mein Mann muss sich in kürze arbeitslos melden. Meine Fragen nun dazu 1. wird der Minijob von mir mit angerechnet? 2. wie wird das Arbeitslosengeld errechnet? 3. Wird darin auch das Spesengeld mit angerechnet?
vielen Dank schon mal
mein Mann muss sich in kürze arbeitslos melden. Meine Fragen nun dazu 1. wird der Minijob von mir mit angerechnet? 2. wie wird das Arbeitslosengeld errechnet? 3. Wird darin auch das Spesengeld mit angerechnet?
vielen Dank schon mal
Dein Minijob wird erst bei ALG2 angerechnet,spesengeld wird nicht mitgerechnet und ALD1 sind ca 65% vom Bruttolohn
''und ALD1 sind ca 65% vom Bruttolohn''
Ohne Kind 60% und mit Kind 67%.
-> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm
''1. wird der Minijob von mir mit angerechnet?''
''2. wie wird das Arbeitslosengeld errechnet?''
''Wird darin auch das Spesengeld mit angerechnet?''
also ALG 1 bekommt man im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit dannach bekommt man ALG 2 das ALG1 sind ca 65% vom Bruttoeinkommen des vorherigen Jobs! (Hoffe das stimmt grammatikalisch)
''sind ca 65% vom Bruttoeinkommen''
Wie kommen hier nur so viele auf 65%?
-> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm
uns hat man das in der schule so beigebracht! Kann aber auch sein das es nicht stimmt wir haben eine referendarin in WR die immer etwas unsicher wirkt!
Bei ALG 1 wird dein Minijob nicht mitangerechnet.
67% vom Nettolohn bekommt man ALG 1.
Sollte dein Mann in einem Jahr ins Hartz IV fallen, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und da wird dann dein Minijob mit angerechnet.
Vergiss nicht, dein Mann sollte sich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt melden.
''67% vom Nettolohn bekommt man ALG 1.''
Aber nur mit Kind.
-> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm
Das ALG wird aus dem Verdienst der letzten 6 Monate errechnet. Spesen etc. werden nicht berücksichtig. Dein Minijob interessiert bei ALG 1 nicht.
68% vom Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, ohne Kind 65%. Dein Einkommen interessiert nicht.
67% mit Kind und 60% ohne Kind.
-> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm
Danke für die Korrektur, kannte wohl nur alte Zahlen.
65 % vom Bruttolohn erscheint mir ein wenig viel,oder?