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arbeitslos nebenverdienst - probearbeit

Frage von seesternchen86 seesternchen86

hallo also den fall jetzt nochmal besser geschildert: ein kumpel ist arbeitslos, er darf ja bis 14,5 std. nebenher arbeiten und dabei bis zu 165,- € monatlich dazuverdienen.

jetzt meine frage: er möchte kommende woche 3 tage je 4 std nebenverdienstlich arbeiten also insges. 12 std. gleichzeitig hat er heute eine einladung zu einem probearbeitstermin bekommen. er soll 3 tage zum probearbeiten. mir ist nix bekannt das er dabei was verdient.

könnte die nebenbeschäftigung und die probearbeit zu einem problem werden, da er ja über 14,5 std. die woche arbeitet, obwol meines wissens nur die 12 std. nebenverdienst bezahlt werden?

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Antworten (4)

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    Antwort von konstanze85 konstanze85

    Nein, da er für die Probearbeit kein Geld bekommt, er muss die Probearbeit aber auch beim Amt melden, da er sonst nicht versichert ist, falls er sich da was tut.

    Kommentar von seesternchen86 seesternchen86

    also gilt die zeitliche begrenzung von 14,5 std. nur wenn ich dabei geld also nebeneinkommen erziele oder?

    d.h. auf ein beispiel gesehn: ich kann unentgeldlich 30 std. arbeiten, wenn ich es dem amt mitteile, das ich unentgeldlich arbeite. oder?

    Kommentar von konstanze85 konstanze85konstanze85

    Wenn es Probetage sind, ja. Das Amt muss darüber aber Bescheid wissen.

    Kommentar von seesternchen86 seesternchen86

    danke, denn unter der broschüre nebenverdienst lese ich nämlich nicht raus, das die zeitliche begrenzung nur gilt wenn es sich dabei um bezahlte stunden handelt. bzw. das unentgeltliche probearbeitszeit nicht zeitlich angerechnet wird.

    Kommentar von konstanze85 konstanze85konstanze85

    Probearbeit wird Dir nie vom Amt verboten untersagt werden, jedenfalls keine unentgeltliche.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Die Probearbeit ist ja wohl mit der Arbeitsagentur abgesprochen, und hat mit dem Nebenverdienst nichts zu tun.

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    Antwort von Johnnybln Johnnybln

    Persönlich würde ich kein Problem daraus für mich konstruieren ;-)

    Probearbeit ok !

    ***Werte Sachbearbeiterin der Arge !

    Habe heute eine Einladung zur Probearbeit bei ... erhalten. Ich möchte diese gern wahrnehmen. Da ich eine mühsam gesuchte Nebentätigkeit nicht riskieren möchte, bitte ich sie in schriftlicher Form zu bestätigen, daß die Stunden der Probearbeit nicht angerechnet werden. MfG. usw.* **

    Aus der Probearbeit kann sich etwas ergeben. Warum also verzichten ? Eine schriftliche Zusage der Arge zu dieser Verfahrensweise unterstützt Bemühungen Deinerseits Arbeit zu finden, garantiert Dir aber auch die Sicherheit nicht aufzulaufen. Gleichzeitig hast Du einen Nachweis Deiner Bemühungen.

    Es zeitlich unter einen Hut zu bekommen ist Dein Problem.

    MfG.

    Kommentar von seesternchen86 seesternchen86

    die 14, 5 std. beziehen sich ja auf nebenverdienst, also 14,5 bezahlte stunden! die sind ja beim probearbeiten nicht gegeben, da es ja nicht bezahlt wird. sehe ich das richtig?

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    Antwort von Joseph3 Joseph3

    Solange er nicht mehr als 165 EUR im Monat verdient, gibt es kein Problem.

    Kommentar von wesermensch wesermenschwesermensch

    wenn er mehr verdient ist das auch kein Problem!

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