Hallo,
also ich bin nach 20 Monaten freiwillig aus der Bundeswehr ausgeschieden. Danach war ich für 3 Monate arbeitslos und habe ALG 1 erhalten. Daraufhin habe ich eine 3-jährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Aktuell arbeite ich bei meiner Ausbildungsfirma als Fachkraft seit 5 Monaten.
Kann ich, wenn ich jetzt arbeitslos werden sollte meinen ALG 1 Anspruch von vor über 3 Jahren noch nutzen, da ich ja nur 3 Monate in Anspruch genommen habe ?
Oder verfällt der Anspruch irgendwann und kann man seinen tatsächlichen Anspuch irgendwie herausfinden ?
MfG
Hoffz
Das ist schon klar. Meine Frage war aber ob ich ALG-Anspruch von der Höhe von vor 3 Jahren noch habe.
Denn wenn ich jetzt die letzten 12 Monate nehme, dann zählt ja die Ausbildungsvergütung für ca. 6 Monate und der Betrag is ja deutlich geringer.