Hallo,
ich habe infolge einer Erkrankung vor über einem Jahr meine Arbeitsstelle verloren und beziehe seit dem Krankengeld. Im September läuft nun dieses Krankengeld aus und ich muß zum Arbeistamt. Leider hat sich mein Gesundheitszustand kaum gebessert, weshalb ich davon ausgehe, dass mich das Arbeitsamt zu einem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente auffordern wird. Nach dem Gesetz müsste ich diesem Wunsch wohl innerhalb von 4 Wochen nachkommen. Was passiert nun, wenn dieser Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt wird, noch dazu nach vielen Monaten? Verlängert sich dadurch meine Anspruchszeit für den Bezug von ALG 1 oder ist diese Zeit dann für mich nutzlos verstrichen. Das Arbeitsamt wird mich ja wohl nicht während des laufenden EU-Rentenantragsverfahrens vermitteln.
Nicht unbedingt..mein Mann hat in dieser Beziehung andere Erfahrungen machen können/müssen