Wenn ich während des Monats eine neue Arbeitsstelle beginne und davor Arbeitslosengeld 1 bekommen habe, bekomme ich dann das komplette Arbeitslosengeld für diesen Monat wieder abgezogen?
Arbeitslosengeld 1 /Beginn neuer Tätigkeit während des Monats
Antworten (6)
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2Antwort von
KerstinSchesnKerstinSchesn
Nein. Dir werden dann nur die tage die du dann wieder angestellt bist abgezogen, weil das geld nicht monatlich gerechnet wird sonder täglich.
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KerstinSchesnKerstinSchesn Außerdem hatte ich den gleichen fall schon mal, das ist ja immer so das dass dann genau ausgeht. und Wie die anderen sagen das du da entlohnt wirst für diesen monat stimmt ja auch nicht bekommst nur soviel lohn wie du gearbeitet hast in diesem monat oder.
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2Antwort von
ShaneMcCutcheonShaneMcCutcheon
Nein, nur für die Tage, wo du gearbeitet hast. Die Tage, wo du noch nicht gearbeitet hast, bleibt dir die Leistung.
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voti1972voti1972 na klar, ihr müsst mal die Fragen richtig lesen......
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ShaneMcCutcheonShaneMcCutcheon Die Leistung würde nur komplett entfallen, wenn er den gesamten Monat gearbeitet hätte. Wenn er aber mitten im Monat eine Arbeit anfängt, bekommt er Leistung für die Tage, wo er nicht gearbeitet hat. Er bekommt dann ja auch nur anteilig Lohn und nicht für den ganzen Monat. Bitte, selber richtig lesen, bevor man sowas sagt.
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eddalieddali
du mußt anteilig wieder zurückzahlen, für die Tage, die Du gearbeitet hast.
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voti1972voti1972 wenn er am mal angenommen am 1.7 angefangen hat zu arbeiten und er für den monat 07 aber auch arbeitslosen Geld bekommen hat muss er alles zurückzahlen
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Ichoo Wenn ich z.B. am 10. August anfange zu arbeiten. Bekomme ich natürlich nur 2/3 Lohn vom Arbeitgeber. Bekomme ich dann noch 1/3 Arbeitslosengeld?
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KerstinSchesnKerstinSchesn wie gesagt du bekommst genau die tage ausbezahlt die du noch arbeitslos gemeldet bist. das wird täglich ausgerechnet, dass steht doch auf deinem bescheid das du z.B täglich 25€ bekommst
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Ichoo Bei hartz ist das glaube ich anders. Da habe ich gehört, das man den ganzen Monat wieder zurückzahlen muß, wenn das teilgehalt des Monats vom Arbeitgeber über einer bestimmten Grenze liegt, womit derjenige auch damit den Lebensunterhalt alleien bestreiten kann (laut arge) Aber für Arbeitslosengeld 1 hat man ja eingezahlt, deswegen würde ich es auch nur logisch finden den Anteil für diesen Monat vom Arbeitsamt augezahlt zu bekommen.
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belmondobelmondo
natürlich, man kann doch nicht beides haben wollen
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eddalieddali nur anteilig
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voti1972voti1972
ja das musst du zurückzahlen, da du ja für den monat vom Arbeitgeber entlohnt wirst....
Genau, so ist es