Hallo JuZy1991,
im Krankheitsfall bei bestehnder Arbeitslosigkeit gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten:
Fall: Du hast bisher Arbeitslosengeld erhalten. Dann erhält Du bis zu 6 Wochen lang weiterhin Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur. Danach ist der Bezug von Krankengeld möglich. Setz dich in diesem Fall einfach mal mit Deiner Krankenkasse in Verbindung.
Fall: Du hast bisher Arbeitslosengeld II/"Hartz 4" erhalten. Dann hast Du in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld; das ALG II wird weiter bezahlt. Sollte das zutreffen, wende dich am besten an die Arbeitsagentur, bzw. ARGE.
Zu den Zuzahlungen möchte ich Dir noch einen Hinweis geben: Jeder Versicherte muß nur 2% seines Bruttojahreseinkommens (bzw. 1% bei chronisch Kranken) pro Jahr an gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Wenn Du über diesen Betrag hinaus kommst, kannst Du auf Antrag von deiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Die Quittungen aller Zuzahlungen müssen dazu aufbewahrt werden. Dazu zählen neben Praxisgebühren und Arzneimittelzuzahlungen auch Zuzahlungen zu Krankenhaus- behandlungen und Hilfsmittel. Da kann sich bei einer länger andauernden Erkrankung schon ein ganz schöner Betrag summieren..
Falls diese Befreiung für dich ansteht, kontaktierst Du am besten Deine Krankenkasse.
Viele Grüße und gute Besserung
Bekomme garkein ALG da ich bis vor kurzem Schüler war und meine Ausbildung am 01.08.2010 antretten wollte nur ist es paar Tage zuvor mit meinem Knie passiert. Ja bin Familienversichert.
http://www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html