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Arbeitslosengeld 2 - Zinsen über 30 Euro ans JobCenter zurückzahlen?

Frage von wetterfrosch987 wetterfrosch987

Mir wurden am 30.12.2010 von meiner Bank 50,98 Euro Zinsen für das Jahr 2010 gutgeschrieben. Das JobCenter fordert nun nach Abzug von 30 Euro Freibetrag 20,98 Euro von meinem im Dezember 2010 bezogenen Arbeitslosengeld 2 zurück. Ist das korrekt?   Falls ja: Gilt der Freibetrag pro Monat oder pro Jahr? Falls dieser pro Monat gilt, müsste ich mir also eine Bank suchen, die die Zinsen monatlich oder zumindest quartalsweise auszahlt (und dafür einen etwas schelchteren Zinssatz in Kauf nehmen.)

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Antworten (3)

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    Antwort von wetterfrosch987 wetterfrosch987

    http://www.sozialleistungen.info/foren/anspruch-und-leistungen/t-arbeitslosengel...

     

    Ich darf also seit 1.4.2011 weiterhin monatlich bis zu 30 Euro Kapitalerträge erhalten, wenn ich sonst kein Einkommen erziele. Jeder Cent darüber muss ans JobCenter abgeführt werden - aber nur dann, wenn die Einzelbeträge der monatlichen Einkünfte INNERHALB EINER EINKUNFTSART jeweils über 10 Euro betragen.
    Wenn ich also aufs Tagesgeldkonto 29,99 Euro Zinsen pro Monat erhielte und aus Land- und Forstwirtschaft nochmal 7,93 Euro, müsste ich nichts ans JobCenter abführen, da Beträge unter 10 Euro außen vor bleiben und somit nur die 29,99 Euro unter die 30-Euro Grenze fallen müssen.

     

    Anders ausgedrückt:

    Dann werden also beliebig kleine Posten immer zusammengerechnet und nur am Ende geschaut, ob bei einer Einkommensform weniger als 10 Euro rauskommen. Und nur in diesem Fall können in Summe dann über 30 Euro ohne Anrechnung auf das Alg 2 im Kalendermonat bezogen werden.
    Beispiel 1:
    5 Euro Zinsen Bank 1 + 10 Euro Dividenden + 10 Euro Dividenden = 25 Euro Einkunftsart Kapitaleinkünfte
    7,50 Euro Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Ergebnis: Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft liegen unter 10 Euro und werden damit nicht weiter berücksichtigt.
    Somit bleiben in diesem Beispiel 32,50 Euro anrechnungsfrei.

    Beispiel 2:
    Wenn die 7,50 Euro aber Zinsen statt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wären, müssten 2,50 Euro abgeführt werden, da dann alle Posten unter die Einkunftsart Kapitaleinkünfte subsumiert werden und somit die 30 Euro überschritten werden.

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    Antwort von booklady booklady

    Wenn das ein normales Girokonto ist, sind das Guthabenzinsen, die entstehen, wenn man mit seinem Geld im Monat haushaltet. Diese Guthabenzinsen darf die ARGE nicht anrechnen.

    Kommentar von wetterfrosch987 wetterfrosch987wetterfrosch987

    Sicher?

    Du bist bislang der einzige der das sagt.

    (http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-alg-ii-2/arbeitslosengeld-2-zinsen-ueber-30-euro-ans-jobcenter-zurueckzahlen-22392.html#post169633)

    Kommentar von booklady bookladybooklady

    Ganz sicher! Eine Freundin hatte das gleiche Problem und hat erfolgreich geklagt. Wenn es sich um ein normales Girokonto handelt und nicht um ein Sparkonto, darf die ARGE die Guthabenzinsen nicht anrechnen.

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Der Freibetrag gilt für jeden Monat,obendrein kannst du Gegensetzten an Versicherung (falls Vorhanden) die mit Pflicht enden,sowie Riester-Rente,sowie Renovierungen oder Reparatur in der Wohnung

    Kommentar von wetterfrosch987 wetterfrosch987wetterfrosch987

    Kannst Du mir nochmal genauer mitteilen, was ich gegenrechnen kann?

    Riester Rente & Co habe ich nicht - nur ein Giro- und ein Tagesgeldkonto.

    An Versicherungen habe ich nur eine Kfz-Haftpflicht und eine private Haftpflicht (sowie die vom JobCenter übernommene gesetzliche Krankenversicherung).

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