Nur mal so für alle, die auch suchen: Also ich versuche seit Mitte März, dem netten Amt zu verklickern, dass ich nen Urlaub genehmigt und gebucht hatte, BEVOR ich die Kündigung kriegte. Und seitdem kriege ich regelmässig erzählt, dass das weder vermerkt werden kann (ich erhalte andauernd Vermittlungsvorschläge Start 01.06.- bin aber bis 19.6. in Afrika) noch dass ich das zeitig melden kann: erst 1, max 2 Wochwen vorher.
Das Argument, dass ich alles gebucht und Vorauszahlungen geleistet hab- zählt null; ebenso wie die Tatsache, dass auch mein Partner gebucht und Urlaub genommen hat.
Man entscheide erst kurzfristig, ob ich weg dürfe, und wenn ich mich nicht dran hielte, würde ich eine Sperrzeit kriegen (ist mir auch klar und find ich ja auch ok; Urlaub müßt ich ja beim AG auch anmelden).
ABER..
Gag an Sache: Ich bin eh arbeitslos OHNE Bezüge, d.h. ich kriege ja nicht mal mehr Geld von der Agentur. (hatte nur noch 2 Tage Anspruch, sind längst gelaufen, und falls hier wer nen doofen Spruch bringen will: Den ersten Job hab ich verloren, weil dem AG die Diagnose MS nicht schmeckte.. dann Fortbildung.. den jetzigen Job hasta la vista, weil ich wegen eines Arbeitsunfalls 2 Wo krank war.. hätte da auch nur einer erste Hilfe gekonnt, wär ich vermutlich nicht "so lange" krank gewesen. Also bitte keine dummen Kommentare, die ja selbst das Amt gerne anbrachte- bis ich mal nen Foto von mir nach Unfall vorlegte und auf die fette Narbe auf meiner Stirn verwies).
Jedenfalls gilt das Prozedere also egal ob man Geld kriegt oder nicht-
wappnet Euch mit Buchungsbelegen etc.pp. und erzählt das mit dem Urlaub bei JEDEM Kontakt, schreibt Euch Name, Uhrzeit, Datum des jeweiligen Gesprächs(partners) auf und laßt Euch nicht vera- sorry für den Ton, aber ich finde es Vera, heute schon wieder 2 Vermittlungsangebote zum 1.6. genau von der Dame, der ich die Urlaubssache schon 3x erklärt hab.. Jaja, Hauptsache, ihre Statistik stimmt nerv
Und wohlgemerkt: Das gilt für Buchung weit vor Kündigung (tja, wär ich Hellseher hätt ich´s geahnt, gell. Erst Kündigung, dann Buchung- s. andere Kommentare)
Klar muss man sich beim Arbeitsamt Urlaub nehmen, wenn man eine Zeit lang überhaupt nicht erreichbar ist.
Abgesehen davon gibt es einen Fallmanager nur beim ALG2.
Na, einen zuständigen Berater hast Du allemal. Ist eigentlich egal, wie er genannt wird.