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Arbeitslosengeld 1 Zusammensetzung des Geldes

Frage von donmaikey donmaikey

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage an euch. Ich hab in diesem Monat (Juni 2010) mein Fachabitur beendet und wäre somit ab nächsten Monat Arbeitslos. Zuvor habe ich bei meinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet und weiß nicht genau wie sich meine Zahlung nun zusammensetzt.

(Ausbildung 2005 bis Januar 2009 - Ausbildungsentgelt von ca. 500 Euro Brutto + BAB | Februar - August 2009 - Bruttogehalt von ca. 1600 Euro durch Übernahme im Ausbildungsbetrieb |
September 2009 - Juni 2010 - Schüler Bafög ca. 530 Euro)

Von wann an wird jetzt also das Arbeitslosengeld 1 berechnet ? Und wird darin auch das Bafög angerechnet oder fallen die 4 Monate einfach weg und ich bekomme Somit nur ALG 1 von Januar bis August ?

Über Antworten wäre ich sehr erfreut.

Gruß Maik

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von KittyJane KittyJane

    Beim Arbeitslosengeld I interessieren nur die versicherungspflichtigen Zeiten der letzten 2 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit für die Berechnung der Höhe. D.h. dein Bafög und BAB fallen weg. Berechnet wird dann nach den letzten 12 versicherungspflichtigen Entgelten, also die 7 Monate 1600€ und die letzten 5 Monate Azubi-Gehalt (Sept 08 bis Jan 09 (ohne BAB)). Da ich die Höhe deiner EK-Steuer und des Soli-Zuschlags (bei West) nicht weiß nimm zur GROBEN Berechnung am besten dein Nettogehalt für diese Monate und rechne den Durchschnitt aus.(Erhaltenes Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nur, wenn es versicherungspflichtig war.) Von diesem Durchschnitt bekommst du dann wenn du min. 1 Kind hast 67% und ohne Kind 60%.

    Kommentar von donmaikey donmaikey

    Vielen Dank KittyJane,

    ich denke jetzt habe ich einen groben Überblick was ich bekommen würde!

    Gruß Maik

  • 0
    Antwort von Lavazza1983 Lavazza1983

    Das ist schwer zu erklären an deinem Bsp... ich versuch es mal GROB! Es wird berechnet was du in der Anwartschaftszeit (die versicherungspfl. Zeiten innerhalb der letzten 2 Jahre, Bafög gehört nicht dazu weil es nicht versicherungspfl. ist) an Einkommen hattest. Dieses Gesamteinkommen wird geteilt durch die vers.pfl. Zeiten bzw der Durchschnitt wird errechnet. Davon dann 60 Prozent, es sei denn du hast Kinder. Rechne am besten anhand deines Nettos, das entspricht ungefähr dem Bemessungsentgelt.

    Kommentar von KittyJane KittyJane

    Die Anwartschaftszeit dient nur zur Klärung, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Dies ist der Fall wenn du in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigekteit min 12 Monate versicherungspflichtiger Zeiten hast(z.B. Arbeit, Bezug von Kranken oder Mutterschaftsgeld oder Elternzeit)

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