Hallo Zusammen,schließe morgen die Berufsoberschule 1 mit der Fachhochschulreife ab, nachdem ich zuvor 3 Jahre ein Ausbildung gemacht habe. Eigentlich sollte ich kommenden Montag bei einer Firma für 6 Wochen arbeiten gehen, bevor ich im August ein zweimonatiges Praktikum mache und danach ein Studium aufnehme. Jedoch ist das mit dem Arbeiten für die 6 Wochen nun geplatzt, obwohl das eigentlich alles schon in Trockenen Tüchern schien. Meine Frage nun. Wenn ich mich am Montag arbeitslos melde, für die 6 Wochen bis zum Praktikum, erhalte ich dann mein Arbeitslosengeld oder nicht? Denn es gibt doch immer so eine gewisse Frist, die man einhalten muss. Aber ich weiß erst seit vorgestern, dass ich doch nicht arbeiten kann. Daher kann man mir doch nichts vorwerfen, oder?
Vielen Dank im Voraus!
Ja, aber in der Ausbildung, das sollte aber auch zählen, oder?
Sicher zählt das . Hauptsache Sozialversicherung wurde abgeführt!