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arbeitslose sperren?

Frage von Alexis1985 Alexis1985

Mein freund ist bei einer personalleasingfirma angestellt aber die vermitteln ihn überall hin nur nicht in seinen beruf den er erlernt hat (Maurer) seit heute ist er in einer putzfirma die chemikalien entsorgen ihm taugt das überhaupt nicht da es nicht sein beruf ist!Er hat gestern gefragt beim Ams wegen etwas anderen dann hat man ihm gesagt wenn er kündigt weil ihm die Arbeit nicht gefällt dann sperrt er ihm 8wochen das geld bei mir waren es damals nur 4 wochen also ganz normal! ich muss dazu sagen der Betreuer beim Ams und seine jetztige chefin sin verwandt! bitte helft mir bei meiner frage wäre wichtig da er jetzt verunsichert ist wegen den 8wochen macht er sich lieber nervlich fertig bevor er kündigt!danke

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Antworten (8)

  • 4
    Antwort von Toralf Toralf

    Ich denke, wenn er eine zumutbare Tätigkeit ablehnt, droht im die Sperre. Er hat keinen Anspruch darauf eine Tätigkeit in seinem erlernten Beruf ausüben zu dürfen, wenn eine solche Stelle nicht zur Verfügung steht..

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    Antwort von Bergbaer Bergbaer

    Wenn er arbeitslos werden sollte, dann kann er sich ja mal mit Dir hinsetzen und Deutsch lernen.

    Kommentar von Alexis1985 Alexis1985

    ha ha ha sehr witztig!

    Kommentar von Bergbaer BergbaerBergbaer

    Na lese Dir doch mal Deinen Quatsch, den Du uns so zumutest durch. Da wird einem ja schwindelig

  • 2
    Antwort von tommyo tommyo

    er muss doch nur lange genur krankfeiern, dann schmeißen die ih raus. und er bekommt arbeitslosengeld. er darf nur nicht selbst kündigen

  • 1
    Antwort von LowNils LowNils

    Nach einer bestimmten Zeit an Arbeitslosigkeit wird man beim AMS an jeden möglichen Job vermittelt. Das ist üblich, und der Arbeitssuchende hat diese Angebote auch anzunehmen. Einen Berufsschutz gibt es nur in bestimmten zeitlichen Rahmen. Die Sperre kann unterschiedlich lang sein, je nach dem Grund der Sperre. Man kann aber bei erfolgter Sperre, die immer mit Bescheid an den Arbeitssuchenden ergeht und ausgesprochen wird, eine Art Berufung in einer gesetzten Frist (glaub, 14 Tage ab Zustellung des Bescheids) schriftlich einbringen, ohne Anwalt zu bemühen (obwohl der oft sinnvoll wäre). Wenn er da rauswill, sollte er sich eine wasserdichte Begründung überlegen, oder sich einen anderen Job suchen, in den er nahtlos wechseln kann. Später kann er im Falle des Verlustes des neuen Jobs wieder problemlos ansuchen - meist klappt das.

    Kommentar von Alexis1985 Alexis1985

    das problem ist sein betreuer der mag ihn nicht er ist ein braver arbeiter mein freund da gibt es nichts nur er hat angst das etwas mit den chemikalien passiert

    Kommentar von LowNils LowNilsLowNils

    mmh verstehe... den Betreuer wechseln sie aber in der Regel nicht, oder wenn doch, dann bekommt man einen noch schlimmeren zugeteilt, der meist alle Problemkandidaten der regionalen Geschäftsstelle übernimmt. Er muss selbst einen anderen Job finden, evtl. mal Krankenstand nehmen.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Das Amt sperrt sogar 12 Wochen bei Kündigung seinerseit. Er soll krankmachen und sich kündigen lasse, oder einfach eine andere Arbeit suchen.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Das muss er in Kauf nehmen, wenn in seinem Beruf keine Stelle vermittelt werden kann.

  • 1
    Antwort von SusiTiger SusiTiger

    Ich war auch nur 4 Wochen gesperrt.... da stimmt was ned....

    Kommentar von Alexis1985 Alexis1985

    eben ich auch aber ihm reden sie das ein!jetzt macht er sich lieber fertig bevor er kündigt

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    Antwort von Quesitio Quesitio

    Du sagst selbst, dass Dein Freund bei einer Personalleasingfirma angestellt ist.Damit besteht ein Arbeitsvertrag und der hat Konditionen. Wenn Dein Freund zugestimmt hat, alle Tätigkeiten zu verrichten,ist er in der Pflicht. Tut er das nicht, treten wie bei jeder eigenständigen Kündigung die Festlegungen des ALG I in Kraft,d.h. 12 Wochen Sperre für die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Als einzigen Ausweg sehe ich ein Gespräch mit dem Personalchef, alle anderen Vorschläge wären "linke Dinger".

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