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Arbeitslos wegen 6 Wochen Kündigungsfrist

Frage von meikels meikels

Folgende Problematik stellt sich: Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende/ ergo 42 Tage eingehend beim AG Somit muss die Kündigung am 20.11.08 beim Arbeitgeber eingegangen sein damit die Kündigung rechtens ist. Korrekt? Oder wird der Eingangstag als Tag 0 gezählt? Da 42 Tage am 31.12.08 um 24.00 Uhr abgeschlossen sind!

Die alte Arbeitgeberin bereit hier nämlich Probleme! Sie besteht auf Wochen und ist beim 1.1.09 Ergo zuspät gekündigt. Selbst Ihre Ach so kulante Haltung und die Kündigung zum 19.01.09 auszuführen ist zu spät, da der neue Arbeitgeber auf Arbeitsbeginn zum 2.1.09 besteht ansonsten der ( bisher nur) mdl zugesagte Arbeitsvertrag nichtig sei. Somit steht man zum 19.01.09 ohne Job da und ohne ALG für 3 Monate da man selbst gekündigt hat.

  • Kann ich somit auf diese 42 Tage pochen ( in anderen Fragen/ Antworten wird der 19.11.08 genannt)
  • Kann ich ( wenn dies wirklich zu spät ist) den jetzigen AG verpflichten die Kündigung erst zum 31.3.09 wahrzunehmen?
  • Bestünde eine Mgl. ALG aufrund dessen ab dem 1. Tage zu erhalten

Vielen Dank für Eure umgehenden Antworten

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Antworten (8)

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    Antwort von Lucas Lucas

    Zu Deiner letzten Frage: Die Möglichkeit, ALG 1 zu beziehen, hast Du bei Eigenkündigung nur, wenn es einen triftigen Grund (Krankheit, ungesetzliche Arbeitsbedingungen, Mobbing o.ä.)für dei Kündigung gibt. Was die Wochen bzw. Tage anbelangt, bin ich mir unsicher. Ich würde Deiner alten Arbeitgeberin einfach erklären, daß Du vorhast, den Job zu wechseln und sie bitten, Dir keine Steine in den Weg zu legen.

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    Antwort von Nicoleunddaniel Nicoleunddaniel

    Eingangstag ist tag 0

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    Antwort von chris678 chris678

    §187 BGB (Fristbeginn): Bei einem bestimmten Ereignis (hier Zugang der Kündigung) wird für die Fristberechnung der erste Tag nicht mitberechnet, der erste Tag der Frist ist demnach der 21.11.08. Fristende ist somit nach §188 BGB der Ablauf des 1.1.2008, da dies ein Feiertag ist tritt nach §193 BGB der nächste Tag an die Stelle des Fristablaufs.

    Dein Arbeitsverhältnis erlischt somit erst am 31.3.2009 - somit solltest du es in Zukunft nicht genau auf einen Tag ankommen lassen.

    Wieso überhaupt neuer ARbeitgeber? Handelt es sich hier um einen Betriebsübergang? Die Ausführungen sind etwas verwirrend. Ein Arbeitsvertrag wird im übrigen auch nicht einfach so nichtig...

    Den jetzigen ARbeitgeber brauchst du nicht verpflichten, die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, der ARbeitgeber hat keinen EInfluss darauf ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, nach Ablauf der Kündigungsfrist ist dein Arbeitsverhältnis beendet, sofern die Kündigung wirksam ist (wogegen sich aus deinen Ausführungen keine Anhaltspunkte ergeben)

    Solltest du bei deiner Kündigung die Frist falsch angegeben haben, wird man in den meisten Fällen durch Auslegung zur Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gelangen.

    Kommentar von meikels meikels
    • jetzige Arbeitsstelle 50 km vom Wohnort
    • neue Stelle 15km
    • alt 30h/ neu 40h u.a. auch mehr Gehalt
    • bessere AZ ( habe Kind mit 6 Jahren und jetzt komme ich oft erst um 18 Uhr heim ( Hort aber nur bis 17 Uhr geöffnet!....) Zusage für neue Stelle kam am 18.11.08 abends/ Kündigung am 19.11.08 umgehend versandt Daher der so kurzfriste Wechsel
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    Antwort von Teigsepp Teigsepp

    Rede mit deinem noch Arbeitgeber, egal ob es ein "Drachen" ist oder nicht. Vielleicht hast du ja noch ein paar Tage Urlaub oder ein paar Überstunden die du dann herschenken könntest, spätestens dann lassen die meisten AG mit sich verhandeln. Ehrlich mit dem Chef reden und mit offenen Karten spielen, das hat bei mir auch geholfen.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Stichtag war der 19.! Auch wenn die Haltung unsinnig ist, im Recht ist die Arbeitgeberin!

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    Antwort von moon73 moon73

    Die Kündigung hätte am 19.11.08 beim Arbeitgeber gewesen sein müssen. Leider hat deine Arbeitgeberin recht.

    Du kannst nur um einen Aufhebungsvertrag bitten, oder eine Kündigung provozieren, indem du dich ab heute krankmeldest und nicht mehr bei deiner Arbeit erscheinst.

    Das sage ich jetzt nur, da du schilderst, daß deine Arbeitgeberin unmenschlich und machtbesessen und geldgierig ist.

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    Antwort von meikels meikels

    AG Reden? Sie ist eine unmenschliches, machtbesessenes & geldgieriges Weib wo eine Freude daran hat die Mitarbeiter zu terrorisieren. Darum ja der Wechsel!

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    Antwort von funny69 funny69

    ich würde mit der Arbeitgeberin reden, vieleicht ist sie sogar mit einem Aufhebungsvertrag zum ende Dez. einverstanden.

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