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Arbeitslosengeld 1 nach der Schule ja/nein

Frage von barbapapa barbapapa

Hallo,

ich hatte letztes Jahr 4 Monate ALG1 bezogen. Dann hab ich die FOT besucht. Ich werde im Juni damit fertig sein. Mein Studium beginnt aber erst im Oktober. Kann ich dann direkt vom Juni bis Oktober weiterhin ALG1 beziehen? Also ohne 3 monatige Wartezeit?

lg

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Antworten (5)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn noch ein Restanspruch vorhanden ist, lebt dieser wieder auf. Voraussetzung ist natürlich, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Für eine beristete Arbeitsstelle stehst du ja zur Verfügung. Du willst ja wohl arbeiten?

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    Antwort von elenore elenore

    Meines erachtens bekommst du bis Semesterbeginn ALG I weiter!!! Beantrage schnellsten ALG I erneut und füge eine Kopie deiner Studiumzulassung bei.

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    Antwort von Lucas Lucas

    Wenn Du, (und wahrscheinlich ist das so, da der Mindestanspruch bei ALG 1 sechs Monate beträgt), noch Restanspruch hast (schau mal in Deinen alten ALG 1 Bescheid), kannst Du diesen innerhalb von 4 Jahren in Anspruch nehmen. D.H. als Antwort: Ja, für mindestens 2 Monate.

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    Antwort von Nenek Nenek

    ALG 1 kann es geben, wenn man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es könnte also sein, dass Du gar keinen Anspruch auf ALG 1 hast, sondern nur auf ALG 2. Auf jeden Fall solltest Du Dich, wenn Du es noch nicht getan hast, jetzt schon für die Zeit nach dem Schulabschluss arbeitslos melden, da Dir je nachdem, wann Du arbeitslos sein wirst, jetzt schon eine Sperre droht.

    Kommentar von barbapapa barbapapa

    hab da gerade angerufen... 3 monate vorher melden muss man sich nur bei einem befrsiteten arbeitsvertrag... also kann ich das nach der schule machen.... und ALG 1 bekomme ich auch... 1200 euro, da ich gearbeitet habe und das lange genug :-D

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das ist defintiv falsch. Du musst dich arbeitssuchend melden, sobald du weißt, wann due wieder zur Verfügung stehst. Das Abschlussdatum steht doch fest. Wenn du dich erst dann meldest, bist du für die Zeit sicher nicht mehr vermittelbar. jetzt wäre es durchaus möglich, dass die Agentur dich in eine Urlaubsvertretung vermitteln kann. Auf keine Fall auf telef. Auskünfte verlassen. Da hast du mit irgendeinem Call-Center gesprochen. Der Mensch hatte offensichtlich keine Ahnung.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Das erfragst du am besten beim Amt. Da du dich bei zu erwartender Arbeitslosigkeit 3 Monate vorher dort melden musst, wird es eh langsam Zeit. Sonst droht eine weitere Sperre.

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