collo am 21.05.2008 um 21:26 Uhr
Arbeitslosengeld 1
Anfang des Jahres galt, dass man eine angebotene Stelle ablehnen kann, wenn das Gehalt niedriger ist, als das Arbeitslosengeld, bzw. 50% des vorherigen Nettolohnes. Hat sich da etwas geändert ? In welchem Gesetz ist das geregelt ?
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Ich glaube, nur in den ersten drei Monaten kannst Du solche Stellen ablehnen. Je länger Du arbeitslos bist, desto mehr Jobs sind zumutbar. Und bei Hartz IV ist im Prinzip alles zumutbar.

Weiß jetzt nicht, wo das steht, aber es geht doch auch um eine Arbeitseinstellung, die man hat! Du bist arbeitslos und kriegst vom Staat Geld. Nun wird dir ein Job angeboten, daß zwar weniger bringt, als du bisher kriegst, aber du würdest ja noch das ergänzt kriegen, was du als Existenzminimum brauchst. Da solltest du den Job auf jeden Fall annehmen. Ist zwar jetzt nicht ganz strickt so, aber ehrlich gesagt sollte man dir sonst das Arbeitslosengeld kürzen, da du ja eine Möglichkeit, etwas dazuzuverdienen ablehnst. Und was Zumutbarkeit angeht, die wurde neu definiert. Inzwischen darf auch ein Professor die Toiletten putzen. Unzumutbar ist z.B. wenn trotz atestierter Angst vor Tieren als Tierpfleger arbeiten sollst usw.
collo am 21. Mai 2008 21:36 wenn Du z.B. über 5.000,-€ brutto verdient hast, ist die Motivation gering, nun für 1.300,-- € zu arbeiten. Nur so als Beispiel.
DerTroll am 21. Mai 2008 21:43 naja, sollte dir aber mehr wert sein, als arbeitslos zu sein! Schon allein, damit du wieder was im Lebenslauf hast. Das hilft, wenn du dich weiterhin auf andere Stellen bewirbst, die dir mehr Spaß machen und mehr Geld bringen.