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Arbeitslos Krankgeschrieben steht mir Geld zu?

Frage von JuZy1991 JuZy1991

Hay, ich bin 18 Jahre alt werde die Tage 19.

Seit 2 Monaten bin ich Krankgeschrieben wurde am Knie Operiert etc.

Stehen mir nun irgendwelche Gelder zu? Ich mein ich muss Praxis Geb+hren Medikamente alles mir immer von der Familie leihen >.<

wäre nett wenn mir mal jemand weiter helfen würde was ich machen kann.

Lg.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von peha15 peha15

    @jUzY1991 Wende Dich einmal an Deine Krankenkasse !!und an das Arbeitsamt !!(Sozialamt !) Bekommst Du ALG1/ALG2 (Bist Du "Familienversichert !?") LG:peha15

    Kommentar von JuZy1991 JuZy1991JuZy1991

    Bekomme garkein ALG da ich bis vor kurzem Schüler war und meine Ausbildung am 01.08.2010 antretten wollte nur ist es paar Tage zuvor mit meinem Knie passiert. Ja bin Familienversichert.

    Kommentar von peha15 peha15peha15
  • 2
    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    dir steht garnix zu,kannst bei deinen eltern leben,die sind dafür zuständig,19,noch nix geleistet,und ansprüche stellen,wahnsinn

    Kommentar von JuZy1991 JuZy1991JuZy1991

    Verstehe nicht wie man sich dadrüber aufregen kann, ich würde Lieber arbeiten als die Probleme mit dem Knie zu haben. Gönne ich niemanden !

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    die hartz 4 schmarotzer wollen alle arbeiten gehen,aber zu hause ist doch schöner

    Kommentar von peha15 peha15peha15

    @fleppenweg "Ja,ja...ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt !" :-)) ("Pauschalurteile" und "Befangenheit")UND ÜBERHAUPT !! "WAS HEISST HIER HARTZ IV SCHMAROTZER !!???" ODER "SOZIALSCHMAROTZER !!" Dir geht es wohl zu gut !!???? ODER WAS ???????

    Kommentar von peha15 peha15peha15

    @fleppenweg Ooooh, ein "Ferndiagnostiker !!? ", welcher sich in der Lage sieht vom PC aus "familiäre, finanzspezifische Situationen" einzuschätzen !! und noch die "Leistungen" anderer zu "beurteilen !" (...das ist ja "grossartig !!!")

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    heul doch du sozialschmarotzer

    Kommentar von JuZy1991 JuZy1991JuZy1991

    @fleppenweg Der einzige der wirklich Asozial ist sind nur sie mit ihrer art. Was würden sie tun wenn sie nicht mehr Arbeiten können ???? Würden sie genauso da stehen. Kranke Menscheit wenn alle sowären wie sie dann gute nacht.

  • 2
    Antwort von silbu72 silbu72

    wenn du arbeitslos bist bekommst dann kein Arbeitslosengeld?

    Kommentar von JuZy1991 JuZy1991JuZy1991

    Nein ware Schüler bis zu diesem Jahr und wollte meine Ausbildung am 01.08.2010 antretten. Dann kam es zu dem Unfall.

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    Antwort von Nati22 Nati22

    Wenn du Arbeitslos gemeldet bist bekommst genau in den ersten 3 Tagen wo du krank bist noch Geld vom AMS und danach zahlt die Krankenkasse für dich. Um Medikamente nich zahlen zu müssen kannst du bei der Krankenkasse auf Rezeptgebührenbefreiung beantragen, dazu musst du ihnen nur am Tisch legen was du bekommst im Monat schriftlich und einen Zettel ausfüllen. Ich kenn das alles hab das selber schon gehabt.

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    Antwort von THJ1991 THJ1991

    Wenn du arbeitslos bist,dann steht dir der Regelsatz zu.

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Normal solltest Du doch ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld von der Krankenkasse beziehen. Ist da bisher nichts geschehen?

    Kommentar von JuZy1991 JuZy1991JuZy1991

    Nein bis jetzt nicht, die Krankenkasse will nichteinmal Krankengymnastik übernehmen.

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    Antwort von giny48 giny48

    Du bekommst doch weiter dein arbeitslosengeld, wenn du welches bekommst, außerdem kannst du bei der krankenkasse eine zuzahlungsbefreiung beantragen. lg

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    Antwort von rayondesoleil rayondesoleil

    Hallo JuZy1991,

    im Krankheitsfall bei bestehnder Arbeitslosigkeit gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten:

    1. Fall: Du hast bisher Arbeitslosengeld erhalten. Dann erhält Du bis zu 6 Wochen lang weiterhin Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur. Danach ist der Bezug von Krankengeld möglich. Setz dich in diesem Fall einfach mal mit Deiner Krankenkasse in Verbindung.

    2. Fall: Du hast bisher Arbeitslosengeld II/"Hartz 4" erhalten. Dann hast Du in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld; das ALG II wird weiter bezahlt. Sollte das zutreffen, wende dich am besten an die Arbeitsagentur, bzw. ARGE.

    Zu den Zuzahlungen möchte ich Dir noch einen Hinweis geben: Jeder Versicherte muß nur 2% seines Bruttojahreseinkommens (bzw. 1% bei chronisch Kranken) pro Jahr an gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Wenn Du über diesen Betrag hinaus kommst, kannst Du auf Antrag von deiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Die Quittungen aller Zuzahlungen müssen dazu aufbewahrt werden. Dazu zählen neben Praxisgebühren und Arzneimittelzuzahlungen auch Zuzahlungen zu Krankenhaus- behandlungen und Hilfsmittel. Da kann sich bei einer länger andauernden Erkrankung schon ein ganz schöner Betrag summieren..

    Falls diese Befreiung für dich ansteht, kontaktierst Du am besten Deine Krankenkasse.

    Viele Grüße und gute Besserung

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    Antwort von charles0308 charles0308

    als Angestellter oder Arbeiter gibt es Gehalts-/Lohnfortzahlung iaR bis zu 6 Wochen; danach Krankengeld von der Krankenkasse

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    Antwort von blauangel04 blauangel04

    Deine Familie muss für dich aufkommen oder du musst auf das Sozialamt

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