Hallo, ich habe mal eine Frage. Mein Vorhaben ist es, mit 63 in die Arbeitslosigkeit zu gehen und dann mit 65 regulär Rente (ohne Abschlag) zu beantragen. Nun hat die Arbeitsministerin in einer Talkshow gesagt, dass man ab einem gewissen Alter der Arge sagen, kann , dass man nicht mehr vermittelt werden möchte. Hat jemand hier im Forum Erfahrung damit? Über die 3 Monatige Sperre muss nicht diskutiert werden. Die ist mir bekannt und eingeplant. Auch die Gründe, weshalb ich 24-3 Monate Arbeitslos sein werde, stehen hier eingentlich nicht zur Diskussion. Es ist aus privaten Gründen so notwendig und eigentlich auch nicht abwendbar. Ich suche nach einem Weg, den Rentenabschlag zu umgehen, zumal meine Rente auch ohne Abschlag nicht als üppig bezeichnet werden kann. Im Mai 2011 werde ich übrigens 62. Vielen dank schon einmal für die eine oder andere Antwort.
Antworten (5)
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tipsie69tipsie69
- Reden Sie mit Ihrem AG, viele kommen den älteren AN entgegen und Kündigen diese, so das keine Sperrfrist entsteht.
Meine Schwiegermutter hat vom Amt gerade bei ALMeldung gesagt bekommen, das wir sie vermitteln können waage ich schwer zu bezweifeln. Rechnen sie mal lieber mit keinem Angebot. Und so ist es seit 18 Monaten. Nur hin und wieder Post das sie sich melden soll mit Terminvorschlag, da geht sie dann hin und hört das gleich wie am ersten Tag. Der Arbeitsberater hat ihr sogar vorgeschlagen den Rentenantrag mit ihr fertig zu machen, "da gibt es so die ein oder andere Klippe die wir von hieraus besser umschiffen können". Also keine Panik, und wenn Sie noch dazu beim VDK Mitglied sind , da gibt es auch Hilfe.
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WeltenwandlerinWeltenwandlerin
Hallo berliner, natürlich hast du in deinem Alter Anspruch auf 24 Monate ALG1, auch wenn man dir was anderes einreden möchte. Du kannst sich wie geplant arbeitslos melden, vielleicht besteht sogar die Möglichkeit, dass der Betrieb dich ausstellt. Im übrigen ist ALG1 KEINE Sozialleistung, sondern eine sogenannte Lohnersatzleistung, die aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis resultiert. Dafür wurden mtl. Beiträge gezahlt und unterliegt der gesetzlichen versicherungspflicht. Mit Sozialleistung hat das ALG1 nichts zu tun.
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BerlinertypBerlinertyp
Dass meine Frage zum Teil etwas "Provokant" aufgefasst wird, damit habe ich gerechnet. Hilfreich sind aber trotzdem nur Antworten, die auch fachlich fundiert sind. Behauptungen die jede Grundlage vermissen lassen und zudem noch falsch sind, sind nicht zielführend. Und wenn jemand ANFÄNGT, mit geistigen Fähigkeiten oder Nichtfähigkeiten zu argumentieren, muss er sich nicht wundern, wenn's entsprechend beantwortet wird. Auf "schlaue Kommentare" die von Nichtwissen geprägt sind, kann man im Forum -so glaube ich- verzichten.
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michi024michi024
solange du sozialleistungen bei der arge beziehst, als arbeitsfähig gilst usw WIRST du vermittelt bzw. musst alles tun um eine beschäftigung aufzunehmen
mal davon ab: du hast hier wissentlich vor für mehrere monate bzw. jahre auf unser aller steuerkosten zu leben DAS ist sogar sehr diskutabel
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loco11loco11 Mit 63 nimmt dich aber eh keiner mehr
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michi024michi024 darum geht es nicht, man ist trotzdem angehalten sich einen job zu suchen und die bemühungen nachzuweisen
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BerlinertypBerlinertyp Arbeitslosengeld ist in meinen Augen KEINE SOZIALLEISTUNG. Sozialleistungen sind meiner Meinung nach Leisungen, für die man keine Beiträge bezahlt hat.
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michi024michi024 da es nach deiner fragestellung um einen zeitraum von 2 jahren geht reden wir hier sehr wohl von sozialleistungen denn du wirst kaum 24 monate lang alg1 bekommen
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BerlinertypBerlinertyp Ich rate, sich erstmal sachkundig zu machen. In meinem Alter ist die maximale Zahldauer für Arbeitslosengald 24 Monate!!!!!!!
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michi024michi024 wer es nicht verstehen will dem kann man es auch nicht klar machen, es stimmt wohl wirklich das viele menschen mit dem alter nicht weise sondern lediglich verbohrt werden
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BerlinertypBerlinertyp Mir ist nicht klar, was Dein Unwissen mit einer evtl. Verbohrtheit von älteren zu tun hat.
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michi024michi024 das dein "wissen" nicht der realität entspricht
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BerlinertypBerlinertyp Das ist mir wirklich zu blöd.......Deine Realität muss nicht die Realität anderer sein. Wenn Du nur Dinge schreibst, die tatsächlich falsch sind und ansonsten eine "moralische" Diskussion führen möchtest, bin ich der Falsche. Deine Meinung in allen Ehren; meine ist eine andere. und Tschüß...
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michi024michi024 du behauptest du würdest 24 monate alg1 bekommen und das ist falsch, bist du geistig nicht in der lage das zu verstehen?
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BerlinertypBerlinertyp Ich empfehle das Merkblatt für Arbeitslose Punkt 3.2. Dort kannst Du Dein Wissen aufbessern. Ab 58 besteht Anspruch für 24 Monate. Das ist jetzt aber meine letzer Kommentar zu Deinem Nichtwissen. Wer hier geistig zu irgendetwas nicht in der Lage ist, sei daher mal dahingestellt
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michi024michi024 beanstandet, deine beleidigungen muss ich mir hier wirklich nicht antun, du bist anmaßend, selbstgefällig und komplett überfordert mit deiner eigenen fragestellung
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WeltenwandlerinWeltenwandlerin tja, ALG1 ist KEINE Sozialleistung, sondern der Anspruch wird aus einem Versicherungsverhältnis abgeleitet und für 58jährige und älter wird das ALG1 bis zu 24 Monate gezahlt. Dies ist korrekt in der Form und daran lässt sich auch nicht rütteln.... auch nicht von einem Michi... selbst wenn er den Berlinertyp als "geistig nicht in der Lage bezeichnet".. michi, ich würde mich an deiner Stell hier entschuldigen, denn DU warst es, der falsch liegt..
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michi024michi024 ach ja, da tun sich zwei zusammen die sprichwörtlich "von tuten und blasen keine ahnung haben" fein fein ICH werde mich mit nichten für eine richtige antwort entschuldigen
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WeltenwandlerinWeltenwandlerin http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld1#DauerdesBezugsvon_Arbeitslosengeld
ich hoffe, du bist wenigstens imstande, diese Auflistung zu verstehen...
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michi024michi024 ich rede vom GESETZ, deinen ausgedachten wiki schmarn kannst du für dich behalten, der sagt gar nix aus
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WeltenwandlerinWeltenwandlerin ok, dann gib mir deine Adresse, ich schicke dir gerne die Broschüre meiner Behörde... schmunzelt... krank, sich gegen alle Nachweise zu verwehren... und falls du auch noch die Broschüre anzweifeln willst, dann schau einfach hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25694/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Dauer-des-Anspruchs/Dauer-des-Anspruchs-Nav.html
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alice1adi Der gleichen Meinung bin ich auch!
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alice1adi Erst mal auf Rechtschreibfehler achten!Er hat genug gearbeitet!
Hallo, danke für die "vernünftige Antwort". Michi024 kann man einfach nicht "ernst" nehmen. Keine Ahnung, aber das Maul aufreissen bis zum Anschlag. Wer hier Ahnung von tuten und blasen hat bzw. nich lasse ich mal dahingtestellt. Mir war das ehrlich gesagt auch zu blöd, länger auf die bescheuerten Kommentare und das geballte Nichtwissen von Klugsch....zu reagieren. Aber solche, ohne ersichtlichen Grund, auf sich eingebildete Mitglieder gibt es ja eigentlich in jedem Forum. Daher: lass solche Leute einfach ihren Mist von sich geben und lächle einfach nur über soviel Nichtvermögen....... Berlinertyp
Michi ist entweder gesperrt oder gelöscht, die Beleidigungen wurden auch dem support zuviel!
Gut so....