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Arbeitslosengeld 1, wer hat Erfahrung?

Frage von yyyxxx yyyxxx

Wenn jemand vor hat (Person X )Arbeitslosengeld 1 zubeziehen, und mit noch jemanden zusammen wohnt (Person Y) der nix bezieht (beim Amt nicht gemeldet ist und arbeitet), wird dann das Geld von Person Y mit anberechnet oder wird Person Y komplett daraus gehalten???

Danke im Vorraus!!!

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von lilith4870 lilith4870

    Hallo, beim Arbeitslosengeld 1 ist das Einkommen der anderen Person egal, anders sieht es beim ALG II aus. Da wird es mit angerechnet. beim ALG I zählt nur das Einkommen, dass der Antragssteller hatte.

    Kommentar von yyyxxx yyyxxxyyyxxx

    Heißt das Person X kann den Antrag alleine stellen, ohne das Person Y irgendwas damit zutun hat??

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ja das kann X.

  • 1
    Antwort von Rainbow61 Rainbow61

    Bei Alg1 ist das egal, erst bei Alg2 ( HarzIV ) wird das berechnet, weil Ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

  • 1
    Antwort von asmodina61 asmodina61

    Das Arbeitslosengeld 1 steht jedem zu der eingezahlt hat. Höhe ist Prozentual von dem letzten Verdienst. Darauf hat jeder Anspruch.Abgezogen wird nichts, egal wie groß deine Wohngemeinschaft auch ist. Selbst wenn Angehörige Millionäre wären.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Deine Frage klingt aber schon ein wenig merkwürdig. alg I bekommt man nicht einfach weil man vor hat welches zu bekommen, sondern man muss auch die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ob die bei dir erfüllt sind weiß ich nicht, da du nichts dazu schreibst, was du bis jetzt gemacht hast (Versicherungspflichtige Tätigkeit? Wenn ja von wann bis wann? Kündigung? Von wem und warum? usw.).

    Kommentar von yyyxxx yyyxxxyyyxxx

    Natürlich sind die Vorraussetzungen erfüllt, darum geht es ja aber auch gar nicht in dieser Frage. Das was ich wissen wollte weiß ich jetzt!!!!

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