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Arbeitslosengeld 1 Anspruch

Frage von Apfelmelone Apfelmelone

Wenn binnen 3 Jahren 12 Monate gearbeitet wurden, besteht ALG1 Anspruch.

Haben 12 Monate in diesem Fall 365 Tage, oder 360?

Und wie verhält es sich, wenn man in dieser Zeit mehrere Arbeitsstellen hatte? Werden diese dann nahtlos aneinandergereiht?

LG Apfelmelone

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Antworten (6)

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    Antwort von Apfelmelone Apfelmelone

    Diese 12 Monate müssen also nahtlos aneinandergereiht sein?

    In diesem Falle wären es einmal 5,5 Monate, und einmal 6,5 Monate gewesen, dazwischen lagen mehrere Monate, ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sprich, 400€ Job.

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Die Tätigkeiten innerhalb von 5 Jahren werden zusammengerechnet. Da muss nix nahtlos sein. (Sonst wäre ja die Regelung 12 Monate in 5 Jahren ziemlich sinnlos, gell.)

    Kommentar von Apfelmelone Apfelmelone

    Allerdings, das dachte ich mir auch. :) Aber eine Antwort hat mich etwas verwirrt.

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    Antwort von DickeBertha DickeBertha

    Die Arbeitsstellen werden zusammen gezählt. Wenn es sich um kurzfristige Arbeitsstellen handelt, so sollten nach neuester Regelung sogar 6 Monate in 2 Jahren für ALG1 ausreichen.
    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Ar...

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha
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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Ich behaupte mal ein ALG I Anspruch existiert nur dann, wenn Du 12 Monate a 30 Tage nicht nur gearbeitet hast, sondern über dem hinaus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hattest. Arbeit alleine begründet keinen ALG I Anspruch. Und dabei ist es unerheblich ab Du einen oder 360 Arbeitgeber hattest.

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    Antwort von Dajana0120 Dajana0120

    Die Monate werden so gerechnt wie sind, also Juli mit 31 Tage und so weiter, es muss 1 Jahr sein ohne Unterbrechung.

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    Antwort von Valandia Valandia

    du darfst 1 jahr lang keine fehlzeiten haben, d.h. z.B. vom 02.09.2008 bis 01.09.2009. es ist uninteressant, wieviele arbeitgeber du hattest, die hauptsache, alles nahtlos aneinander

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    ??? Wie kommst Du darauf? Das ist blödsinn.

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    Antwort von TobiSN TobiSN

    ich sage mal ja...

    bin mir jedoch nicht so sicher. wenn du zusammhängend tätig warst dieses eine jahr wird es auch so berechnet

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