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Arbeitslos habe eine Frage

Frage von sarah1710 sarah1710

Guten Morgen,

meine Freundin hat folgendes Problem.

Sie hat ihren sozialversicherungspflichtigen Job gekündigt aufgrund eines bevorstehenden Burn out. Sie hat sich während der Kündigungsfrist einen Mini-Job auf 400Euro-Basis gesucht, in dem sie zwei Wochen gearbeitet hat und nun gekündigt wurde, aufgrund der Betriebsverkleinerung!

Nun wollte Sie wissen ob sie dadurch Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt bekommt und ggf. eine Sperre erhält?

Lg Sarah

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Antworten (6)

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Man sollte nie selbst kündigen!!Das gibt immer eine Sperre...normal 12 Wochen.Wenn man wirklich krank ist und den Job nicht mehr ausführen kann sollte man zum Arzt gehen der einem dann schriftlich bestätigen sollte...dass man diese Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann oder sollte...dann darf die Arge keine Sperre aussprechen.Geh mal in dieses Harzt Forum... http://www.elo-forum.org/

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Danke für den Link! Werde diesen gleich weiterleiten. Das ist natürlich nicht so schön für meine Freundin. Mfg

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    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    selber kündigen ist immer von abzuraten,und mir ist auch nicht so geläufig dass man einen burn out vorhersehen kann und schonmal "vorsichtshalber" seine Arbeit aufgeben muss....

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Sie hatte arge Erschöpfungserscheinung der wahrscheinlich in einem Burn out geendet hätten. Sorry hätte mich vielleicht besser äussern sollen. Mfg

    Kommentar von supergirl2271 supergirl2271supergirl2271

    dann sollte man zum arzt gehen und sich krank schreiben lassen,dann wäre es ganz anders gelaufen.aber um himmels willen doch nicht kündigen!!!

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    Antwort von Bammel68 Bammel68

    Man kann nicht wegen einer bevorstehenden Krankheit kündigen! Sie hätte erst einmal zum Arzt gehen sollen und ggfs. eine Kur beantragen.

    Da sie selbst gekündigt hat, bekommt sie - soweit ich weiß - 6 Wochen Sperre!

    Oberste Regel: NIEMALS SELBST KÜNDIGEN! Das ist immer ein Eigentor!

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    Antwort von swatkatten swatkatten

    Wenn sie ein Attest über das Syndrom vorweisen kann und sie aufgrund dieses Attestes gekündigt hat, bzw. musste, liegen medizinische Gründe vor und sie hat keine Nachteile zu befürchten. Sollte das AA trotzdem mit einer Sperre reagieren, sofort Widerspruch einlegen, dem sie sicher durchkommen wird. Nicht alles, was AA so von sich gibt, entspricht den Tatsachen, dort sitzen schließlich auch nur Menschen und die machen hin und wieder auch mal Fehler...

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    aber sie hat kein Attest.

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    Antwort von nexus77 nexus77

    ja sie bekommt eine sperre, da sie ihr arbeitsverhältnis gekündigt hat und zwar 3 monate.

    Kommentar von Denise180685 Denise180685Denise180685

    echt, so lange? ok an die selbstkündigung hab ich nicht gedacht bei meiner Antwort

    Kommentar von nexus77 nexus77nexus77

    ja so lange.

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    Antwort von Denise180685 Denise180685

    glaub ich nicht,der minijob war ja eine art nebenob neben dem gekündigten und wenn ist so eine sperre meist 1 woche

    Kommentar von nexus77 nexus77nexus77

    so ein blödsinn

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Den Mini-Job hat sie nach der Kündigung angetreten! Mfg

    Kommentar von nexus77 nexus77nexus77

    und wo hat sie mehr verdient? in ihrer festanstellung oder minijob???? ausserdem zahlt man beim minijob doch auch keine arbeitslosenversicherung....

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