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Arbeitslosengeld 1 und dann

Frage von julie35 julie35

mein Mann muss sich in kürze arbeitslos melden. Meine Fragen nun dazu 1. wird der Minijob von mir mit angerechnet? 2. wie wird das Arbeitslosengeld errechnet? 3. Wird darin auch das Spesengeld mit angerechnet?

vielen Dank schon mal

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Antworten (7)

  • 1
    Antwort von mela1970 mela1970

    Dein Minijob wird erst bei ALG2 angerechnet,spesengeld wird nicht mitgerechnet und ALD1 sind ca 65% vom Bruttolohn

    Kommentar von julie35 julie35

    65 % vom Bruttolohn erscheint mir ein wenig viel,oder?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''und ALD1 sind ca 65% vom Bruttolohn''

    Ohne Kind 60% und mit Kind 67%.

    -> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm

  • 1
    Antwort von holsch holsch

    alg 1 hat mit Dir nichts zu tun... arbeitslosenversicherung !

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''1. wird der Minijob von mir mit angerechnet?''

    • Bei ALG I nicht.

    ''2. wie wird das Arbeitslosengeld errechnet?''

    • Das beträgt entweder 60 oder 67% des Leistungsentgeltes (kommt drauf an, ob man Kind[er] hat oder nicht. Und das ''Leitungsentgelt'' ist weder Brutto- noch Netto[arbeits]entgelt. (Den Unterschied zu erklären, bin ich jetzt aber zu faul)

    ''Wird darin auch das Spesengeld mit angerechnet?''

    • Nein.
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    Antwort von sw33tkizz sw33tkizz

    also ALG 1 bekommt man im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit dannach bekommt man ALG 2 das ALG1 sind ca 65% vom Bruttoeinkommen des vorherigen Jobs! (Hoffe das stimmt grammatikalisch)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''sind ca 65% vom Bruttoeinkommen''

    Wie kommen hier nur so viele auf 65%?

    -> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm

    Kommentar von sw33tkizz sw33tkizzsw33tkizz

    uns hat man das in der schule so beigebracht! Kann aber auch sein das es nicht stimmt wir haben eine referendarin in WR die immer etwas unsicher wirkt!

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    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Bei ALG 1 wird dein Minijob nicht mitangerechnet.

    67% vom Nettolohn bekommt man ALG 1.

    Sollte dein Mann in einem Jahr ins Hartz IV fallen, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und da wird dann dein Minijob mit angerechnet.

    Vergiss nicht, dein Mann sollte sich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt melden.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''67% vom Nettolohn bekommt man ALG 1.''

    Aber nur mit Kind.

    -> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm

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    Antwort von istie istie

    Das ALG wird aus dem Verdienst der letzten 6 Monate errechnet. Spesen etc. werden nicht berücksichtig. Dein Minijob interessiert bei ALG 1 nicht.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    68% vom Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, ohne Kind 65%. Dein Einkommen interessiert nicht.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    67% mit Kind und 60% ohne Kind.

    -> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Danke für die Korrektur, kannte wohl nur alte Zahlen.

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