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Arbeitslos und eigene Wohnung?

Frage von usherle usherle

Mein Vertrag läuft am 1. Mai aus... werde zu 99% übernommen, doch für den Fall, dass nicht: Bekomme ich Wohngeld trotz Eigentumswohnung? Ich zahle ja immer noch den Kredit ab oder muss ich jetzt die Wohnung verkaufen und wieder in eine Mietwohnung ziehen?? Ich habe vor, falls ich arbeitslos werden sollte, mich selbständig zu machen und bekomme ja dann Existentgründerzuschuss.. Wird meine Wohnung auch bezahlt?

Danke

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Antworten (7)

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    Antwort von mottenmaus mottenmaus

    Moin! Ja, du bekommst Wohngeld - abhängig von deinem Einkommen. Selbst wenn du arbeitest und wenig verdienst kannst du bei Wohneigentum Wohngeld beantragen. Haben wir selbst schon bekommen vor einigen Jahren.

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Solange die Wohnung von der Grösse und den Kosten, die Du durch sie hast, mit den Bestimmungen Deiner Kommune übereinstimmen, ist es klein Problem auch für eine Eigentumswohnung einen Mietzuschuss zu bekommen.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Doch, wenn er/sie ALG2 bekommt, wird das zum Problem, weil die Arge bei Eigentumswohnungen nur die Neben- und Heizkosten bezahlt!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die ARGE zahlt bei der angemessenen Wohnungsgröße sämtliche Kosten. Also auch die Zinsen. Nur Tilgung und das Hausgeld bei ETW wird nicht gezahlt.

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    Antwort von hutschachtel hutschachtel

    Solltest auf jeden Fall einen sogenannten Lastenzuschuss stellen, ist das gleiche wie Antrag auf Wohngeld, jedoch nur für Eigentümer. Good luck

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    Antwort von heconny heconny

    Das heßt Lastenzuschuss.

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    Antwort von WatNuLos WatNuLos

    Hallo Gestern war die Frage schon Mal...es gibt einen Wohnzuschuss für Eigenheimbesitzer..weiß leider nicht mehr wie das genau heisst....Auf jeden Fall gibs sowas...

    Kommentar von usherle usherleusherle

    super perfekt! ;-)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Im Eigentumsbereich heißt das Lastenzuschuss. Die Werte sind die gleichen wie beim Wohngeld. Natürlich muss auch dabei die Wohnung angemessen sein. Also nur der "zustehende" Wohnraum wird begünstigt.

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Das kommt ganz darauf an, ob Du dann ALG1 oder ALG2 bekommst! Denn bei ALG2 bekommst Du dann nur die Neben- und Heizkosten für die Wohunung bezahlt, aber keinen Zuschuß für die Kreditraten, so daß Du dann die Raten nicht mehr bedienen kannst und die Bank die Wohnung wohl über kurz oder lang verwerten will (Zwangsversteigerung)!

    Kommentar von usherle usherleusherle

    aber 1 jahr lang bekomme ich doch ALG 1 oder?? 2 wäre dann Hartz 4 oder nich??

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Ja, das stimmt. Ob Du zuerst ALG1 bekommst, geht aus Deiner Frage nicht hervor und ich weiß daher nicht, ob Du ALG1-berechtigt bist.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Selbstverständlich werden bei angemessenem Wohnraum auch die Zinsen übernommen.

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