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Arbeitslosengeld - wonach wird gerechnet ???

Frage von Janchen0511 Janchen0511

Hallo, ich hab mal ne frage ... und zwar :

ich bin 21Jahre und in einer Überbetrieblichen Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe. Aus Gesundheitlichen Gründen darf ich diese nun nicht mehr fortsetzen ( Arbeitsamtsarzt bestätigte das ) Nun meine frage,..mit wieviel Arbeitslosen geld kann ich rechnen ? Ich unterschreibe erst am Freitag den Aufhebungsvertrag und würde jetzt schon gern gewissheit haben. Ich bekomme 325Euro Lehrlingsgeld und 444Euro Bab. Meine Miete beträg 380 Euro und 55Euro Strom.

Mein Freund wurde auch vor einiger Zeit Arbeitslos und war ebenfalls überbetrieblich - er bekam knapp 600Euro - er hatte aber nur 200 Euro Lehrlingsgeld.

Bitte um hiiilfe... und bitte nicht denken dass ich zur Faul zum Arbeiten bin oder so ... ich will, aber kann nicht...:-(

Liebe grüße

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Antworten (7)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    BAB fällt mit der Beendigung des Ausbildungsverhätnisses fort. Du wirst also auf jeden Fall weniger AlG 1 bekommen, als die Grundsicherung. Du wirst also zusätzlich aufstockend Hartz IV beantragen müssen. Du bekämst also 364,00 € plus die tatsächliche Warmmiete. Den Strom musst du selbst zahlen.

    Kommentar von Janchen0511 Janchen0511

    naja hört sich ja ganz gut an. Ich dachte ich bekomm nur 100Euro oder so , weil das würd nicht reichen. Muss ja mein Auto usw. auch Zahlen..ist halt echt doof auf sowas jetzt angewiesen zu sein, aber es geht halt nicht anders. ich darf den beruf leider nicht mehr ausüben...jetzt wird was neues gesucht :-(

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    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Aufhebungsvertrag ,bitte nicht unterschreiben ,das ist als wenn du selber kündigst ,dann bekommst du drei Monate kein Arbeitslosengeld ,du wirst gesperrt.Arbeitslosengeld sind bei dir für dich allein 60 % von deinen Nettolohn.Das wären dann bei dir so 460€.Da müsstest du dann Wohngeld beantragen .

    Kommentar von Janchen0511 Janchen0511

    Ne also wir müssen das mit dem Aufhebungsvertrag machen - ich war beim Arbeitsmedizinischen Dienst und da wurde meine Krankheit festgestellt und auch Attestiert dass ich den Beruf nicht mehr ausüben kann / darf. Und das Schreiben liegt vor, da sollte es keine Probleme geben.

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    Antwort von Locke334 Locke334
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    Antwort von dilbert79 dilbert79

    im internet gab es einen rechner dafür aber ich weiss nicht mehr wo. ich glaube 60 prozent vom letzten bruttogehalt. aber bei ausbildungen kenne ich mich nicht aus.

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    Antwort von Elias012 Elias012

    Hartz4...

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    Antwort von ELENAundSARAH ELENAundSARAH

    also wie wäre es wenn du einfach arbeiten gehst, so hast du kein problem mit dem arbeitslosen geld und so muss der staat solchen faule wie dir nichts zahle!!!!!!

    Kommentar von Janchen0511 Janchen0511

    gehts noch oder was? Kannst du nicht lesen? ICH DARF meinen Beruf nicht mehr ausüben und innerhalb von 2 tagen findet man keine neue ausbildung...depp!

    Kommentar von Janchen0511 Janchen0511

    gehts noch oder was? Kannst du nicht lesen? ICH DARF meinen Beruf nicht mehr ausüben und innerhalb von 2 tagen findet man keine neue ausbildung...depp!

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    Antwort von Det1965 Det1965

    Dein Satz wird sich auf Hartz4 Niveau bewegen.

    Kommentar von Janchen0511 Janchen0511

    ohh nein :-( aber wie isn das, miete wird ja dann extra gezahlt oder? Und dann harzt IV ?

    Kommentar von Det1965 Det1965Det1965

    Miete extra, Strom inclusive.

    Mehr wird es nicht geben!

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