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Arbeitslos Lohnsteuerklasse ändern?

Frage von Nordlicht72 Nordlicht72

Ich war in diesem Jahr 8 Monate arbeitslos, beginne nun wieder ein Beschäftigungsverhältnis. Zuvor hatten mein Mann und ich beide Lohnsteuerklasse 4. Hätten wir das mit Beginn meiner Arbeitslosigkeit gleich ändern können/sollen, damit er durch ggf. durch die Lohnsteuerklasse 3 mehr ausgezahlt bekommt? Haben wir nun noch irgendeine Möglichkeit? Nachwirkend-Steuererklärung?

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Antworten (7)

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    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Mach am Jahresende einen Lohnsteuerjahresausgleich. Zuviel bezahlte Steuern erstattet das Finanzamt zurück.

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Hättet Ihr die Steuerklasse nach Beginn der Arbeitslosigkeit gleich geändert, hättest Du Steuerklasse III gehabt und mehr Geld bekommen. Aber noch ist nichts verloren. Bei der Steuererklärung in 2010 gibt es die zuviel bezahlte Steuer zurück.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Nachträglich geht nicht.

    Gilt immer von dem Zeitpunkt an, an dem der Finanzbeamte den Stempel draufmacht und den Beginn der Änderung einträgt.

    Gibt es aber bei der nächsten Steuererklärung wieder.

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    Antwort von volkri volkri

    Durch die Steuererklärung wird die Lohnsteuer des ganzen Jahres neu berechnet. Falls ihr zuviel gezahlt haben solltet, bekommt ihr das auf den Weg auch zurück.

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    Antwort von Sascher Sascher

    Steuererklärung müsst ihr eh machen, dabei wird dann die Zusammenveranlagung durchgeführt.

    Das Endergebnis an Steuern ist bei IV/IV und III/V gleich, es sieht nur monatlich anders aus.

    Kommentar von Nordlicht72 Nordlicht72

    auch, wenn ich arbeitslos war? Hätten wir dann nicht mehr "herausgeholt", wenn er sie geändert hätte, oder wäre dann auch gleichzeitig mein ALG gekürzt worden? Ohje, Fragen über Fragen :o)

    Kommentar von Sascher SascherSascher

    Natürlich hätte das monatlich was verändert aber über das Jahr gesehen, bleibt es das gleiche. So bekommt ihr die Erstattung zum Jahresende.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Hättet ihr, nachfolgend weiß ich nicht.

    IV/IV ist doch auch nur gut, wenn beide ungefähr das gleiche Einkommen haben.

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    Antwort von ProPhiL ProPhiL

    Soviel ich weis ist die Lohnsteuer ab dann fällig, ab dann die Lohnsteuerkarte gemacht wird. Also im Nachhinein denk ich nicht das das geht. Aber das kann dir die Fachkraft aus deinem Rathhaus erzählen.

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