1

Arbeitslos und Urlaub machen

Frage von tine20 tine20

Hallo,

ich wurde von meiner Firma zum 30.04.2011 entlassen. Ich hatte einen befristeten Vertrag. dieser wurde verlängert bis April und nun werde ich arbeitslos.

Ich habe allerdiengs schon meinen Urlaub nach Ägypten schon im Januar gebucht und auch bezahlt.

Nun stellt sich meine Frage, kann ich für 2 Wochen Urlaub im Juni (fliege v. 05.-19.06.) Urlaub auf dem Arbeitsamt beantragen oder genehmigen die das nicht? Muss man das einen Antrag stellen?

Danke. Tine20

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (17)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Seinerzeit zu meiner Zeit, als ich arbeitslos war, genügte es, das Arbeitsamt über den Urlaub zu informieren. Jedoch stehen einem nicht mehr als drei Wochen im Jahr zu.

    Die Meldung ist notwendig, damit man in der Zeit keine Termine bekommt. Und bei mir war es tatsächlich so, dass ich in der Zeit einen Termin bekam. Glücklicherweise hatte ich mich ordentlich abgemeldet, und es nichts passiert. Ansonsten bekämst Du eine Sperrfrist.

    Da Du den Urlaub schon gebucht und bezahlt hast, dürfte eigentlich alles in Ordnung gehen und Deinem Antrag stattgegeben werden.

  • 3
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Du musst auf jeden Fall bei dem Arbeitsamt Urlaub beantragen, da du als Arbeitsloser für das Arbeitsamt greifbar sein musst. 

    So lange du noch so weit in Reichweite bist, dass du auf Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und anderen Terminen schnell reagieren kannst, brauchst du keinen Urlaub anzumelden. Aber von Ägypten aus kannst du nicht mal schnell zu einem Gespräch kommen. 

    Wahrscheinlich werden die den Urlaub genehmigen, da du ihn ja nicht erst nach dem Bekannt werden der Arbeitslosigkeit gebucht hast.

  • 2
    Antwort von huegelchen huegelchen

    Dir steht auch als Arbeitsloser Urlaub zu. Maximal 3 Wochen. Einen extra Antrag musst Du nicht dafür stellen. Allerdings sollte Dein zuständiger Fallmanager den Termin schon wissen, damit er Dich für die Zeit nicht einbestellt bzw. Dir Angebote zukommen lässt. Aber denk doch mal positiv. Vielleicht hast Du bis dorthin schon wieder neue Arbeit. Dann musst Du das mit Deinem neuen AG regeln.

    Kommentar von GoaSkin GoaSkinGoaSkin

    Klar muss man sich beim Arbeitsamt Urlaub nehmen, wenn man eine Zeit lang überhaupt nicht erreichbar ist. 

    Abgesehen davon gibt es einen Fallmanager nur beim ALG2.

    Kommentar von huegelchen huegelchenhuegelchen

    Na, einen zuständigen Berater hast Du allemal. Ist eigentlich egal, wie er genannt wird.

  • 1
    Antwort von topantwort topantwort

    Der Urlaub ist beim Arbeitsamt anzumelden und muss genehmigt werden. Da der Urlaub schon frühzeitig gebucht wurde, dürfte einer Genehmigung durch das Arbeitsamt nichts im Wege stehen.

  • 1
    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Da du den Urlaub schon bezahlt hast, werden sie es dir sicher genehmigen, dass du da weg fliegst. Du willst ja von ihnen kein geld dafür. Ruf dort einfach mal an. da du dich ja vermutlich eh arbeitslos melden musst. (es sei denn, du hättest direkt dann eine neue Stelle).

  • 0
    Antwort von Violetta1 Violetta1

    Nur mal so für alle, die auch suchen: Also ich versuche seit Mitte März, dem netten Amt zu verklickern, dass ich nen Urlaub genehmigt und gebucht hatte, BEVOR ich die Kündigung kriegte. Und seitdem kriege ich regelmässig erzählt, dass das weder vermerkt werden kann (ich erhalte andauernd Vermittlungsvorschläge Start 01.06.- bin aber bis 19.6. in Afrika) noch dass ich das zeitig melden kann: erst 1, max 2 Wochwen vorher. Das Argument, dass ich alles gebucht und Vorauszahlungen geleistet hab- zählt null; ebenso wie die Tatsache, dass auch mein Partner gebucht und Urlaub genommen hat. Man entscheide erst kurzfristig, ob ich weg dürfe, und wenn ich mich nicht dran hielte, würde ich eine Sperrzeit kriegen (ist mir auch klar und find ich ja auch ok; Urlaub müßt ich ja beim AG auch anmelden). ABER.. Gag an Sache: Ich bin eh arbeitslos OHNE Bezüge, d.h. ich kriege ja nicht mal mehr Geld von der Agentur. (hatte nur noch 2 Tage Anspruch, sind längst gelaufen, und falls hier wer nen doofen Spruch bringen will: Den ersten Job hab ich verloren, weil dem AG die Diagnose MS nicht schmeckte.. dann Fortbildung.. den jetzigen Job hasta la vista, weil ich wegen eines Arbeitsunfalls 2 Wo krank war.. hätte da auch nur einer erste Hilfe gekonnt, wär ich vermutlich nicht "so lange" krank gewesen. Also bitte keine dummen Kommentare, die ja selbst das Amt gerne anbrachte- bis ich mal nen Foto von mir nach Unfall vorlegte und auf die fette Narbe auf meiner Stirn verwies). Jedenfalls gilt das Prozedere also egal ob man Geld kriegt oder nicht- wappnet Euch mit Buchungsbelegen etc.pp. und erzählt das mit dem Urlaub bei JEDEM Kontakt, schreibt Euch Name, Uhrzeit, Datum des jeweiligen Gesprächs(partners) auf und laßt Euch nicht vera- sorry für den Ton, aber ich finde es Vera, heute schon wieder 2 Vermittlungsangebote zum 1.6. genau von der Dame, der ich die Urlaubssache schon 3x erklärt hab.. Jaja, Hauptsache, ihre Statistik stimmt nerv

    Und wohlgemerkt: Das gilt für Buchung weit vor Kündigung (tja, wär ich Hellseher hätt ich´s geahnt, gell. Erst Kündigung, dann Buchung- s. andere Kommentare)

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Zum einen müsste es wohl 31.03.2011 heissen. Sonst wäre die Frage überflüssig.

    Sollte aber ab 01.04.2011 ALGI oder ALGII bezogen werden, muss der Urlaub genehmigt werden.

    Kommentar von tine20 tine20tine20

    es heißt ab dem 01.04.!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • 0
    Antwort von NicoSB NicoSB

    das selbe ist mir auch ma passiert

    geh zum amt und sag das du es nicht verschieben kannst nimm dir dann dein urlaub.

     

    die werden halt nur sagen das du dann die 2 wochen wo du nicht da bist keinen Arbeitslosen geld bekommen wirst mehr nicht.

  • 0
    Antwort von sjangelo sjangelo

    Nein, auch wenn du Arbeitslos bist, hast du anspruch darauf, deinen Urlaub zu machen. Nur Melde das bei der Zuständigen Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig vorher an (Sag dass deinen Vermittler), nicht dass du am Ende in diesen Zeitraum einen Vermittlungsvorschlag, oder eine Einladung bekommst, die aufgrund deiner nichtanwesenheit am Wohnort nicht zur kenntnis nehmen kannst und die Tanten bei der BA auf die Idee kommen dein ALG zu sperren.

  • 0
    Antwort von blackcat007 blackcat007

    da musst Du bei ihnen auf dem schnellsten Weg vorsprechen

  • 0
    Antwort von s1cherheit s1cherheit

    Ja du kannst beim Arbeitsamt Urlaub beantragen. Da der Urlaub bereits bezahlt ist dürfen sie ihn auch nicht ablehnen.

  • 0
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Die genehmigen das schon. Du musst es vorher aber bei Deiner/m Bearbeiter/in beantragen.

  • 0
    Antwort von dolga dolga

    das wird in der regel auf antrag genehmigt

  • 0
    Antwort von xxxCocaxxx xxxCocaxxx

    boah ruf doch mal beim arbeitsamt an, die können dir sicher helfen....

  • 0
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Wenn du Geld beziehst, ja, dann  mußt du einen Antrag stellen. Wird aber bestimmt genehmigt. Oder du hast eine Reiserücktrittsversicherung. Die zahlt auch meist bei plötzlicher Arbeitslosigkeit.

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Du musst einen Antrag stellen, ohne Antrag könntest du Post von denen in dem Zeitraum erhalten auf die du spontan reagieren musst. Du hast jedes Kalendejahr 3  Wochen Freizeit/Urlaub, die du beantragen kannst.

  • 0
    Antwort von user1192 user1192

    Du hast auch als Arbeitslose Recht auf Urlaub. Du musst dem Arbeitsamt aber Bescheid geben, bwz. den Urlaub beantragen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.