hallo
ich, wir stehen noch nicht vor diesem problem, aber ich hab mich da ma schon mal schlau gemacht!
es darf keine bedarfbeziehung geben(ihr seid keine partner), ihr seid nicht länger als 3 monate zusammen!
ihr habt getrennte räume, und das amt muss euch das gegenteil nachweisen.
soll heissen:
2 zahnbürsten in einem glas, und nur 1 bett in einer wg. mit 2 personen ist nicht nur auffällig sondern betrug!
allerdings verstehe ich den wunsch zur weiteren unabhängigkeit. lies dir das mal durch:
"Ich bekomme Hartz4 und möchte mit meiner freundin zusammen ziehen.Meine Freundin studiert,kriegt Bafög+Kindergeld u. geht in den "Ferien" arbeiten.
Wenn wir "normal" zusammen ziehen würden,dann würde die Arge ja ihr verdientes Geld voll auf unsere Bedarfs- od. Eheähnliche Gemeinschaft anrechnen,oder?Wenn wir aber ne WG gründen würden,(logischerweise mit getrennten zimmern!) wäre das Geld was sie verdient, für mein Hartz4 völlig unerheblich,oder?
Wenn das so richtig ist,was muß man dann bei der Arge angeben,wenn man ne WG gründen will?
"Personen, die im Haushalt leben, nicht zur
Bedarfsgemeinschaft gehören und auch nicht
mit den Hilfebedürftigen verwandt oder verschwägert
sind (z.B. Mitglieder einer Wohngemeinschaft
oder Untermieter) spielen im Alg
II-Verfahren vor allem eine Rolle, weil dies
Auswirkungen auf die an die Bedarfsgemeinschaft
zu zahlenden Kosten der Unterkunft
(KdU) hat. Insofern müssen sie im Rahmen
des Antrags als Personen, die mit in der Wohnung
wohnen, benannt werden. Weitere Angaben
sind allerdings nicht erforderlich; diese
Personen werden intern aufgrund datenschutzrechtlicher
Bestimmungenauch nur als
“Zähler“ erfasst."
http://www.zwd.de/zwd/pdf/B2Bedgem.pdf
mfG rolf
du sprichst mir aus der sehle...DH !!!