Hallo, mein Freund ist seit Ende Juni dieses Jahr arbeitslos. Im Merkblatt steht, dass er Anspuch auf Urlaub hat (21 Tage im Kalenderjahr.) Da er erst seit 3 Monaten arbeitslos ist, würde ihm ab Mitte Oktober trotzdem schon die Gesamtzeit von 21 Tagen zustehen? 1 Woche vorm Urlaubsbeginn muß man das dem Amt ja mitteilen. Muß er den Antrag schriftlich einreichen? Oder einfach hingehen? Wir haben unseren Urlaub bereits im Februar gebucht und es sind 3 Wochen...hoffentlich macht uns das Amt keinen Strich durch die Rechnung....
Arbeitslos und in Urlaub? Ist das erlaubt?
Antworten (8)
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Pumuckl70Pumuckl70
Ordentlich abmelden (in der Zeit kommt IMMER eine Einladung!), begründen mit der langfristigen Buchung schon vor der Arbeitslosigkeit und dann dürfte dem nichts mehr im Wege stehen.
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Muddiimstress geht zu eurem sachbearbeiter mit der buchungsbestätigung... ihr konntet ja schließlich zum zeitpunkt der buchung noch nichts von der arbeitslosigkeit wissen... dann könnt ihr auch gleich den urlaubsantrag beim amt ausfüllen.. zwei fliegen mit einer klappe.. gg
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pattimarie1pattimarie1
Wenn der Urlaub nachweislich im Februar gebucht wurde, wird er wohl fahren dürfen! Sein damaliger Chef hat ihn genehmigt. Er muß das Arbeitamt auf jeden Fall informieren! Ich kann mir nicht vorstellen, daß er nicht fahren darf!
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BigKingXXLBigKingXXL
Wurden ihm denn vom alten AG die bis dahin angefallenen Urlaubstage vergütet? Dann hat er ja vom Arbeitsamt aus nur noch 10,5 Tage Urlaub ( Juli-Dez )
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romeo27romeo27
sollte gehen - aber dann ist der urlaub für den rest des jahres futsch !
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UlieuleUlieule
Ich glaube Du mußt dafür einen Antrag stellen, Urlaub steht auch Dir zu.
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monege22monege22
Sicherheitshalber am Arbeitsamt fragen, bevor er Schwierigkeiten bekommt.
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