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Arbeitslosengeld 1 + hartz 4 wir wollen zusammen ziehen,wie macht man das am klügsten?

Frage von 15755704 15755704

Hallo!

ich erhalte Arbeitslosengeld, mein freund bekommt hartzIV.Wir möchten gerne in eine gemeinsame wohnung ziehen. was müssen wir beachten? wie macht man das am Klügsten? kann jeder sein geld was er zur zeit bekommt behalten??? wie verhält sich das? bitte helft mir ist sehr dringend...danke.

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Antworten (12)

  • 7
    Antwort von Entenfahrer Entenfahrer

    Wie kriege ich das meiste Geld vom Staat?

    Wen kann ich wie am besten abzocken?

    Wer geht für mich arbeiten und bezahlt meinen Lebensstil, ich habe da noch ein paar Wünsche?

    Geht zu den entsprechenden Behörden und lasst Euch sagen, was Euch dann zusteht.

    Immer diese elendigen Versuche, auf anderer Leute Kosten zu leben - das k... mich an!

    Kommentar von suesszahn suesszahnsuesszahn

    du sprichst mir aus der sehle...DH !!!

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    das k...kann ich dir voll nachfühlen, mir ist auch schon wieder so blümerant :o))

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    @Entenfahrer, mal ein Frage: Bist Du schon unverschuldet arbeitslos geworden? Bsp.: Alteingesesene Firmen gehen Konkurs und müßen ihre Mitarbeiter entlassen, darunter Menschen wo jenseits der Vermittelbarkeit liegen ( Mitarbeiter ab 40 werden heute schon als alt angesehen und zuletzt bei Neueinstellung bedacht ). Wenn nein, dann laß einfach diese unprofessionellen Aussagen, Du hast vermutlich auch noch nicht am Existenzminimum gelebt? Ich hoffe für Dich das Dir so etwas nie passiert und wenn, dann wünsche ich Dir verständnisvolle Mitbürger die Dir ab und zu mal einen Rat geben wenn Du einen brauchst.

    Kommentar von kuemmel kuemmelkuemmel

    @sheela2011: Ach lass sie doch. kläffende Hunde beissen nicht

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    @sheela2011: ich glaube nicht, dass es bei solchen meinungen darum geht, das jemand unverschuldet arbeitslos geworden ist, dem zu helfen, bin ich auch der ansicht.

    es geht darum, wie man immer nur bestrebt sein kann aus der situation das meiste und am bequemsten möglichst viel geld vom staat rauszuschlagen.

    wie macht man das am klügsten? kann jeder sein geld behalten?

    die frage muss lauten:

    wie kann ich mir am besten selber helfen, mich um arbeit bemühen um aus dieser situation raus zukommen?

    Kommentar von kuemmel kuemmelkuemmel

    stimmt schon aber das wurde nicht gefragt. Wo steht geschrieben das sich jemand für seine Fragen rechtfertigen muss nur weil der herr Entenfahrer "nen schlechten" hat? Sicher, der Herr Entenfahrer würde sich nicht bemühen gleich viel Geld wie vorher zu bekommen man meldet sich ja auch nur aus Jux mal eben wo an besonders wenns um den "Lebensunterhalt" geht und wer redet hier von betrug Herr Entefahrer, kann es sein das sie sich betrogen fühlen? wovon?

    Kommentar von kuemmel kuemmelkuemmel

    @Mr Entenfahrer: Sie haben sich doch mal beschwert das die Leute hier immer so unqualifiziert Antworten obwohl sie doch keine Ahnung haben, merken sie was? mfg

    Kommentar von Entenfahrer EntenfahrerEntenfahrer

    @ Simon Dülpers: Ja, natürlich habe ich keine Ahnung. Ich zähle schon nicht mehr mit, wievielen Sozialhilfeemfängern ich im Rahmen meiner Tätigkeit versucht habe zu helfen, eine Arbeit und damit Lebenssinn zurückzufinden. Die, die die Hilfe angenommen haben, kann ich noch zählen.

    Aber ich habe ja keine Ahnung. Wenn ich die Ursprungsfrage hier lese, dann weiß ich zu 99% wo das hinläuft: Wie komme ich an die meiste Knete, kann ich noch irgendwo eine Waschmaschine rausleihern oder bekomme ich gar die Renovierung bezahlt.

    99 % reicht mir an Wahrscheinlichkeit für meine unqualifizierte Antwort.

    Kommentar von kuemmel kuemmelkuemmel

    @entenfahrer: ok das kommt wirklich vor da muss ich mich natürlich entschuldigen

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    Aber wir wissen nicht warum und weshalb diese Menschen arbeitslos geworden sind. Sicher gibt es Menschen die dem Staat auf der Tasche liegen und gar nichts tun um wieder an eine Arbeit zu kommen. Aber hier bei GF ist mir leider schon oft aufgefallen das Hartz IV Empfänger mit wenig hilfreichen Antworten und Kommentaren abgeurteilt wurden, keiner von uns kennt die Hintergründe der Arbeitslosigkeit dieser Menschen und leider liegen die Jobs nun nicht auf der Straße, wäre es so würde es keine Arbeitslosigkeit mehr geben.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    @sheela2011: wie gesagt, es kommt auf die fragestellung an, an der man schon ablesen kann, ob einer schnorren will oder bemüht ist selber was zu tun.

    ich kenne da hier bei gf eine frau, bei der merkt man sofort, die ist bemüht und strampelt sich ab, obwohl sie noch kinder hat.

    vor solchen leuten habe ich achtung, aber nicht vor denen die nur fragen, wie sie auf staatskosten zu kohle kommen können.

    Kommentar von Frohnatur FrohnaturFrohnatur

    Der Staat lebt uns doch auch vor, wie man Bürger beschei....., und das jeden Tag!!!!

  • 2
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    das ist ganz einfach, ihr nehmt euch eine wohnung und bildet dann eine sog. bedarfsgemeinschaft.

    bei der arge sind dann beide einkommen anzugeben, diese werden zusammengerechnet und es wird entschieden was euch gezahlt wird an grundsicherung sowie kosten für die wohnung.

    natürlich seid ihr nach wie vor beauflagt, euch eine arbeit zu suchen und euern lebensunterhalt aus eigenen mitteln zu bestreiten.

    logisch, oder?

  • 1
    Antwort von katho katho

    Hi, schade, dass Du so "angerempelt" worden bist in diesem Forum. Lass' Dich nicht anmachen.
    Meine Antwort: Klärt es mit der ARGE vorher, damit es bezüglich der Alg2-Zahlungen kein Problem gibt. Und natürlich müsst Ihr Euch bei der Wohnungssuche nach den Vorgaben des SGB II richten, sonst bekommt Dein Freund nicht mehr seinen Anteil an den Wohnungskosten übernommen. Wenn dann das Amt zugestimmt hat, könnt Ihr die Wohnung mieten. Wenn er ohne Zustimmung umgezogen ist, bekommt er die Differenz zur vorherigen Mietzahlung (wenn es eine gibt) nicht bezahlt und - im schlimmsten Fall - KANN die Aufforderung erfolgen, wieder umzuziehen in etwas billigeres sowie nach einer gewissen Frist die Einstellung der Zahlungen.
    In der Folgezeit wird man wahrscheinlich davon ausgehen, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und Euer beider Einkommen anrechnen. Das ist allerdings immer wieder schwierig, weil die Art der Beziehung vom Amt ja schlecht zu beweisen ist. Fair ist es aber natürlich, wenn Ihr schon eine Lebensgemeinschaft bzw. "Einstandsgemeinschaft" gem. BGB seid.
    Sollte Dein Alg1 hoch genug sein, den Alg2-Satz zu übersteigen, wird wahrscheinlich von Deinem Einkommen der Übertrag auf Deinen Freund angerechnet werden.
    Das heißt, die "klügste" Vorgehensweise ist für mich die Kooperation mit dem Amt, soll heißen, vorher abklären und Zustimmung einholen.

  • 1
    Antwort von helenaschloesser helenaschloesser

    müsst erst mal schaun ob die vermieter ein paar einziehen lassen wo gleich beide sozialhilfe bekommen.viele vermieter akzeptieren nu einzug mit festem arbeitsvertrag.versucht doch für en job zu kämpfen.somit gebt ihr ein besseres bild ab und könnt euch vielleicht auch noch etwas schönes für die wohnung kaufen. viel glück euch.

  • 0
    Antwort von somnambule somnambule

    Ihr gebt ja ratschläge? Ist doch besser, wenn sie zusammenziehen, und es ehrlich angeben,denn wenn jeder seingeld für sich hat, ist das doch teurer. so sind 2 komplette mieten drin und jeder sein bedarf. Wenn sie zusammenziehen, ist das billiger, weil nur eine miete zui zahlen ist.

  • 0
    Antwort von rollo rollo

    hallo habe was vergessen, will es nur kurz nachtragen! ich bin nu 46 und arbeite seit 31 jahren. nun geht die firma den bach runter. ich werde wohl auch bald arbeitslos werden, und bin in vorbereitung auf diese seite gestossen. folgendes fiel mir auf: 1:eine antwort auf deine frage hat dir keiner gegeben. 2:aber lästermäuler, die wohl ihr schäfchen im trockenen haben, spielen sich hier als moralapostel auf! 3.sollte ich arbeitslos werden(nach 16 jahren ununterbrochener arbeit)würde ich 1 jahr lang 1030€ alg1 bekommen! und das bei einem nettoverdienst von 1750€ mein hartz4 würde nach einem jahr 907€ betragen. da stimmt was mit unseren politikern nicht, das hat nix mit arbeits(un)willen zu tun! gelebt wird am monatsende! es wird immer leute geben, die sich geld erschleichen....aber es wird auch immer leute geben, die sich verlieben und unabhängig bleiben wollen!

    in diesem sinne.

    gruss Rolf

  • 0
    Antwort von rollo rollo

    hallo habe was vergessen, will es nur kurz nachtragen! ich bin nu 46 und arbeite seit 31 jahren. nun geht die firma den bach runter. ich werde wohl auch bald arbeitslos werden, und bin in vorbereitung auf diese seite gestossen. folgendes fiel mir auf: 1:eine antwort auf deine frage hat dir keiner gegeben. 2:aber lästermäuler, die wohl ihr schäfchen im trockenen haben, spielen sich hier als moralapostel auf! 3.sollte ich arbeitslos werden(nach 16 jahren ununterbrochener arbeit)würde ich 1 jahr lang 1030€ alg1 bekommen! und das bei einem nettoverdienst von 1750€ mein hartz4 würde nach einem jahr 907€ betragen. da stimmt was mit unseren politikern nicht, das hat nix mit arbeits(un)willen zu tun! gelebt wird am monatsende! es wird immer leute geben, die sich geld erschleichen....aber es wird auch immer leute geben, die sich verlieben und unabhängig bleiben wollen!

    in diesem sinne.

    gruss Rolf

  • 0
    Antwort von rollo rollo

    hallo habe da noch was gefunden! http://www.my-sozialberatung.de/file...2007-31-05.pdf

    Hier wird auf Seite 21 von 52 ganz klar gesagt, dass die Arge die Beweislast für das Vorliegen der Vermutenstatbestände trägt:

    "(5) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Verantwortungs- und Einstehensge-meinschaft), wird gemäß § 7 Abs. 3a SGB II vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. (6) Liegt eine der vorgenannten Tatsachen vor, wird von Gesetzes wegen vermutet, dass eine Einstehensgemeinschaft vorliegt. Für das Vorliegen des Vermutenstatbestandes trägt der Leistungsträger die Beweislast."

    sag ich doch! das amt muss dir gegenüber den nachweis erbringen, das du eine eheähnliche gemeinschaft führst! kann das amt dies nicht, kriegt ihr beide euer geld weiter!

    mfG Rolf

  • 0
    Antwort von rollo rollo

    hallo ich, wir stehen noch nicht vor diesem problem, aber ich hab mich da ma schon mal schlau gemacht! es darf keine bedarfbeziehung geben(ihr seid keine partner), ihr seid nicht länger als 3 monate zusammen! ihr habt getrennte räume, und das amt muss euch das gegenteil nachweisen. soll heissen: 2 zahnbürsten in einem glas, und nur 1 bett in einer wg. mit 2 personen ist nicht nur auffällig sondern betrug!

    allerdings verstehe ich den wunsch zur weiteren unabhängigkeit. lies dir das mal durch:

    "Ich bekomme Hartz4 und möchte mit meiner freundin zusammen ziehen.Meine Freundin studiert,kriegt Bafög+Kindergeld u. geht in den "Ferien" arbeiten. Wenn wir "normal" zusammen ziehen würden,dann würde die Arge ja ihr verdientes Geld voll auf unsere Bedarfs- od. Eheähnliche Gemeinschaft anrechnen,oder?Wenn wir aber ne WG gründen würden,(logischerweise mit getrennten zimmern!) wäre das Geld was sie verdient, für mein Hartz4 völlig unerheblich,oder? Wenn das so richtig ist,was muß man dann bei der Arge angeben,wenn man ne WG gründen will?

    "Personen, die im Haushalt leben, nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und auch nicht mit den Hilfebedürftigen verwandt oder verschwägert sind (z.B. Mitglieder einer Wohngemeinschaft oder Untermieter) spielen im Alg II-Verfahren vor allem eine Rolle, weil dies Auswirkungen auf die an die Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Kosten der Unterkunft (KdU) hat. Insofern müssen sie im Rahmen des Antrags als Personen, die mit in der Wohnung wohnen, benannt werden. Weitere Angaben sind allerdings nicht erforderlich; diese Personen werden intern aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungenauch nur als “Zähler“ erfasst." http://www.zwd.de/zwd/pdf/B2Bedgem.pdf

    mfG rolf

  • 0
    Antwort von hestina hestina

    Ich hab nun alle Antworten gelesen und denke dass der Entenfahrer zu 100% Recht hat. Am Klügsten sein Geld behalten kann man immer das was man sich selbst verdient hat. Natürlich kann es sein dass der Frager unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geschlittert ist. Aber je öfter ich die Frage lese um so mehr bestärkt mich das Gefühl dass dies evtl. nicht zutrifft. (also Antwort Entenfahrer DH!)

  • 0
    Antwort von tweetytwo tweetytwo

    das wird warscheinlich zusammengelegt,dann werdet ihr wohl nur noch hartz4 bekommen,am besten aber solltest du das mal mit deinem sachbearbeiter klären,aber vielleicht findest du auch was auf einer der vielen hartz4/arbeitsl.1geld seiten im netz was

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''dann werdet ihr wohl nur noch hartz4 bekommen''

    Das trifft schon mal nicht zu, weil alg II nicht auf das alg I angerechnet wird. Inwiefern die beiden überhaupt als Bedarfsgemeinschaft zählen, hängt nicht allein vom Zusammenziehen ab, sondern noch von anderen Kriterien, die man nachlesen kann im SGB II § 7.

  • 0
    Antwort von andreas48 andreas48

    solange diese Konstallation gegeben ist, würde ich von einem Zusammenziehen tunlichst abraten, denn somit seid ihr eine Bedarfsgeinschaft und beide Einkommen werden gegengerechnet..

    Kommentar von Entenfahrer EntenfahrerEntenfahrer

    Rätst Du auch dazu, möglichst viel Geld auszugeben, zumal, wenn es die Solidargemeinschaft bezahlt?

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    nicht wirklich :-)

    Kommentar von rollo rollo

    Hi ich möchte dich nicht persönlich angreifen, aber einen satz solltest du dir merken: erst denken.....dann nomma denken........und wenn du keine ahnung hast, einfach mal das maul halten! mfg

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