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Arbeitslos und einen Tag wegfahren wenn krankgeschrieben?

Frage von aesop aesop

Hallo,

ich bin leider zurzeit arbeitslos gemeldet. Jetzt habe ich mir gestern den großen zeh begrochen..(Aoutch) Nun bin ich bis zum 30.11 krank geschrieben. Was ja Ok wäre, wenn ich nicht am Montag einen Termin an der Uni in Magdeburg hätte um mich dort für ein Studium vorzustellen. Der Termin betrifft ja auch meinen weiteren werdegang und ist imens wichtig für mich.

Jetzt zu dem Problem: Wenn ich wegfahre, dann muss ich das bei der Agentur ja anmelden. Da ich sonst meinen versicherungsschutz verliere. Wie ist es denn aber wenn ich krankgeschrieben bin, darf ich dann auch "verreisen"

Meinen Termin am Freitag beim Amt muss ich laut auskunft der Hotline ja nicht warnehmen.

Kann man mir also einen strick drehen wenn ich wegfahre?

Danke euch für die Hilfe;)

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Antworten (7)

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    Antwort von BigBangJohnson BigBangJohnson

    du fährst ja dahin um aus der arbeitslosigkeit raus in ein neues tätigkeitsfeld zu kommen. du willst student werden. sag denen einfach was sache ist, schildere ehrlich deine lage, sag das dir das wichtig ist und das dus nicht hinter deren rücken machen willst. ehrlich währt am längsten. sogar bei arge beamten. die werden dir schon keine steine in den weg legen.

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    Antwort von Strabahner Strabahner

    Der Antwort von "DERING" ist nichts hinzuzufügen!!!

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    Antwort von DerIng DerIng

    Du kannst jedezeit wegfahren, du bist kein Sklave der Arbeitsagentur. Du musst nur dafür sorgen, dass du postalisch erreichbar bis. Deinen Brifkasten solltest du täglich leeren lassen - von einem Bekannten, dieser kann dich ja informieren, wenn es eine wichtige Nachricht geben sollte. Solltest du vom Arzt aus das Bett hüten müssen, solltest du natürlich zuhause bleiben.

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    Antwort von erweh erweh

    Komisch, mich hat das nie gekümmert, bin mal ein halbes Jahr woanders gewesen, ok Post ging natürlich an jemanden, die mich dann angerufen hatt wenn was war.

    Allerdings muß ich zu meiner Schande gestehen, daß ich mir über Versicherung nie den Kopf zerbrochen habe.

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    Antwort von HaiHappen84 HaiHappen84

    Bleibst du dort denn über Nacht? Und wie kommst du dort hin? Normal musst du dich nur abmelden, wenn du länger weg bist und nicht erreichbar per Post. Wenn du dich einen Tag von deinem Wohnort entfernst, ist das ja kein Urlaub.

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    Am einfachsten rufst du deinen Sachbearbeiter an und erklärst die Situation. Ich denke nicht, dass sie dir im Wege stehen.

    Kommentar von aesop aesop

    nein ich bleibe nicht über nacht. ich fahre in berlin los, bleibe dann ein paar stunden und fahre dann wieder zurück..

    Kommentar von HaiHappen84 HaiHappen84HaiHappen84

    Dann dürfte das eh kein Problem sein, da es ja vor allem darum geht dass du per Post erreichbar sein musst und du den Brief ja spätestens am Abend liest. Sonst könntest du ja nichtmal einen Tag ins Schwimmbad oder so

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Genau richtige Antwort, wenn Du abends wieder zu Hause bist, kannst Du fahren, da es um Deine berufliche Zukunft geht.

    Lass Dir am Besten von der Uni eine schriftl. Bestätigung geben, dass Du dort einen Termin wahrgenommen hast.

    Ich würde es dem Amt wegen dem Versicherungsschutz melden.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Das dem Amt melden. Wegen Versicherung.
    Da man nicht bettlägerig geschrieben ist, darf man dahinfahren.

    Kommentar von aesop aesop

    Super, genauso habe ich mir das auch gedacht, wenn ich am Montag fahr,e sollte es ja auch ausreichen montag morgen dort anzurufen. Hoffentlich..also danke nochmal

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    es kommt auf die Art der Krnakheit , nicht jede Krankheit ist zum zuhause bleiben...

    Kommentar von aesop aesop

    zeh gebrochen, also kann alles machen außer schnell gehen und hüpfen;)

    Kommentar von mamo2402 mamo2402mamo2402

    dann kannst du das Haus verlassen, aber nicht selbst Auto fahren

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