Du wirst dich am letzten Tag vor der tatsächlichen Ortsabwesenheit noch einmal auf dem Arbeitsamt melden müssen. Und am ersten Tag nach der genehmigten Ortsabwesenheit musst du dich persönlich zurück melden. Wenn du das versäumst, wird deine Leistung automatisch gesperrt. Sie lebt dann erst wieder auf, wenn du dich persönlich vorstellst.
Wenn dein Sachbearbeiter einen Vermittlungsvorschlag für dich hat, wirst du deine Urlaubsreise stornieren müssen. Wenn du übrigens bis dahin Arbeit hast, hast du in den ersten 6 Monaten keinen Urlaubsanspruch. Es könnte sich also als sehr unangenehm für dich herausstellen, dass du einfach gebucht hast.
ok..
aber ich kann ja nicht erst eine woche vorher buchen dann würde die reise ja auch viel teurer werden.. und mir wurde zugetragen man kann erst zwei wochen vor abreise urlaub beim arbeitsamt anfragen?
deshalb verstehe ich nicht wieso ich meine reise stornieren muss wenn die einen Vermittlungsvorschlag haben? weil ein Vermittlungsvorschlag kann ja auch während ich weg bin mir zugesendet werden ,,,,,,
Wenn du Leistungen von der Bundesagentur (AlG 1) in Anspruch nimmst, musst du zur Verfügung stehen. Du musst innerhalb von 24 Stunden auf ein Vermittlungsangebot reagieren können. Post wird dir auch nicht nachgesandt. Wenn du einen Brief versäumst, tritt ebenfalls die Folge ein, dass automatisch die Leistung gesperrt wird, bis du dich wieder persönlich auf dem Amt meldest.
Wenn du arbeitslos bist, hast du KEINEN Urlaubsanspruch. Der ist den Beschäftigten vorbehalten.Dass du nicht langfristig buchen kannst, und damit die Agentur vor vollendete Tatsachen stellst, sollte eigentlich einsehbar sein. Bei einem neuen Arbeitgeber kannst du auch nicht sagen, dass du quasi gleich mit dem Urlaub anfängst.