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Arbeitslos und in den Urlaub fahren geht das?

Frage von Norwegenadler Norwegenadler
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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Heeeschen Heeeschen

    Wenn Du meinst, ob Du das darfst - Du musst Dich bei der ARGE oder Agentur abmelden und Dir quasi die Genehmigung holen, da Du ja in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst.

    Kommentar von Norwegenadler NorwegenadlerNorwegenadler

    DH

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    ist möglich.

    aber keine pflicht des amtes , dir das zu genehmigen. also, kein rechtsanspruch.

    Kommentar von Norwegenadler NorwegenadlerNorwegenadler

    Danke

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    Antwort von anjanni anjanni

    Drei Wochen darfst Du, glaube ich. Mußt Dich beim Amt entsprechend abmelden.

    Kommentar von Norwegenadler NorwegenadlerNorwegenadler

    DH danke

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    Antwort von elli22 elli22

    klar darfst du in den urlaub fahren, du musst halt zu arge und das melden weil dir ja im jahr 3wochen urlaub zustehn. viel spass im Urlaub:)

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    Antwort von moon73 moon73

    Als AlG I Empfänger hast du ganz offiziell Anspruch auf Urlaub, du mußt diesen nur beantragen, bei deinem Sachbearbeiter. Als ALG II Empfänger liegt Urlaub im Ermessen deines Sachbearbeiters.

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    Antwort von Onyx12 Onyx12

    Halte ich nichts von!Erstmal vernünftig Arbeiten gehen!Urlaub erst wenn das finanzielle stimmt!

    Kommentar von Heeeschen HeeeschenHeeeschen

    Sorry, das ist eine besch... Antwort! DR.

    Kommentar von Norwegenadler NorwegenadlerNorwegenadler

    Ja prima wieviel Arbeitsjahre kannst Du vorweisen ich 47

    Kommentar von Onyx12 Onyx12

    Was willst du sagen!In der Zeitung stehen genug angebote!

    Kommentar von Norwegenadler NorwegenadlerNorwegenadler

    Mich würde echt interessieren wie alt Du bist und was Du für einen Job machst?

    Kommentar von Bauzer04 Bauzer04Bauzer04

    also bei mir war es kein Problem. 1 Woche angemeldet, genehmigt bekommen und dann wieder angemeldet. Konnte ich auch ausnahmsweise mal telefonisch machen, weil ich 1 Woche später eh Beratungsgespräch hatte. Da ich dort kostenlos übernachten konnte, war das natürlich finanziell drin.

    Kommentar von Onyx12 Onyx12

    Bin Bänker!

    Kommentar von Norwegenadler NorwegenadlerNorwegenadler

    Na prima must ja den Buckel nicht krumm machen, mache mal 35 Jahre Schichtdienst, dann werde ich Deine Meinung nochmals erfragen.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Selbs ALG2-Empfänger haben einen Urlaubsanspruch, den sie in Abspache mit der Arbeitsagentur wahrnehmen können. Anschließend muss man sich wieder persönlich melden.

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    Antwort von magicbird magicbird

    find ich persönlich ein bisschen Kontraproduktiv aber wenn es das finanzielle zulässt... Dir muss es ja gut gehen!

    Kommentar von Norwegenadler NorwegenadlerNorwegenadler

    Sorry bin 64 hast Du ein Angebot für mich?

    Kommentar von Heeeschen HeeeschenHeeeschen

    Lass Dich nicht ärgern ;-)

    Kommentar von Norwegenadler NorwegenadlerNorwegenadler

    Nee, nee hast schon Recht Heeschen,aber viele denken anders

    Kommentar von magicbird magicbirdmagicbird

    das konnte man nicht ersehen.... Klar, fahr in Urlaub und geniess es! Jesses, auf alle Fälle mit 64 den URLAUB geniessen!!

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    Antwort von mikael mikael

    Warum nicht, man muss nur beim Arbeitsamt den bevorstehenden Urlaub melden.

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