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Arbeitslosegeld 1 bei Weiterbildug

Frage von booby booby

Hallo,

ich mache eine Weiterbildung die vom AA bezahlt wird (Bildungsgutschein), kriege ALG 1. Ich habe mich fuer 20std die Woche zur Verfuegung gestellt, jetzt ist es aber so dass die Weiterbildung fuer 2mon ganztags ist. Jetzt sagt mir aber das AA das ich trotzdem nur Geld fuer Teilzeit bekomme, obwohl ich aber 2mon lang ganztags dort bin....ist das so wirkl korrekt, oder haben die kein Bock das dann nach 2mon wieder aendern zu muessen??

Weiss ausserdem noch jmd wieviele std man sich minimal zu Verfuegung stellen muss um sich arbeitslos melden zu koennen?

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Parhalia Parhalia

    Hallo,

    Wenn Du eine Weiterbildung über die Arbeitsagentur machst dann bekommst Du auch weiterhin die Bezüge, die Du bereits vor Antritt der Weiterbildungsmaßnahme bekamst. Lediglich Fahrtkostenerstattung kämen da ggf. noch hinzu.

    Der Anfrage ist demnach zu entnehmen, dass die erwirkten Ansprüche vor Eintritt der Erwerbslosigkeit bereits auf einer SV - pflichtigen Teilzeitbeschäftigung beruhten.

    Daran ändert die Fortbildung auch nichts...außer, dass die Anspruchsdauer sich während der Fortbildung an Bezugstagen nur um 1/2 der realen Bezugstage reduziert. 60 Tage Fortbildung bedeuten dann 30 Tage in der Anrechnung auf die verbleibende Anspruchsdauer.

    mfg

    Parhalia

    Kommentar von booby booby

    Sie sagten ich bekomme die Bezüge die ich auch vor der WB bekam. Nur zum Verständnis: ich habe sofort gesagt bekommen das ich WB machen muss, es war nicht so dass ich paar MOn. schon Arbetisl. gemeldet war.... dann gilt das auch?? habe ich das richtig verstanden?

    Kommentar von Parhalia ParhaliaParhalia

    Sie sagten ich bekomme die Bezüge die ich auch vor der WB bekam

    Richtig. Es ist aber möglich, zusätzlich noch Fahrkostenbeihilfe zu beantragen.

    Die Weiterbildung an sich hat aber keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Im Gegenteil: hättest Du sie abgelehnt, würden Deine Leistungen sogar gekürzt werden.

    Kommentar von booby booby

    ok danke!! und weisst du auch wie das ist mit Wieviel Std die Woche zur Verfügung stehen? mind. 20STD?

    und bei mir im Schreiben steht ich bekomme 67% vom letzten Lohn bei 20std/Woche. als ich 40Std/Woche mich zur Verfügung gestellt habe, habe ich auch 67% bekommen aber knapp 300Euro mehr... wie funktioniert das? Die machen mich fertig :-)

    Kommentar von Parhalia ParhaliaParhalia

    und weisst du auch wie das ist mit Wieviel Std die Woche zur Verfügung stehen? mind. 20STD?

    Ich weiss jetzt leider nicht exakt den Minimalwert der Verfügbarkeit, aber hinsichtlich der Vermittelbarkeit in eine versicherungspflichtige Stelle ( z.B. Halbtagsstelle ) lägen wir nach aktuellen Tarifen zwischen 17,5 - 20 Stunden / Woche.

    und bei mir im Schreiben steht ich bekomme 67% vom letzten Lohn

    Das ist dann soweit mit Kind schon einmal richtig. Von dem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate wird ein sogenanntes Bemessungsentgelt errechnet. Daraus errechnen sich Leistungsentgelt und tägl. Leistungssatz.

    als ich 40Std/Woche mich zur Verfügung gestellt habe, habe ich auch 67% bekommen aber knapp 300Euro mehr.

    Ich weiss jetzt nicht den exakten Berechnungsschlüssel, aber bei einer eingeschränkten Verfügbarkeit ( z.B. 20 h/Wo ) werden sich entsprechend niedrigere Schlüsselwerte errechnen. Die 67 % blieben zwar, aber von anderen Bemessungswerten ausgehend.

    wie funktioniert das

    Vergleichen wir das mal anders mit groben Pauschalwerten:

    • Vollzeitjob: 37,5 h/Woche , 10 €/h , pausch. Abzüge: 35 % = netto : #1 = 975
    • Teilzeitjob: 20,0 h/Woche , 10 €/h , pausch. Abzüge: 35 % = netto : #2 = 520

    Ergäben sich vereinfacht gerechnet Leistungsentgelte bei 67 % von:

    • #1 = 653,25
    • #2 = 384,40

    An welcher Stelle nun bei der ALG I - Berechnung die Abzüge entstehen, sollte sich dann recht einfach ermitteln lassen, wenn Du den alten Leistungsbescheid ( 40h verfügbar ) mit dem neuen LB ( 20h verfügbar ) vergleichst.

    Die machen mich fertig :-)

    Das ist auch nicht ganz so einfach, aber wenn Du es genauer wissen möchtest, kann Dir das in der Leistungsabteilung konkret erklärt werden.

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