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arbeitslos und "Zumutbarkeit" bei angebotener Arbeitsstelle, Gehaltshöhe

gefragt von collocollo am 21.05.2008 um 21:26 Uhr

Arbeitslosengeld 1

Anfang des Jahres galt, dass man eine angebotene Stelle ablehnen kann, wenn das Gehalt niedriger ist, als das Arbeitslosengeld, bzw. 50% des vorherigen Nettolohnes. Hat sich da etwas geändert ? In welchem Gesetz ist das geregelt ?


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 21. Mai 2008 21:29
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Ich glaube, nur in den ersten drei Monaten kannst Du solche Stellen ablehnen. Je länger Du arbeitslos bist, desto mehr Jobs sind zumutbar. Und bei Hartz IV ist im Prinzip alles zumutbar.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 21. Mai 2008 21:30
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Weiß jetzt nicht, wo das steht, aber es geht doch auch um eine Arbeitseinstellung, die man hat! Du bist arbeitslos und kriegst vom Staat Geld. Nun wird dir ein Job angeboten, daß zwar weniger bringt, als du bisher kriegst, aber du würdest ja noch das ergänzt kriegen, was du als Existenzminimum brauchst. Da solltest du den Job auf jeden Fall annehmen. Ist zwar jetzt nicht ganz strickt so, aber ehrlich gesagt sollte man dir sonst das Arbeitslosengeld kürzen, da du ja eine Möglichkeit, etwas dazuzuverdienen ablehnst. Und was Zumutbarkeit angeht, die wurde neu definiert. Inzwischen darf auch ein Professor die Toiletten putzen. Unzumutbar ist z.B. wenn trotz atestierter Angst vor Tieren als Tierpfleger arbeiten sollst usw.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 21. Mai 2008 21:36

wenn Du z.B. über 5.000,-€ brutto verdient hast, ist die Motivation gering, nun für 1.300,-- € zu arbeiten. Nur so als Beispiel.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 21. Mai 2008 21:43

naja, sollte dir aber mehr wert sein, als arbeitslos zu sein! Schon allein, damit du wieder was im Lebenslauf hast. Das hilft, wenn du dich weiterhin auf andere Stellen bewirbst, die dir mehr Spaß machen und mehr Geld bringen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 25. Mai 2008 23:59
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