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Arbeitslos melden nach Fwdl 23

Frage von schnubbi1988 schnubbi1988

Hallo,

ich habe vor paar wochen beim Arbeitsamt angerufen und wollte mich arbeitssuchend melden.. Die am telefon hat gemeint es reicht wenn ich am ersten tag nach meinem ausscheiden vorbei komme..

Bekomm ich da jetzt keine probs und stimmt es was die gesagt hat?

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Antworten (4)

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    Antwort von antonczerwinski antonczerwinski

    Ich kenne es nur so, dass man bei Bekanntwerden einer Arbeitslosigkeit (auch später) sofort das Arbeisamt informiert. Du hast das also richtig gemacht. Ich habe dann die ganzen Formulare zugeschickt bekommen, die ich in Ruhe zu Hause ausfüllen konnte. Ausserdem hat man mir einen Termin, der in der 1. Woche der Arbeitslosigkeit lag, für das persönliche Erscheinen mit eben diesen Unterlagen gegeben. An Deiner Stelle würde ich mich noch einmal erkundigen.

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    Antwort von ANAVRIN ANAVRIN

    ja das stimmt. ich hab das auch so gemacht.

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    RatgeberHelden Antwort von hartycat hartycat

    telefonisch arbeitslos melden geht gar nicht. Da musst du mal persönlich vorsprechen und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Ich halte es auch für bedenklich erst nach deinem Auscheiden die Behörde aufsuchen zu sollen. Ich könnte mir vorstellen, das du sofort im Anschluss an deine Bw-zeit eine Beschäftigung aufnehmen willst. Du kannst dich auch beim Sozialberater (Bundeswehrdienstleistungszentrum) dahingehend beraten lassen, was für dich günstiger ist. Anderer Ansprechpartner wäre auch der BfD.

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    Antwort von snoopyfaan snoopyfaan

    Fwdl23 sagt mir zwar gar nichts, aber sobald man eine Kündigung bekommen hat, muß man sich schon mal vorab beim Arbeitsamt melden, auch wenn man noch eine gewisse Zeit bis zum Ausscheiden aus der Firma hat. Ansonsten gibt es später evtl. eine Sperre.Daher immer rechtzeitig beim Arbeitsamt einen Termin machen!

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