Folgende Problematik stellt sich: Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende/ ergo 42 Tage eingehend beim AG Somit muss die Kündigung am 20.11.08 beim Arbeitgeber eingegangen sein damit die Kündigung rechtens ist. Korrekt? Oder wird der Eingangstag als Tag 0 gezählt? Da 42 Tage am 31.12.08 um 24.00 Uhr abgeschlossen sind!
Die alte Arbeitgeberin bereit hier nämlich Probleme! Sie besteht auf Wochen und ist beim 1.1.09 Ergo zuspät gekündigt. Selbst Ihre Ach so kulante Haltung und die Kündigung zum 19.01.09 auszuführen ist zu spät, da der neue Arbeitgeber auf Arbeitsbeginn zum 2.1.09 besteht ansonsten der ( bisher nur) mdl zugesagte Arbeitsvertrag nichtig sei. Somit steht man zum 19.01.09 ohne Job da und ohne ALG für 3 Monate da man selbst gekündigt hat.
- Kann ich somit auf diese 42 Tage pochen ( in anderen Fragen/ Antworten wird der 19.11.08 genannt)
- Kann ich ( wenn dies wirklich zu spät ist) den jetzigen AG verpflichten die Kündigung erst zum 31.3.09 wahrzunehmen?
- Bestünde eine Mgl. ALG aufrund dessen ab dem 1. Tage zu erhalten
Vielen Dank für Eure umgehenden Antworten