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arbeitslos melden wann?

Frage von Lena8843 Lena8843

mein arbeitsverhältnis ist beendet, ich bekomm jedoch noch die kündigung und in der steht eben die erfolgt zum 14.10 (also 2 wochen später obwohl ich jetzt shcon nich mehr da arbeite). reichts dann wenn ich ab dem 14.10 mich arbeitslos melde? eigentlich ja oder? weil normal bin ich ja bis zum 14.10 noch in arbeit.

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Antworten (20)

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    Antwort von sonnex2 sonnex2

    Man muss sich sofort nach Bekanntwerden der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden. Das geht vorab auch telefonisch. Also müßtest Du Dich jetzt schon dort melden!

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    Antwort von amdros amdros

    Du machst keinen Fehler, wenn Du Dich sofort arbeitslos meldest, auch wenn Du bis zum 14.10. noch in Arbeit stehst

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    mein arbeitsverhältnis ist beendet, ich bekomm jedoch noch die kündigung: Heißt das,dass du bislang noch keine schriftliche Kündigung erhalten hast?

    Wenn dem so ist,besteht dein Arbeitsverhältnis nach wie vor ungekündigt.

    Denn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen um Rechtsgültig zu sein. Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach Erhalt der schriftlichen Kündigung.

    Da die Kündigung aber abzusehen ist,solltest du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Dh! Peter Kleinsorge

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    Antwort von carleone carleone

    Die Meldung beim AA muss sofort nach Kenntniss der Kündigung erfolgen.

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    Antwort von hopeless1982 hopeless1982

    Du bist verpflichtet dich umgehend beim Arbeitsamt zu melden, wenn du von der Kündigung erfährst! Ansonsten könnte es Probleme mit dem Arbeitslosengeld geben..

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    Antwort von RachelGreen RachelGreen

    Ruf halt heute beim Arbeitsamt an und sag denen, dass du ab 14. arbeitslos bist.

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    Antwort von Baby55 Baby55

    Sobald eine Kündigung ausgesprochen oder schriftl niedergelegt ist, sofort arbeitslos melden. Sonst droht dir nämlich eine Sperrung. Lieber einmal zu viel als zu spät!!!!!!

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    Antwort von DerHans DerHans

    Arbeitsuchend melden musst du dich sobald, du von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhältst. Die Kündigungsfrist beginnt mit der Aushändigung der schriftlichen Kündigung. Du musst dich dann am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.

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    Antwort von Franzi1984 Franzi1984

    Wenn dein Arbeitsvertrag von Anfang an befristet war, bis zum 14.10.2010, hättest du dich bis zum 13.07.2010 melden müssen.

    Anderenfalls musst du dich innerhalb von 3 Tagen (auch WE eingerechnet) telefonisch oder persönlich beim AA melden.

    Bei mir war es vor 2 Jahren so. Ich hab mittags von der Kündigung erfahren bzw. von der Nicht-Verlängerung, bin zum AA, die hatten Freitag ab 12:30 Uhr oder so geschlossen. Hab dann den ganzen Tag versucht, in der Hotline durchzukommen, keine Chance.

    Bin dann gleich Montag früh um 7:30 Uhr hin, also quasi nur ein paar Stunden zu spät, und hab dafür schon 2 Wochen das Geld gesperrt bekommen.

    Also sofort melden, um Schlimmeres zu verhindern!

    Grüße

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    Antwort von Bettina012 Bettina012

    Hallo Lena! Das stimmt, daß du dich sobald du weißt, ab wann du arbeitslos sein wirst, du dich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden mußt (telefonisch oder persönlich). Das gilt sogar bis 3 Monate vor man arbeitslos wird (z.B. wenn ein befristeter Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird). Melde dich lieber gleich, damit du keine Sperre bekommst. LG

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    Antwort von cat64k cat64k

    sobald man von der kündigung erfahren hat, muss man sich beim arbeitsamt melden

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    Antwort von Lena8843 Lena8843

    ich hab das noch nich schriftlich und arbeitslosengeld bekomm ich keines. aber ok. danke.

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    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    sobald du es weißt ergo jetzt

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    Antwort von Katja1976 Katja1976

    bei einem befristeten AV muss man sich 3 Monate vor ende melden, egal ob es dann weiterläuft oder nicht, wenn dies bei dir nicht so ist, dann SOFORT nach bekannt werden! man muss auch bedenken das es bis zu 2 Monaten dauern kann, bis man sein Geld bekommt

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Nein - Du gehst heute noch zum AA - am besten mit der Kündigung zusammen hin

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Du machst einen Fehler, wenn du dich nicht sofort bei der AfA meldest. Sage ihnen das Enddatum und wann die Kündigung kommt.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Du machst einen Fehler, wenn du dich nicht sofort bei der AfA meldest. Sage ihnen das Enddatum und wann die Kündigung kommt.

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    Antwort von nana03 nana03

    Ich glaube man muss es sogar 3 Monate vorher machen!

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    Antwort von Unerwartet Unerwartet

    Man sollte sich schon vorher melden. Im nachhinein geht es zwar auch, aber dann verspäten sich die Leistungen, die du u.U bekommst.

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    Antwort von Bella999 Bella999

    am besten heute, die bearbeitung dauert länger und so kann es dann sein, wenn du dich nicht früh genug meldest, dass du auf dein geld warten musst...

    Kommentar von Lena8843 Lena8843Lena8843

    weshalb? also arbeitslosengeld bezieh ich so oder so nicht

    Kommentar von Bella999 Bella999Bella999

    man sollte sich trotzdem, sobald man den kündigungstermin weiß, sich beim arbeitsamt arbeitslos melden, umso schneller helfen sie dir weiter mit deiner jobsuche und beraten dich...

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