Wenn binnen 3 Jahren 12 Monate gearbeitet wurden, besteht ALG1 Anspruch.
Haben 12 Monate in diesem Fall 365 Tage, oder 360?
Und wie verhält es sich, wenn man in dieser Zeit mehrere Arbeitsstellen hatte? Werden diese dann nahtlos aneinandergereiht?
LG Apfelmelone
Die Tätigkeiten innerhalb von 5 Jahren werden zusammengerechnet. Da muss nix nahtlos sein. (Sonst wäre ja die Regelung 12 Monate in 5 Jahren ziemlich sinnlos, gell.)
Allerdings, das dachte ich mir auch. :) Aber eine Antwort hat mich etwas verwirrt.