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Arbeitslosengeld 1 läuft ab trotz Krankenschein

Frage von Schlitzi Schlitzi

Hallo Leute,hab eine wichtige frage,wäre super wenn ihr sie mir schnell beantwortet. Mein Arbeitslosengeld 1 läuft zum 1.12.2011 ab, während ich anspruch auf ALG 1 hatte war ich fast 6 wochen krank geschrieben,wollte deshalb wissen ob sich das alg 1 verlängert solange ich krank geschrieben war. bitte helft mir,danke schon mal im vorraus

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Antworten (3)

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    Antwort von Smile1122 Smile1122

    Ja, das ALG 1 wird verlängert. Aber nur, wenn du in der Zwischenzeit kein Geld von denen bezogen hast und z.B. durch deine Krankheit von der Krankenkasse die fehlende ALG 1 -Leistung erhalten hast. ( Bei 6 Wochen gehe ich mal davon aus, dass dies der Fall war). Die 6 Wochen kommen dann obendrauf.

    Hatte selbst mal wg. Krankheit Krankengeld bezogen und ALG 1 wurde für die Zeit verlängert.

    Kommentar von Figaro71S Figaro71SFigaro71S

    Geld von der Krankenkasse bekommt man erst nach 6 wochen krankheit

    Kommentar von Smile1122 Smile1122Smile1122

    Meiner Antwort kann man ja entnehmen, dass er nur einen Anspruch auf Verlängerung hat, wenn er in den 6 Wochen kein ALG 1 und stattdessen z. B. Krankengeld erhalten hat.

    Kommentar von Schlitzi Schlitzi

    danke für die information hat mir sehr weitergeholfen

    Kommentar von Schlitzi Schlitzi

    weiß auch jemand zufällig wenn ich in dieser zeit von alg 1 einen 3 monatigen kurs besucht hab,wird es doch eig. auch verlängert oder irre ich mich

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Nein, denn du hast ja weiterhin Leistungen bekommen, oder nicht? Ist doch genauso, als wenn du gearbeitet hättest. Dadurch hätte sich z. B. auch kein Zeitvertrag verlängert.

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    Antwort von Figaro71S Figaro71S

    wieso? du hast doch in den 6 wochen auf ALG! bekommen wo du krank warst- wieso sollte sich das deswegen verlängern?

    Kommentar von Schlitzi Schlitzi

    hmm, hört sich logisch an, habs von vielen leuten gehört deswegen wollte ich nochmal nachfragen

    Kommentar von Smile1122 Smile1122Smile1122

    Bei 6 Wochen dürfte in der Regel die Zahlung eingestellt worden sein und die Krankenkasse in Zahlung gegangen sein.

    Dann werden die 6 Wochen hinaufgerechnet.

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