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Arbeitslos melden?

gefragt von Flomo am 18.06.2008 um 0:05 Uhr

Ich habe Anfang Juni die letzte Prüfung meines Studiums bestanden und bin jetzt aber noch bis Ende September als Student eingeschrieben. Nun arbeite ich aber seit Anfang Mai schon in einem befristeten Angestelltenverhältnis bis Ende August. Erst ab Juli muss ich Sozialversichungsabgaben machen und mich selber gesetzlich versichern. Meine neue Arbeitsstelle werde ich wohl zum 1.10 oder 1.11 antreten. Sollte ich mich für diese 2 Monate arbeitslos melden?! Habe auch vor in diesen 1-2 Monaten länger Urlaub zu machen etc. Welche Konsequenzen hat es wenn ich mich nicht arbeitslos melde? Welche Kosten würden ca. auf mich zukommen?

Vielen Dank!


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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 18. Juni 2008 00:11
2x
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Wenn du dich nicht arbeitslos meldest, musst du dich für diese zwei Monate freiwillig krankenversichern. Ansonsten musst du nur deine Rechnungen, Miete und sonstige Lebenshaltungskosten selber tragen.

LG

Wieselchen


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 18. Juni 2008 07:02
2x
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Wnn du dich nicht arbeitslos meldest, fehlen dir aber auch diese 2 Monate bei der Rentenberechnung. Wird nicht so viel ausmachen, sollte aber trotzden erwähnt werden.




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