Hallo,
Person A hatte 2008 und 2009 immer befristete Verträge. Insgesamt war sie in den beiden Jahren jeweils 7 Monate angestellt.
Im Jahr 2009 beantragt sie ALG1. Da sie in den letzten zwei Jahren über 360 Tage beschäftigt war (nämlich 14 Monate), hat sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Laut Homepage der Arge bekommt man ab 12 Monaten Beschäftigung 6 Monate Arbeitslosengeld 1. Soweit, so gut.
Die Person bekam also in 2009 4 Monate lang Arbeitslosengeld 1 und hat danach wieder eine Anstellung gefunden. Im Juli 2010 läuft ihr Vertrag aus. Person A dachte, dass dann wieder geschaut wird, ob sie von Juli 2008 bis Juli 2010 die erforderlichen 360 Tage gearbeitet hat (=Anwartschaftszeit). Aber eine Dame von der Arge erklärte ihr, dass ihr die Arbeitstage bis Mitte 2009 ja schon als Anwartschaftszeit für die letzte ALG-Ermittlung angerechnet wurden. Daher käme sie nun also nicht auf die 360 Tage und hat somit keinen Anspruch auf ALG1. Vom letzten Mal hätte sie aber noch 2 Monate Restanspruch (6 Monate-4 Monate). Hab ich soweit auch kapiert. Nun meine Frage: Im Anhang steht, wie lange man Anspruch auf ALG1 hat, wenn man in den letzten 5 Jahre soundsolange gearbeitet hat. Gilt die Tabelle auch, wenn man in den letzten 5 Jahren mal ALG1 bekommen hat? "Verfällt" also die Arbeitszeit hier genau so wie bei der Berechnung der Anwartschaftszeit??
Diese Frage teilen