Ich wohne mit meinem Freund bei meinen Eltern in Miete und bin oder werde jetzt bald arbeitslos.Es existiert ein Mietvertrag, den mein Freund und ich beide Unterschrieben haben und teilen uns die Miete. Bekomme ich dann trotzdem Wohngeld? Oder hat das was mein Freund oder meine Eltern verdienen einfluss darauf? Sie sind nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet da ich volljährig bin.
Antworten (5)
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Hoppel61 Antwort 1 und 2 Blödsinn, die restlichen Antworten haben kaum etwas mit der Frage zu tun (was sollen Steuersachen bei einer Frage zum Wohngeld?). Zur Sache: erst einmal entscheidend ist, ob Ihr eine zu den Eltern abgetrennte Wohnung habt. Abgetrennt bedeutet, daß Ihr eine eigen Küche, Badezimmer und einen eigen Zugang zur Wohnung besitzt. Ist dies nicht der Fall, werden bei dem Wohngeld alle - also Eltern und Du mitsamt Freund - mit dem jeweiligen Einkommen berücksichtigt. Habt Ihr eine abgetrennte Wohnung, ist wiederum entscheidend, wie lange Du bereits mit Deinem Freund zusammen wohnst, ob Ihr ein gemeinsames Konto besitzt und z.B. Dein Freund Dir ein Taschengeld gibt. Lebt Ihr weniger als 1 Jahr zusammen und habt kein Konto und Dein Freund zahölt auch nicht für Deinen Lebensunterhalt, könnte ein Wohngeldanspruch vorhanden sein. Der ist aber dann wieder von Deinem Einkommen abhängig. Wie Du merkst, kann ich nicht konkret auf Deine Frage antworten, weil viel zu wenig Fakten darin enthalten sind. Über http://www.sozialhotline.de kannst Du Experten mit Deinem Problem ansprechen, die Dir dann auch kostenlos antworten.
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anjannianjanni
Was Dein Freund verdient, hat natürlich Einfluß auf's Wohngeld.
Deine Eltern haben keine Nachteile.
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firstguardianfirstguardian
Wenn Du nicht mehr zahlen kannst, dann zahlt Dein Freund die Miete alleine. Er haftet für die Zahlung der vollen Miete gegenüber Deinen Eltern aus dem Mietvertrag solidarisch. Ihm erwächst allenfalls im Rahmen Deines Mietanteiles ein Anspruch gegen Dich.
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svannysvanny
Ihr wohnt in einer seperaten Wohnung oder mit den Eltern in einer Wohnung? Im letzteren Fall wäre es wahrscheinlich eine Zweckgemeinschaft.
Ansonsten haben deine Eltern die Mieteinnahmen in jedem Fall zu versteuern.
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firstguardianfirstguardian Wenn die Eltern helfen möchten, kann im Rahmen einer Änderungskündgiung die Miete steuerfrei auf Hälfte des ortsüblichen Satzes gemindert werden, wenn an das eigene Kind alleine vermietet wird.
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eizzimeizzim
deine eltern sind auch, nachdem du 18 bist, zum unterhalt verpflichtet...glaub ich o.O
Vielen vielen Dank für die nette Hilfe.