Arbeitslos, Versicherungen für Miete?

5 Antworten

Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich für jeden an, der für seinen Lebensunterhalt arbeiten muss. Je jünger und gesünder man beim Abschluss ist, desto günstiger ist der Spaß. Neben der privaten Haftpflichtversicherung die wichtigeste Police überhaupt und eigentlich im privaten Bereich das, was ich am meisten verkaufe.

Ab der 7. Woche der Krankschreibung gibt es für den Arbeitnehmer Krankengeld seiner gesetzlichen Kasse. Die Differenz zum vorigen Lohn kann durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung (meist für unter 5,- € im Monat) abgesichert werden. Das private Krankentagegeld ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Mit der Arbeitslosigkeit ist das so eine Sache. Es gibt zwar Versicherungen dafür, diese sind aber nicht unbedingt so berauschend. Man kann auch in verschiedenen Sachversicherungen bei einigen Anbieter eine Beitragsfreiheit ohne Verlust des Versicherungsschutzes von bis zu 12 Monaten vereinbaren bei Arbeitslosigkeit. Kostet dann eben mehr Beiträge.

Lebens- und Rentenversicherung können beitragsfrei gestellt werden oder es gibt die Möglichkeit einer sog. Beitragsüberbrückung.


Man sollte sich aber generell so aufstellen, dass man

  1. Nicht nur aus einer Einkommensquelle zehrt sondern sich ein weiteres Standbein schafft (sei es durch Nebenjob, selbst. Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalanlagen). Auf diese Weise steht man bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit nicht ganz im Regen. Evtl. kann aus der Nebentätigkeit auch ein Haupteinkommen werden, alles schon gesehen.
  2. Auf einem Tagesgeldkonto oder dergleichen immer 3-5 Monatsgehälter (Netto) vorrätig hält, für größere Anschaffungen oder ähnliches.
  3. Wohnkosten sollten maximal 1/3 des Nettoeinkommens betragen, damit bei einem Einkommensabfall nicht sofort eine finanzielle Notlage entsteht.

Nicht, dass ich wüßte.

ALG 1:

Aus dem Bruttoeinkommen wird unter Berücksichtigung der sozialversicherung- und steuerrechtlichen Vorschriften das Nettoeinkommen ermittelt, das sog. tägliche Leistungsentgelt. Hiervon erhält der anspruchsberechtigte Arbeitslose 60%, sofern Kinder mit einem Kindergeldanspruch vorhanden sind, 67% als Arbeitslosengeld ausgezahlt.

http://www.alg-i.de/

Davon kann man die Miete eigentlich bezahlen. Notfalls kann man Wohngeld beantragen.

Bei ALG II wird die Warmmiete vom Jobcenter übernommen.

Wenn das ALG I nicht reicht und man bedürftig ist, kann auch aufstockend ALG II beantragt werden. Dann hätte man aber wieder das Problem der Vermögensanrechnung.

@kevin1905

Wohngeld ist vorangig zu beantragen.

Versicherung wohl eher nicht, aber Du könntest ja das nötige Geld dafür ansparen. Du darfst ja einen Freibetrag von x € (auf jeden Fall sicher mehr als 3 Monatsmieten in einer mittelgroßen Wohnung) haben. Für diesen Fall würde ich über die Jahre versuchen, so viel Geld zu sparen, dass es eben für ca. 3 Monate für laufende Kosten reicht. Notfalls das Geld auf einem Extrakonto sammeln, wenn Du Angst hast, es sonst auszugeben.

Geld in der Größenordnung von 3 Monatsmieten sollte man eigentlich immer flüssig vorhalten - das halte ich für das absolute  Minimum.

@Georg63

"Sollte man" ist sicher gut. Wer wenig verdient, kann das vielleicht nicht problemlos (da er schon die Kaution für die Wohnung hinterlegt hat und sie nicht noch ein zweites Mal hat). Jedenfalls wenn man das komplette Geld für 3 Monate "Wohnen" mit allem Drum und Dran auf der Bank hat, bräuchte man ja so eine Versicherung nicht, oder doch?

@Tasha

"Sollte man" ist sicher gut. Wer wenig verdient, kann das vielleicht nicht problemlos

Jeder Mensch kann 5 bis 10,- € im Monat weglegen und man sollte es auch (wenn möglich mehr). Sonst entwächst man der Armut nie.

Du darfst ja einen Freibetrag von x €

Meinst du nach § 12 SGB II?

Beim Arbeitslosengeld I spielt das Vermögen nämlich keine Rolle.

Da Frage ich mich nun, ob es eine Art Versicherung gibt, die die Warmmiete bei Arbeitslosigkeit/ Berufsunfähigkeit und Krankheit > 6. Woche übernimmt?

Sicher  kann man sich zumindest zum Teil dagegen absichern.

1. eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte Jeder haben und hier sollte nicht nur die Warm-Miete sondern auch die Differenz einer evt. Erwerbsminderungsrente zum derzeitigen Netto-Einkommen abgesichert werden.

2. eine ergänzende Krankentagegeldversicherung gleicht den Differenzbetrag bei Erkrankung nach der 6 Woche Lohnfortzahlung zum Krankengeld aus.

3. Von einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit halte ich nicht sehr viel, darin befinden sich zu viele Fallstricke und Ausschlüsse.

4. Was man aber oft vergisst - auf eine Rechtsschutzversicherung sollte man nie vergessen, darin sollte auch Miet-RS, Arbeits-RS und Versicherungs-RS enthalten sein, denn wer garantiert dir heute schon, dass Du keinen Ärger mit deinem Vermieter, Arbeitgeber und nicht vergessen mit deinem Versicherer bekommst.

Gruß Apolon

Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job ausübst, zahlst du bereits monatlich viel Geld in genauso eine Versicherung ein - nämlich die Arbeitslosenversicherung. Die zahlt dir bei Jobverlust i.d.R. ein Jahr lang ca. 60% deines Lohns weiter.

Wenn du danach noch keinen Job gefunden hast, zahlt das Jobcenter deine Warmmiete und die nötigsten Lebenshaltungskosten weiter.