Hallo, eine Bekannte bezieht seit ca. 6. Monaten Arbeitslosengeld I und ist jetzt im 3ten Monat schwanger. Wie oder was passiert jetzt mit den Zahlungen vom Arbeitsamt, werden diese eingestellt, da Sie ja dann auch nicht mehr vermittelbar ist?
Freue mich auf Eure Antworten.
Ratiopharm28
das wird weiter gezahlt bis zum mutterschaftsurlaub.
schwangerschaft ist aber keine krankheit und schließt eine vermittelbarkeit nicht automatisch aus.

Nein. Arbeitslosengeld bekommt sie solange wie ihr zusteht...Danach gehts über in ALG II. Dieses bekommt sie solange wie im Mutterschutz und muss dann natürlich ihre Arbeitssuche nachweisen...
Sie ist nicht verpflichtet es dem Arbeitsamt mitzuteilen - auch, wenn sie Arbeitsangebote erhält, darf sie sich bewerben, ohne ihre Schwangerschaft zu erwähnen. Es sei denn, der Mutterschutz beginnt (4 Wochen vorher). Fragt der Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft, ist die Frage unzulässig. Er sieht es oder er sieht es noch nicht...!Schwangere Frauen genießen einen besonderen Schutz! Allerdings geht es manchmal auch um eine gute Beziehung zum Unternehmen...ich habe es nicht übers Herz gebracht meiner Konkurrentin die Stelle wegzunehmen....ich war in der 7. Woche und nahm dann freiwillig die Vertretungsstelle(...)!