Mein Sohn wird höchstwahrscheinlich nach Beedigung seiner Lehre,nicht von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen.Meine Frage.Wie ist er finanziell abgesichert,wenner nicht gleich eine Arbeit bekommt?Gilt er als arbeitslos oder etwas anderes ?
Antworten (7)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Lexia86Lexia86
Arbeitslos! Am besten gleich beim Arbeitsamt melden, sobald er es sicher weiß. Er wird 60 % vom letzten Nettogehalt bekommen. Eine extra Kündigung bekommt er nicht. Nur den Ausbildungsvertrag mitnehmen, indem auch das Ausbildungsende steht.
-
1Antwort von
RushourRushour
Ich denke , er sollte sich beim Arbeitsamt melden und bekommt von da Versicherung und Unterstützung.Bestimmt findet er bald einen neuen Job.Viel Glück.
-
-
0Antwort von
swchenswchen
meiner meinung nach erhält er arbeitslosengeld 1, und zwar wird da das durchschnittliche gehalt seines berufes als grundlage genommen
-
0Antwort von
GadenjaGadenja
Wenn er noch zu Hause wohnt, dann müssen wohl die Eltern dafür aufkommen. Er darf allerdings auch eine eigene Wohnung beziehen, auch bevor er 25 ist wenn er eine abgeschlossene Ausbildung nachweist und dann gibt es auch Geld vom Amt.
-
0Antwort von
SnowriderSnowrider
Er ist nicht abgesichert, er muss jobben oder von Eurer elterlichen Unterstützung leben bzw. staatliche Mittel beantragen, im Zweifelsfalle Hartz IV. Bzw. sich arbeitslos melden, früher sagte man "Arbeitslosenunterstützung" beantragen. Aber er kommt direkt aus der Ausbilung, das war kein Arbeitsverhältnis im Sinne eines Angestellten, spielt auch keine Rolle mehr heute.
Kommentar von
Lexia86Lexia86 Er erhält Arbeitslosengeld!
Kommentar von
SnowriderSnowrider Arbeitslosengeld ist in der Regel ca. 60% der letzten Arbeitsvergütung, das geht nur nicht endlos.
-
Ich wohnte nach dem Ende meiner Ausbildung auch noch zu Hause und habe Arbeitslosengeld I erhalten!