ich habe gerade mein diplom bestanden und habe aber natürlich noch keinen job. da ich mir in ruhe etwas adäquates suchen will, würde ich mich jetzt gerne erst mal arbeitslos melden. meine freundin sagte mir aber, dass ich kein recht dazu hätte, weil ich bisher noch nicht gearbeitet habe. stimmt das? und wovon soll ich dann leben, bis ich einen job gefunden habe?
Arbeitslos melden nach dem Studium - steht mir überhaupt Geld zu?
Antworten (6)
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3Antwort von
wandpilzwandpilz
Naja, rein moralisch gesehen hat sie recht. Aber rechtlich gesehen nicht. Du wirst kein Arbeitslosengeld bekommen, sondern Hartz IV. Es gibt aber nicht die Vorschrift, dass man zuerst Geld verdient haben muss, um Anspruch auf das Geld zu bekommen. Wenn das so wäre, wäre die Staatskasse randvoll ;-)
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2Antwort von
koira1975koira1975
Dir steht tatsächlich das "normale" Arbeitslosengeld nicht zu, schliesslich hast Du ja auch noch nichts eingezahlt. Trotzdem solltest Du Dich arbeitslos melden: erstens bist Du dann krankenversichert, zweitens kannst Du Hartz IV bekommen und drittens haben die ja vielleicht einen Job für Dich oder Du kannst da noch einmal lernen, wie man sich bewirbt. Irgendeinen Job für den Lebensunterhalt würde ich mir trotzdem suchen, vielleicht etwas, was Dir inhaltlich entgegen kommt. Zum Kontakte knüpfen, als Berufserfahrung etc.
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1Antwort von
QuandtQuandt
Da gibt es nur Talerchen zur Grundsicherung über den Sozialversicherungsträger, vielleicht noch Wohngeld, oder - bis zum vollendeten 25. Lebensjahr - Moneten von seinen Altvorderen.
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Hanna33 Ja stimmt, aber erst nach dem Studium nicht als Student, als Student kannst du aber Wohngeld bekommen
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Hanna33 nach dem Studium bekommt man ALG2 wenn man keie Arbeit hat, man muss sich vorher Arbeitslos melden. Um Antrag auf ALG2 zu stellen muss man aber exmatrikuliert sein.
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wolfsschaf nein nach meinen Informationen bekommt man auch kein Alg2 als Student
Kommentar von
bitmapbitmap Wie kommst du auf Student? In der Frage ist doch eindeutig von 'nach dem Studium' die Rede.
Liest sich deiner Formulierung nach so, als wenn man 'automatisch' krankenversichert wäre, wenn man sich arbeitslos meldet.
@bitmap: meinte ich aber nicht, sondern, dass sie nur krankenversichert sein kann, wenn arbeitslos gemeldet und nicht selbst zahlen kann/will. Formulierungstechnisch hast Du recht.