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Arbeitslos oder nicht?

Frage von tobine tobine

Bin seit 20 Jahren bei einer Firma angestellt. Wurde gefragt in eine andere Abteilung zu gehen bei Versprechen keine Geldeinbußen zu haben.Mein Vorteil nicht so viele Spätschichten wegen meinem Kind und gleiche Arbeitszeit. Wurde von der neuen AL, man kann sagen arg geärgert , so dass dies schon 2 Mal beim Chef angesprochen wurde .Mit anderen Mitarbeitern dieser Abteilung macht sie es genauso , die trauen sich nicht sich zu wehren. Nun habe Ich einen Veränderungsvertrag bekommen der beinhaltet eine Lohngruppe runter und eine widerrufliche Zulage zu meinem ehemaligen Brutto bis das tariflich angepasst sei . Wenn Ich das nicht unterschreibe, was kann mir passieren ? Die Firma gehört zu einer Discountkette und hat hier über 60 Mitarbeiter , bin übrigens vor dem Chef und der Verwaltungsleiterin und der Al dienstälteste. Könnte Ich, wenn es hart auf hart kommt zurück in meinem noch bestehenden Arbeitsvertrag ? Kann Ich eine Änderungskündigung ruhigen Gewissens ausschlagen , da bei einer richtigen Kündigung der Sozialplan greift? War vorher an der Kasse beschäftigt und da sind einige weit nach mir gekommen ohne kleine Kinder. Danke für die Hilfe.

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Antworten (4)

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    Antwort von MottiKarotti37 MottiKarotti37

    Rein von Deiner Sozialauswahl gesehen hast Du natürlich mehr Recht, aber habt ihr einen BetriebsRat? Der könnte oder sollte das in Angriff nehmen.Ansonsten ist das mit der Sozialauswahl nicht so tragend..., es sei denn Du strebst eine Zivilklage an für die Du evtl. sogar gute Argumente hast.

    Aber das würde auch Nerven kosten und das ist für viele das Zermürbende und wird daher oft nicht angegangen...

    Nicht unterschrieben einer Änderungskündigung würde erstmal heißen, dass Du beschäftigt bleibst wie bisher..., aber kann auch heißen, dass Dein AG Dich auf die Straße setzen wird, weil evtl. betriebliche Belange.

    Das wird teilweise sehr untzerschiedlich "gehalten".

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    Antwort von MottiKarotti37 MottiKarotti37

    Hallo Tobine,

    hab mal so über Deine Fragen "übergelesen"...

    Du solltest nicht die gleiche Frage mehrmals stellen.

    Auch wenn sie leicht abgewandelt ist... das ist entgegen der Richtlinien und FAQ´s.

    Maximal könntest Du in der oberen Zeile auf Noch ne Antwort, bitte gehen.

    Lies sicherheitshalber noch mal in den Richtlinien und FAQ´s und bei Fragen dazu geh in Fragen zur Plattform.

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    Antwort von DerLars88 DerLars88

    Ich denke, dass du diese und die ganzen anderen Frage, die du zu diesem Thema gestellt hast, vielleicht einmal mit einem Anwalt durchsprechen solltest. Denn nur dann kannst du dir sicher sein, dass es auch Handfest ist.

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    Antwort von Sommerkatze Sommerkatze

    Diese Frage hattest Du doch gerade schon mal gestellt, oder? Und ich glaube, es gab eine Menge guter Antworten...

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