Wollte ursprünglich im Sommer mit meiner Freundin zusammen ziehen. Nun wurde ihr vorgestern der Job gekündigt. Was käme auf mich zu in punkto "eheähnliches Verhältnis". Bin selber kein Großverdiener. Gibt es da Freibeträge?
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Arbeitslosengeld 1 - eheähnliche Gemeinschaft
Frage von
tommygirl
Antworten (6)
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1Antwort von
voti1972voti1972
Bei ALG 1 ist das egal...erst wenn sie harz4 bekommen sollte,muss sie Dich mit angeben
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1Antwort von
dingsvomdachdingsvomdach
Das ALG1 wird anhand ihres letzten Einkommens berechnet.Ihr könnt getrost zusammenziehen,das spielt da keine Rolle.
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1Antwort von
resy1964resy1964
Bei Alg 1 noch nichts. Aber ab Alg 2 wird dir zugemutet, sie mit zu ernähren. Du mußt dich finanziell der Arge offen legen, und mehr als ein Taschengeld, wenn überhaupt, wird sie nicht kriegen.
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Masoud53Masoud53
Bei ALG1 garnichts,wird nur 68% der zusammenhängenden letzten 12 Monate berechnet,dann dein Alter,das wars.
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Sukram71Sukram71
Also das Arbeitslosengeld 1 sollte doch völlig unabhängig davon sein, mit wem du zusammen lebst und wieviel Ehepartner dazu verdienen.
Aber wartet mal ab - das ändern die auch noch wenn ab September CDU/CSU/FDP regieren ... ;)
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