Arbeitslos und pflege meine Eltern,

3 Antworten

Wenn du deine Eltern in Vollzeit pflegst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Dann fällt das AlG 1 weg.

Für nähere Informationen siehe hier:

http://www.bmg.bund.de/pflege/hilfen-fuer-angehoerige/pflegende-angehoerige.html

Sofern du dem Arbeitsmarkt aufgrund der Pflege nicht zur Verfügung stehst bzw. stehen kannst entfällt das Arbeitslosengeld.

Du musst dann einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen auf bezug von Pflegegeld.

Zusätzlich kannst du die Behindertenpauschbeträge auf dich überleiten lassen, wenn der Behinderte sie nicht selbst inanspruch nimmt.

Ja und das Pflegegeld darf nicht angerechnet werden, da zweckgebunden.

Lege dem Arbeitsamt die Pflegeunterlagen vor, sie dürfen dich auch nicht sanktionieren.