trotzdem immer bei deinem Freund sein ;)

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    Antwort von silvana1984 silvana1984

    hallo wie alt ist denn dein freund du bist 25 jahre alt denn kannst du auch in einer eigenden wohnung ziehen ich bin 27 jahre und mein ehe mann ist 23 jahre wir wohnen auch zusammen du musst bei dem altmarkkreis nach fragen ob du umziehen darfst!!!!!!!! und wie groß die wohnung ist für 2 persohnen da gibt es keine probleme du musst halt fragen ob de umziehen darfst........ was verdient denn dein freund also wenn er einen festen job hat und 1000 euro oder höher verdient bekommst du nichts mehr vom amt!!!!!!! bis 900 euro denn hat man noch ein teil anspruch auf alg2 ich kenne es ja ich musste auch fragen ob ich umziehen darf und durfte und bin mit mein mann zusammen gezogen vorher waren wir nur verlobt aber zählt als bedarfsgemeintschaft wenn du noch mehr wissen möchtest frage mich ruhig,gruß silvana

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    Antwort von Skipelita Skipelita

    Wenn dein Partner auch ALG2 bekommt, werdet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn dein Partner arbeitet, muss er für deinen Unterhalt aufkommen, dann bekommst du nichts mehr. ACHTUNG: Wenn du keine Leistungen bekommst, bist du evtl. auch nicht krankenversichert!

    Kommentar von CanPicafort87 CanPicafort87CanPicafort87

    auch wenn wir nicht verheiratet sind ???

    Kommentar von Skipelita SkipelitaSkipelita

    Ja genau, das ist dem Gesetzgeber mal ganz egal !! Dein Partner muss für dich zahlen. Ich kenne Frauen, die wegen ihrer Krankenversicherung dann geheiratet haben. Du kannst nichts daran ändern, höchstens versuchen, NICHT bei deinem Partner gemeldet zu sein, sondern woanders, und dann.....So was darf man natürlich nicht machen ;-)

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    Antwort von sweetheart17 sweetheart17

    kommt drauf an ob er arbeitet oder nicht

    Kommentar von CanPicafort87 CanPicafort87CanPicafort87

    er arbeitet

    Kommentar von sweetheart17 sweetheart17

    und als was ?

    Kommentar von CanPicafort87 CanPicafort87CanPicafort87

    In der Leasingbranche als Kundenbetreuer

    Kommentar von CanPicafort87 CanPicafort87CanPicafort87

    Ich wohne jetzt noch im Haus meiner Eltern und ich halte es hier aber nicht mehr aus.Ich will endlich hier weg :-( Aber ich möchte nicht meinen Partner mitreinziehen und dass er für mich zahlen muss.Aber nach fast 4einhalb jahren möchte ich auch mal zu ihm ziehen :-(

    Kommentar von Skipelita SkipelitaSkipelita

    Aber du wirst deinen Partner mit "rein ziehen" oder du musst arbeiten gehen :-)) Und das auch sozialversicherungspflichtig, d.h. über 400€ Basis.

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