mein arbeitsverhältnis ist beendet, ich bekomm jedoch noch die kündigung und in der steht eben die erfolgt zum 14.10 (also 2 wochen später obwohl ich jetzt shcon nich mehr da arbeite). reichts dann wenn ich ab dem 14.10 mich arbeitslos melde? eigentlich ja oder? weil normal bin ich ja bis zum 14.10 noch in arbeit.
Antworten (20)
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4Antwort von
sonnex2sonnex2
Man muss sich sofort nach Bekanntwerden der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden. Das geht vorab auch telefonisch. Also müßtest Du Dich jetzt schon dort melden!
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2Antwort von
amdrosamdros
Du machst keinen Fehler, wenn Du Dich sofort arbeitslos meldest, auch wenn Du bis zum 14.10. noch in Arbeit stehst
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mein arbeitsverhältnis ist beendet, ich bekomm jedoch noch die kündigung: Heißt das,dass du bislang noch keine schriftliche Kündigung erhalten hast?
Wenn dem so ist,besteht dein Arbeitsverhältnis nach wie vor ungekündigt.
Denn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen um Rechtsgültig zu sein. Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach Erhalt der schriftlichen Kündigung.
Da die Kündigung aber abzusehen ist,solltest du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden.
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carleonecarleone
Die Meldung beim AA muss sofort nach Kenntniss der Kündigung erfolgen.
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1Antwort von
hopeless1982hopeless1982
Du bist verpflichtet dich umgehend beim Arbeitsamt zu melden, wenn du von der Kündigung erfährst! Ansonsten könnte es Probleme mit dem Arbeitslosengeld geben..
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RachelGreenRachelGreen
Ruf halt heute beim Arbeitsamt an und sag denen, dass du ab 14. arbeitslos bist.
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Baby55Baby55
Sobald eine Kündigung ausgesprochen oder schriftl niedergelegt ist, sofort arbeitslos melden. Sonst droht dir nämlich eine Sperrung. Lieber einmal zu viel als zu spät!!!!!!
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DerHansDerHans
Arbeitsuchend melden musst du dich sobald, du von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhältst. Die Kündigungsfrist beginnt mit der Aushändigung der schriftlichen Kündigung. Du musst dich dann am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.
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Franzi1984 Wenn dein Arbeitsvertrag von Anfang an befristet war, bis zum 14.10.2010, hättest du dich bis zum 13.07.2010 melden müssen.
Anderenfalls musst du dich innerhalb von 3 Tagen (auch WE eingerechnet) telefonisch oder persönlich beim AA melden.
Bei mir war es vor 2 Jahren so. Ich hab mittags von der Kündigung erfahren bzw. von der Nicht-Verlängerung, bin zum AA, die hatten Freitag ab 12:30 Uhr oder so geschlossen. Hab dann den ganzen Tag versucht, in der Hotline durchzukommen, keine Chance.
Bin dann gleich Montag früh um 7:30 Uhr hin, also quasi nur ein paar Stunden zu spät, und hab dafür schon 2 Wochen das Geld gesperrt bekommen.
Also sofort melden, um Schlimmeres zu verhindern!
Grüße
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Bettina012 Hallo Lena! Das stimmt, daß du dich sobald du weißt, ab wann du arbeitslos sein wirst, du dich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden mußt (telefonisch oder persönlich). Das gilt sogar bis 3 Monate vor man arbeitslos wird (z.B. wenn ein befristeter Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird). Melde dich lieber gleich, damit du keine Sperre bekommst. LG
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cat64kcat64k
sobald man von der kündigung erfahren hat, muss man sich beim arbeitsamt melden
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Lena8843Lena8843
ich hab das noch nich schriftlich und arbeitslosengeld bekomm ich keines. aber ok. danke.
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Katja1976Katja1976
bei einem befristeten AV muss man sich 3 Monate vor ende melden, egal ob es dann weiterläuft oder nicht, wenn dies bei dir nicht so ist, dann SOFORT nach bekannt werden! man muss auch bedenken das es bis zu 2 Monaten dauern kann, bis man sein Geld bekommt
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PanikgirlPanikgirl
Nein - Du gehst heute noch zum AA - am besten mit der Kündigung zusammen hin
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amigo06amigo06
Du machst einen Fehler, wenn du dich nicht sofort bei der AfA meldest. Sage ihnen das Enddatum und wann die Kündigung kommt.
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amigo06amigo06
Du machst einen Fehler, wenn du dich nicht sofort bei der AfA meldest. Sage ihnen das Enddatum und wann die Kündigung kommt.
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nana03 Ich glaube man muss es sogar 3 Monate vorher machen!
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UnerwartetUnerwartet
Man sollte sich schon vorher melden. Im nachhinein geht es zwar auch, aber dann verspäten sich die Leistungen, die du u.U bekommst.
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Bella999Bella999
am besten heute, die bearbeitung dauert länger und so kann es dann sein, wenn du dich nicht früh genug meldest, dass du auf dein geld warten musst...
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Lena8843Lena8843 weshalb? also arbeitslosengeld bezieh ich so oder so nicht
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Bella999Bella999 man sollte sich trotzdem, sobald man den kündigungstermin weiß, sich beim arbeitsamt arbeitslos melden, umso schneller helfen sie dir weiter mit deiner jobsuche und beraten dich...
Dh! Peter Kleinsorge