Hallo kurze Frage.Meine Neue Freundin hatte vor einigen Monaten das Geld von ihrem Ex-Freund was vom Amt kamm auf ihr Konto bekommen da er kein eigenes hat,hat ihr und dem Amt verschwiegen das er mehrere hundert Euro verdient hat. Das Amt kam diesem betrug auf die schliche(was vollkommen koreckt ist).Nun wurde die zahlung von über 1000Euro an die Bundesbank weitergegeben die denn betrag von meiner Partnerin fortert.Was können wir machen?
Arbeitslosengeld 2
Antworten (4)
-
3Antwort von
rinyarinya
zum ersten ist wohl festzustellen, dass jeder, der ein konto einrichten will, auch eines bekommt.sicher nicht bei jeder bank, aber zu 100prozent bei der postbank. ist jedem gesetzlich zugesichert. das umwegbuchen auf das kto. deiner freundin hätte also vermieden werden können.( aber im nachhinein ist man ja immer schlauer )abgesehen von den eingegangenen zahlungen, die i h r e m einkommen steuerlich zuzurechnen sind, ist die rückforderung rechtens.wieso allerdings die bundesbank ins spiel kommt bleibt bei deinem text unklar.
-
0Antwort von
WellenreiterWellenreiter
Um wirklich helfen zu können, fehlen hier noch weitere Infos. Habt ihr schon Kontakt mit dem zuständigen Arbeitsamt bzw. der Bundesanstalt für Arbeit aufgenommen? Was war deren genaue Aussage? Gibt es noch Kontakt zum Ex? Wie verhält sich dieser?
Es ist jedenfalls so, dass das Arbeitsamt sich hier nicht an die Freundin, sondern an den eigentlichen Geldbezieher, also den ALG-Empfänger zu wenden hat. Bei der "Bundesbank" gehe ich mal eher davon aus, dass du hier die "Bundesanstalt für Arbeit" meinst, über die das eigentliche ALG abgerechnet und ausbezahlt wird. Eine Bundesbank hat jedenfalls hiermit nichts zu tun und kann deshalb auch kein Geld rückfordern.
Jedenfalls solltet ihr den beiden Behörden mitteilen, dass das Geld an den Empfänger ausbezahlt wurde und man sich unabhängig davon auch an diesen wegen eventueller Rückforderungen zu halten hat. Gebt ggf. gleich dessen neue Anschrift an.
Die Freundin muss in jeden Fall nichts zurückbezahlen, da sie nicht Leistungsempfänger war und ist - unabhängig ob das Geld mal auf deren Konto eingegangen war. Sinnvoll wäre allerdings dennoch Beweise wie einen Auszahlungsbeleg des Geldes vorlegen zu können.
-
0Antwort von
LuiseLuise
Das Geld wurde an ihn bezahlt, ob über das Konto der Freundin oder ob anders. Wenn sie ihm das Geld gegeben hat, was sie anhand von Kontoauszügen nachweisen sollte oder bestätigen, dann ist er wieder im Besitz des Geldes und der Ansprechpartner für das Amt.
-
-
0Antwort von
ViSo05ViSo05
Ich verstehe das nicht ganz! Um was für eine Zahlung i.H.v. 1000 €uro geht es denn?? Woher kam das Geld und warum wurde es an die Bundesbank weitergereicht??
Sorry, muss dich leider in deiner Antwort korrigieren. Bezüglich dass jeder ein Konto einrichten darf ist gesetzlich eben nicht zugesichert. Es gibt allerdings ein Abkommen der meisten großen Banken wie Sparkassen, Volksbanken etc.. Es gibt mehrere Gründe (z. B. fortwährende Pfändungen beim Kontonehmer) warum eine Bank kein Konto gewähren kann und muss. Dies wird von den Banken dahingehend meist so erklärt, dass eine Kontoführung der Bank in solchen Fällen nicht zumutbar ist.
hallo wellenreiter, von den ständig sich ändernden bestimmungen wird man schon ganz meschugge. vor 4 wochen erhielt eine bekannte von der schuldnerberatungsstelle münchen die auskunft, dass die postbank jedem ein konto geben muss, dies ist in ihrem falle auch erfolgt.
Hi :-). Die Auskunft der Schuldnerberatungsstelle ist hier leider zu pauschal und nicht wirklich korrekt. Ich weiß auch, dass die AfA oderARGE diese Information herausgibt, obwohl sie nicht in dieser Form stimmt. Da hatte deine Bekannte wohl offensichtlich Glück. Wobei es letztlich bei jeder Person auf den einzelnen Sachverhalt ankommt. Wenn sie z.B. keine Einkünfte aus Arbeit heraus und keine Gläubiger hat, die ihr fortwährend das Konto pfänden wollen, dann wird ein Konto nur bei manchen Banken ein Problem. Bei ständigen Pfändungsversuchen wird aber leider keine Bank dauerhaft mitspielen oder eben von vornherein gar kein Konto ermöglichen.
Also ein Konto auf Guthabenbasis muß jedem ermöglicht werden, da Amtsleistungen nur bargeldlos gezahlt werden können.