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Arbeitslosen geld mit 18 ..???????????

Frage von aminafye aminafye

ich werde in 2 monaten 18 hab aber grad keine ausbildung und kein abschluss daher will ich august in die abendschule ..meine frage ist aber krieg ich mit 18 arbeitslosen geld ? HartzIV ? meine eltern verdien auch nicht soo bombe hab uich ein recht drauf ??? oder muss ich 1 euro jobs machen :S

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Antworten (6)

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    Antwort von Whre0815 Whre0815

    § 7 SGB II sagt:

    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die(...)3. hilbebedürftig sind(...)

    § 9 SGB II sagt:

    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

    Bei Dir ist es so, dass Deine Eltern Deinen Lebensunterhalt bestreiten müssen, bis Du 25 bist oder eine berufsqualifizierende Ausbildung absolviert hast. Daher stehen Dir keine Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") zu.

    Für das Arbeitslosengeld gilt entsprechend § 118 SGB III:

    (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die(...)die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

    Ferner steht in § 123 SGB III:

    (1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.

    Kurzfassung: Du bekommst weder Hartz IV noch ALG I. Auch Leistungen nach BAföG stehen Dir meines Erachtens nach nicht zu.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Bei Dir ist es so, dass Deine Eltern Deinen Lebensunterhalt bestreiten müssen, bis Du 25 bist oder eine berufsqualifizierende Ausbildung absolviert hast. Daher stehen Dir keine Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") zu.

    Gesetze zitieren alleine reicht nicht. Man sollte schon die richtige Schlussfolgerung in Bezug auf die Frage ziehen.
    Und die lautet nun mal: wir wissen nicht, ob ihm Leistungen nach dem SGB II zustehen, da wird das Einkommen der Eltern und auch die Kosten der Unterkunft nicht kennen.

    Kommentar von Whre0815 Whre0815Whre0815

    Wenn er bei seinen Eltern lebt, müssen sie den so genannten Naturalunterhalt (=Betreuung) leisten. Dafür scheint das Einkommen der Eltern ja noch zu reichen, weshalb ihm kein Hartz IV zusteht. Zudem hat er nicht gesagt, dass er umziehen will.

    Wäre er dazu gezwungen, wegen der Ausbildungsstätte umzuziehen, würde auch erstmal nicht das SGB II, sondern das BAföG greifen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Dafür scheint das Einkommen der Eltern ja noch zu reichen, weshalb ihm kein Hartz IV zusteht.

    Sorry, aber das ist bloße Spekulation; wir wissen nur, dass seine Eltern "nicht soo bombe" verdienen ... und das kann so ziemlich alles heißen; kann sein, dass sie als BG insgesamt hilfebedürftig sind und es nur nicht wissen, kann sein, dass sie einen Ferrari in der Garage haben und das Geld für einen weiteren nicht reicht.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wohnst du bei deinen Eltern, bildest du - da unter 25 und ohne eigenes Einkommen/Vermögen - mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft und kannst kein H4 unabhängig von den Eltern erhalten.

    Das heißt: stellst du einen H4-Antrag, müssen die Eltern Einkommen und Vermögen offenlegen.

    Während der Abendschule kannst du solange parallel Alg2 beziehen, solange die Abendschule nicht dem Grunde nach BAföG-fähig ist (bei Abendrealschule in der Regel die letzten beiden, bei Gymnasium die letzten drei Semester).

    Arbeitslosengeld (Alg1) kommt nicht in Frage, wenn du bisher keinen sozialversicherungspflichtigen Job hattest.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du bei deinen Eltern lebst, sind diese in erster Linie für deinen Unterhalt zuständig.

    Du kannst dir selbstverständlich einen Job suchen. Eine Abendschule würde dich ja nicht hindern, tagsüber zu arbeiten. AlG bekommst du nicht, das du noch keine Beiträge gezahlt hast. Hartz IV, setzt Bedürftigkeit voraus.

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    Antwort von abcStefanie abcStefanie

    Nach Internetrecherchen habe ich gelesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen doch ein Anspruch auf ALG2 besteht, vgl.: http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/auch-abendschueler-koennen-alg-ii-... Frage daher bei deinem zuständigen Jobcenter nach.

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Wenn Du noch nicht gearbeitet hast kannst Du auch kein ALG I beziehen!

    Dafür muss man erst die Anwartschaftszeit erfüllt haben!

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    Antwort von Sunnyday1981 Sunnyday1981

    SOlange du zuhause (bei deinen Eltern) wohnst bekommst du soweiso kein Hartz 4! Ausziehen darfst du laut Amt erst mit 25 wenn du keine Arbeit hast! Außer deine Eltern geben an das sie dich nicht mehr versorgen können (Beweis muss erbracht werden). Solange sind deine Eltern für deinen Lebensunterhalt zuständig. Auch über 18!

    Kommentar von maus273 maus273maus273

    stimmt nicht, habe mit 18+ auch zuhause gewohnt und auch hartz bekommen. zum glück hat sich das aber geändert und ich bin nicht mehr vom staat abhängig. hängt von ab was die eltern verdienen, bei meiner schwiegermutter ist das auch, sie bekommt hartz ihre tochter ist u 25 und bezieht auch hartz

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