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Arbeitslos Lohnsteuerklasse ändern?

gefragt von Nordlicht72 am 06.11.2009 um 14:31 Uhr

Ich war in diesem Jahr 8 Monate arbeitslos, beginne nun wieder ein Beschäftigungsverhältnis. Zuvor hatten mein Mann und ich beide Lohnsteuerklasse 4. Hätten wir das mit Beginn meiner Arbeitslosigkeit gleich ändern können/sollen, damit er durch ggf. durch die Lohnsteuerklasse 3 mehr ausgezahlt bekommt? Haben wir nun noch irgendeine Möglichkeit? Nachwirkend-Steuererklärung?


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anonym
beantwortet von ProPhiL am 6. November 2009 14:32
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Soviel ich weis ist die Lohnsteuer ab dann fällig, ab dann die Lohnsteuerkarte gemacht wird. Also im Nachhinein denk ich nicht das das geht. Aber das kann dir die Fachkraft aus deinem Rathhaus erzählen.


anonym
beantwortet von guterwolf am 6. November 2009 14:32
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Hättet ihr, nachfolgend weiß ich nicht.

IV/IV ist doch auch nur gut, wenn beide ungefähr das gleiche Einkommen haben.


Sascher
beantwortet von Sascher am 6. November 2009 14:33
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Steuererklärung müsst ihr eh machen, dabei wird dann die Zusammenveranlagung durchgeführt.

Das Endergebnis an Steuern ist bei IV/IV und III/V gleich, es sieht nur monatlich anders aus.

Kommentar von Nordlicht72 am 6. November 2009 14:35

auch, wenn ich arbeitslos war? Hätten wir dann nicht mehr "herausgeholt", wenn er sie geändert hätte, oder wäre dann auch gleichzeitig mein ALG gekürzt worden? Ohje, Fragen über Fragen :o)

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 6. November 2009 14:38

Natürlich hätte das monatlich was verändert aber über das Jahr gesehen, bleibt es das gleiche. So bekommt ihr die Erstattung zum Jahresende.


anonym
beantwortet von volkri am 6. November 2009 14:34
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Durch die Steuererklärung wird die Lohnsteuer des ganzen Jahres neu berechnet. Falls ihr zuviel gezahlt haben solltet, bekommt ihr das auf den Weg auch zurück.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 14:34
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Nachträglich geht nicht.

Gilt immer von dem Zeitpunkt an, an dem der Finanzbeamte den Stempel draufmacht und den Beginn der Änderung einträgt.

Gibt es aber bei der nächsten Steuererklärung wieder.



anonym
beantwortet von Peter96 am 6. November 2009 14:35
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Hättet Ihr die Steuerklasse nach Beginn der Arbeitslosigkeit gleich geändert, hättest Du Steuerklasse III gehabt und mehr Geld bekommen. Aber noch ist nichts verloren. Bei der Steuererklärung in 2010 gibt es die zuviel bezahlte Steuer zurück.


Sturmwolke
beantwortet von Sturmwolke am 6. November 2009 14:36
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Mach am Jahresende einen Lohnsteuerjahresausgleich. Zuviel bezahlte Steuern erstattet das Finanzamt zurück.


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