hallo also den fall jetzt nochmal besser geschildert: ein kumpel ist arbeitslos, er darf ja bis 14,5 std. nebenher arbeiten und dabei bis zu 165,- € monatlich dazuverdienen.
jetzt meine frage: er möchte kommende woche 3 tage je 4 std nebenverdienstlich arbeiten also insges. 12 std. gleichzeitig hat er heute eine einladung zu einem probearbeitstermin bekommen. er soll 3 tage zum probearbeiten. mir ist nix bekannt das er dabei was verdient.
könnte die nebenbeschäftigung und die probearbeit zu einem problem werden, da er ja über 14,5 std. die woche arbeitet, obwol meines wissens nur die 12 std. nebenverdienst bezahlt werden?
also gilt die zeitliche begrenzung von 14,5 std. nur wenn ich dabei geld also nebeneinkommen erziele oder?
d.h. auf ein beispiel gesehn: ich kann unentgeldlich 30 std. arbeiten, wenn ich es dem amt mitteile, das ich unentgeldlich arbeite. oder?
Wenn es Probetage sind, ja. Das Amt muss darüber aber Bescheid wissen.
danke, denn unter der broschüre nebenverdienst lese ich nämlich nicht raus, das die zeitliche begrenzung nur gilt wenn es sich dabei um bezahlte stunden handelt. bzw. das unentgeltliche probearbeitszeit nicht zeitlich angerechnet wird.
Probearbeit wird Dir nie vom Amt verboten untersagt werden, jedenfalls keine unentgeltliche.