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Arbeitslosengeld 1 - eheähnliche Gemeinschaft

Frage von tommygirl tommygirl

Wollte ursprünglich im Sommer mit meiner Freundin zusammen ziehen. Nun wurde ihr vorgestern der Job gekündigt. Was käme auf mich zu in punkto "eheähnliches Verhältnis". Bin selber kein Großverdiener. Gibt es da Freibeträge?

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Antworten (6)

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    Antwort von onomant onomant

    Bei ALG 1 spielt das keine Rolle.

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    Antwort von voti1972 voti1972

    Bei ALG 1 ist das egal...erst wenn sie harz4 bekommen sollte,muss sie Dich mit angeben

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    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    Das ALG1 wird anhand ihres letzten Einkommens berechnet.Ihr könnt getrost zusammenziehen,das spielt da keine Rolle.

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    Antwort von resy1964 resy1964

    Bei Alg 1 noch nichts. Aber ab Alg 2 wird dir zugemutet, sie mit zu ernähren. Du mußt dich finanziell der Arge offen legen, und mehr als ein Taschengeld, wenn überhaupt, wird sie nicht kriegen.

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    Bei ALG1 garnichts,wird nur 68% der zusammenhängenden letzten 12 Monate berechnet,dann dein Alter,das wars.

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    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Also das Arbeitslosengeld 1 sollte doch völlig unabhängig davon sein, mit wem du zusammen lebst und wieviel Ehepartner dazu verdienen.

    Aber wartet mal ab - das ändern die auch noch wenn ab September CDU/CSU/FDP regieren ... ;)
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