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Arbeitslos melden - ja oder nein?

Frage von nalaa17 nalaa17

Hallo zusammen,

mit dem heutige Tag wurde mein Arbeitsvertrag einvernehmlich aufgelöst, so dass ich ab morgen keine Stelle mehr habe. Ich bin grade erst mit dem Studium fertig geworden, habe eine Stelle angetreten, die anscheinend gar nichts für mich war und habe es deswegen beendet.

Ich bin mir sicher, dass ich sowieso kein Hartz4 bekommen würde, weil mein Lebensgefährte zu viel verdient. Und außerdem bekommt man ja auch eine 3-monatige Sperre wenn man selbst kündigt soweit ich weiß.

Soll ich mich jetzt trotzdem arbeitslos melden? Ich denke da nur gerade an die Rentenversicherung. Wenn ich arbeitslos gemeldet bin, werden ja wenigstens die Zeiten an die RV gemeldet oder?

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Antworten (6)

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    Antwort von Gurkentopf Gurkentopf

    Du solltest dich auf jeden Fall mledne beim Amt. Du bist sonst auch nicht krankenversichert.Meines Wissens.

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    Antwort von elenore elenore
    1. Da der Arbeitnehmer während einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld bezieht, besteht keine Rentenversicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr.3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

    2. Auch Anspruch auf Krankengeld besteht während einer Sperrzeit nicht (§ 49 Abs.1 Nr.3a SGB V).

    3. Bedenke aber auch: Voraussetzungen für Bezug von Arbeitslosengeld ist die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Voraussetzung: Du musst in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

    4. Antwort: Würde mich aber trotzdem arbeitssuchend melden!!!!

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    Antwort von myerscola myerscola

    Auf jeden Fall immer sofort arbeitslos melden, allein wegen der Rente wie Du selbst sagtest und natürlich auch KK.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Da du gerade erst angefangen hast zu arbeiten, hast du ja gar keinen Anspruch auf AlG 1. Für AlG 2 werden seit Januar 2010 keine Beiträge mehr an die RV gezahlt. Die Zeiten werden nur noch als Ausfallzeit gewertet. Arbeitslos melden solltest du dich aber trotzdem, da du ja wohl eine andere Stelle suchen wirst. Oder verdient dein Lebensgefährte sovie,l dass es auch für dich bis zur Rente reicht?

    Kommentar von nalaa17 nalaa17nalaa17

    Ja, mir geht es ja auch nur um die Wertung der Zeit der Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit. Und natürlich bin ich schon auf der Suche nach einer neuen Stelle!

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    Antwort von Wapiti64 Wapiti64

    Auf jeden Fall arbeitslos melden. Das mit der RV kannst Du die dann ja gleich fragen. Und was Dein Lebensgefährte verdient, geht die gar nichts an.

    Und "einvernehmlich aufgelöst" ist nicht gleich "selbst gekündigt". Warte erst mal ab, ob Du eine Sperre kriegst. Von irgendetwas mußt Du schließlich leben.

    Stell Dir vor, Dein Lebensgefährte verläßt Dich heute Abend. Dann kann es Dir ja auch egal sein, was er verdient, und dem Arbeitsamt MUSS es egal sein.

    Nicht immer so ehrlich sein. Die zahlen Dir ja auch nix freiwillig und versuchen alles, um es zu verhindern.

    Kommentar von nalaa17 nalaa17nalaa17

    Hmm.. kann ich die Antwort auf die Frage nach dem Gehalt meines Lebensgfährten denn einfach verweigern? Wir wohnen auch zusammen, zahlen gemeinsam die Miete usw.

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    Antwort von rosmary rosmary

    auf alle fälle arbeitslos melden.

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