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arbeitslos melden notwendig bei eigener Kündigung?

Frage von Panorama07 Panorama07

ich möchte bald aus persönlichen Gründen bei meinem Arbeitgeber kündigen und was neues suchen. Bevor ich den neuen Job anfange hätte ich gerne 1-2 Monate zum ausspannen. Kann/Muss ich mich trotz freiwilliger Kündigung arbeitslos melden? Für die Rentenversicherung hat das keine großen monetären Auswirkungen oder? Gibt es weitere Konsequenzen wenn ich mich nicht melde oder eine Sperrfrist gilt? Bin ich abgesichert, falls es bei dem neuen Arbeitgeber in der Probezeit nicht klappt? Danke für ein paar Tipps!

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Antworten (11)

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    Antwort von ibicks ibicks

    du kannst dich arbeitslos melden wirst aber einige zeit gesperrt un bekommst erstmal kein geld vom AA

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    Antwort von leanderchen leanderchen

    Unbedingt und so schnell wie möglich! Bevor es dann heißt, Frist verpasst, dann gibt es eine so und so lange Sperrzeit, bevor es Geld gibt...

    .

    Sicher ist sicher! Dennn falls dann was mit dem neuen Job nicht klappt, steht man ohne Geld da.

    Kommentar von Muckel2008 Muckel2008Muckel2008

    es gibt eh eine Sperre wenn selber kündigt wird mich aber trotzdem melden ist besser

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    Antwort von Sascher Sascher

    Kümmer' Dich um einen Job, bevor Du kündigst, Du kannst ja schliesslich auch sagen, dass Du erst zum 01.02. z.B. anfangen kannst...

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Wenn du selbst kündigst bekommst du vorab eine Sperre des Leistungsbezugs von 3 Monaten.

    Du wärest ohne Job und ohne Arbeitslosmeldung auch nicht krankenversichert.

    Darum verstehe ich nicht, wie man einen Job hinwirft, wenn man noch keine neue Arbeit hat.

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    Antwort von jemaho jemaho

    na klar musst du dich beim arbeitsamt melden. denk nur schon an die krankenversicherung... und die lücke bei der rentenversicherung. wieviel monetären ausfall du hättest, kannst du ja direkt bei der deutschen rentenversicherung erfragen.

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler

    Auf jeden Fall melden du verlierst sonst Ansprüche

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    Antwort von wissenshilfe wissenshilfe

    du bekommst zwar kein geld vom aa befristet,aber du kannst hartz4 beantragen.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Die Krankenversicherung dürfte bei Nichtmeldung das größte Problem sein, wenn du dich nicht familienversichern kannst.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Du scheinst davon auszugehen, daß du einfach zu einem bestimmten Termin wieder arbeiten willst und dann auch gleich irgendwo ein Job für dich da ist. Es kann auch sein, daß du so schnell garnichts findest, daß das vielleicht 1-2 Jahre dauert oder gar mehr, bis du überhaupt wieder einen Job gefunden hast.
    .
    Wenn du selbst kündigst, dann bekommst du anschließend erst mal nichts (ich glaube, drei Monate beträgt die Sperre bei Eigenkündigung). Du mußt dich also darum bekümmern, von was du nach der Kündigung erst einmal leben willst. Die Zeit fehlt natürlich bei der Rente. (Wenn du dich arbeitslos meldest, bekommst du zwar erst einmal kein Geld, aber die Zeit wird dann minimal bei der Rente angerechnet). Wie es mit Krankenversicherung in dieser Zeit aussieht, kann ich im Moment nicht sagen.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Ergänzung:
    Krankenversichert bist du, wenn du als arbeitslos gemeldet bist.
    Willst du erst zwei Monate ausspannen, dann nützt dir die Meldung jetzt nichts. Arbeitslos heißt nämlich auch arbeitssuchend! Bist du in diesen beiden Monaten als arbeitslos gemeldet, dann heißt das, hier bewerben, dort bewerben, dauernd zur Arge (oder wie die im Moment heißen), und und .. also wahrlich kein Ausspannen. Willst du das nicht, dann bist du in diesen beiden Monaten auch nicht arbeitslos/arbeitssuchend. Dann gilt deine Meldung sowieso erst nach den beiden Monaten. In diesen beiden Monaten stehst du dann also ohne Krankenversicherung da, ohne Rentenzeiten. Und erst nach diesen zwei Monaten gilt dann auch die 3-monatige Sperre.

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    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    Na klar! Du wirst dann drei Monate gesperrt werden, da du selbst gekündigt hast und keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.Gegen dein Entspannen ist an sich nichts zu sagen aber:Arbeitsamt wird dann trotzdem versuchen,dich in dieser Zeit zu vermitteln.Ich glaube,wenn der Termin deiner Kündigung feststeht,mußt du dich auch arbeitssuchend melden.

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    Antwort von chris5984 chris5984

    also ich würd mich melden. gesperrt wirste bestimmt ber je eher du vrbei kommst desto geringer wird mit sicherheit die sperrzeit sein

    Kommentar von chris5984 chris5984chris5984

    die konsequenzen können sein wenn du dich nicht meldest das deine mitgliedschaft deine krankenkasse nicht mehr bezahlt wird. das heisst du wirst dann nicht mehr krankenversichert sein

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