greimel am 12.08.2008 um 19:03 Uhr
Wieviel darf man bei Arbeitslosigkeit durch kleinere Tätigkeiten dazu verdienen. Natürlich beim Arbeitsamt gemeldet!
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Dazuverdienen darfst du soviel du willst , bis zu 165 Euro bleiben anrechnungsfrei.
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html
Solange du weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitest, kannst du weiterhin arbeitslos gemeldet bleiben.
Du darfst verdienen, soviel du willst, anrechnugsfrei sind die besagten 165 Euro.

jab, bis 160€ ohne das dir was von deinem alg abgezogen wird.
bitmap am 12. August 2008 19:17 Es kommt drauf an, was für ne Leistung man bekommt. Da gibts schon Unterschiede zwischen alg I und alg II (bzw. zwischen SGB II und SGB II).

Danke für die schnellen Antworten. Betrifft mich nicht selbst, sondern eine sehr liebe Kollegin der heute gekündigt wurde. SCHEI...
gruß greimel
DH an alle!
DH!