Hallo ich habe eine Frage, meine Schwester ist verheiratet und hat eine kleine Tochter 5 Jahre. Die Tochter ist von jemand anderen. Sie meldet Insolvenz an gerade... Somit muß ihr Ehemann nichts zahlen bez. der Insolvenz. Ihre Anwältin sagt sie muß jede Arbeit annehmen, allerdings gibt es diese Pfändungsgrenze. Sie kann durch Kind max. Teilzeit arbeiten, daher wird sie nicht über die Grenze kommen, wird ihr trotzdem Geld abgezogen? Was da sie keine Ausbildung und keinen Abschluss hat sie keine Arbeit findet was passiert dann? ALG bekommt sie durch das Gehalt des Mannes keines. Wie kontrolliert der Treuhändler dies gibt es eine bestimmte anzahl von Bewerbungen?
Arbeitslos und Insolvenz!
Antworten (5)
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thomaszg2872thomaszg2872
wenn sie unterhalb der grenze verdient wird ihr null abgezogen, dann geht die insolvenz mit null. allerdings schuldet sie nach dem ende des verfahrens die verfahrenskosten an die justizkasse. mfg-
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Bealu Eben dem stimme ich zu, es gibt genug Arbeit, auch für Helfer, sie wird auch nicht über die Grenze kommen, das ihr was abgezogen wird, aber sie muss sich bemühen um Arbeit und dem Treuhänder das auch nachweisen müssen.Teilzeit von 20h die Woche zählt auch, hab ich selbst auch gehabt. Nun bin ich nochmal in Ausbildung mit 38 Jahren, wäre auch für sie eine Option, sag deiner Schwester doch, das sie sich in Ausbildung begeben soll, da hilft auch das Arbeitsamt dabei, damit fährt sie am besten, auch wenn sie dann ausgelernt ist und eine Fachkraft, dann wird sie immer noch nicht genug verdienen, das man ihr was pfänden kann, denn sie ist unterhaltspflichtig ihrer Tochter gegenüber und solange die im Haushalt lebt,( das sind ja noch etliche Jahre) wird er ihr nichts pfänden, es gibt eine Einkommensgrenze von 1500 oder 1700, kommt immer auf die Personenzahl an und Unterhaltspflichtige und als Fachkraft verdient man meistens noch darunter und das Kind zählt ja auch mit. Aber sie hätte auf jeden Fall mehr Geld, wie als Helfer, da macht sie fast die gleiche Arbeit und wird nur mit der Hälfte bezahlt.Wenn du noch Fragen hast, dann schreib mich an, kann dir da bestimmt noch Tipp's geben.VLG
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DerSteppenwolfDerSteppenwolf
Eine Privatinsolvenz ist eine heikle Sache. Erst einmal werden alle direkten Familienangehörige mit hineingezogen. Dann muß sie 7 Jahre alle Karten offen auf den Tisch legen (Kontoverläufe ect.) Der Insolvenzverwalter prüft dies während der sieben Jahre. Bei Verstößen verlängert sich u.a. die 7 Jahre. Behalten darf sie den Eigenbedarf 1190,- mit Kind (glaub ich). Der Unterhalt vom Ex ist da mit drin. Neue Schulden darf! sie nicht machen.
Verstöße. sprich Schwarzarbeit (zweites Girokonto etc.) soll es des öfteren geben. Konkrete Nachprüfungen durch den Insolvenzverwalter soll es nur stichpunktartig geben.
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RabenfederRabenfeder
Sie wird nachweisen müssen, dass sie sich um Arbeit bemüht hat. Keine Sorge, es gibt auch genug Arbeit für Hilfskräfte.
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profitnewsprofitnews So eng sieht es der Verwalter auch nicht, denn das Wohl des Kindes bleibt im Fokus der Behörden.
Eine Privatinsolvenz ist eine heikle Sache. Erst einmal werden alle direkten Familienangehörige mit hineingezogen. Völlig falsch, da wird keiner mit hineingezogen.
Dann muß sie 7 Jahre alle Karten offen auf den Tisch legen (Kontoverläufe ect.) Der Insolvenzverwalter prüft dies während der sieben Jahre. Bei Verstößen verlängert sich u.a. die 7 Jahre. Ebenso daneben. Ab Eröffnung des Verfahrens 6 Jahre und entweder wird Restschuldbefreiung erteilt oder verweigert. Da wird nichts verlängert.
Behalten darf sie den Eigenbedarf 1190,- mit Kind (glaub ich). Es sind 1359,99´€, darüber wird abgeführt.
Der Unterhalt vom Ex ist da mit drin. ...und alles andere wie Kindergeld auch.
Neue Schulden darf! sie nicht machen. Wo steht denn das im Insolvenzgesetz? Schulden nach der Verfahrenseröffnung kann sie machen so viel sie will (wenn sie einen Dummen findet der ihr Kredit gewährt) es fällt nur nicht unter die Restschuldbefreiung.
Verstöße. sprich Schwarzarbeit (zweites Girokonto etc.) soll es des öfteren geben. Konkrete Nachprüfungen durch den Insolvenzverwalter soll es nur stichpunktartig geben. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Wohlverhaltensphase läuft kümmert sich keine Sau darum. Man ist halt nur von Gesetzes her verpflichtet der Treuhänder (so heisst der/die bei Privatinsolvenz) alle Veränderungen anzuzeigen.