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arbeitslos 23 ausziehen nach ausbildung

Frage von samlog samlog

Hallo, da man relativ slten ws richtiges bei google findet stelle ich meine frage nun hier. Meine mutter hat ein 2stöckiges haus in welhen ich im moment im obergeschoss whne mehr oder weniger.. Nun dank dieses winters sind die abfluss und wasserleitungen komplett eingefroren und wie sollte es auch anders sein geplatzt.. das ist auch der entgültige grund weshalb man hier nicht mehr wohnen kann wie es im moment ist. noch dazu kommt das meine mutter alleinstehend ist zwar arbeiten geht jedoch mit haus auto und co reichlich zu bezahlen hat. ebenfalls wird sie durch meine arbeitslosigkeit von der vorherigen steuerklasse nun auf stufe eins umgestuft was heisst das im monat noch weniger übrig bleibt. mein vater ist arbeitslos und der reinste ***. unterhalt kann ihm laut beschluss nicht zugemutet werden.

somit stehe ich nun dumm da und wegen des drucks der durch die arbeitslosigkeit dazu kommt ist es (mütterlicherseits wegen der arbeitslosigkeit) echt kaum auszuhalten.. wenn man die zuständesehen würde wüsstet ihr was ich meine..

zu mir.. ich bin leider arbeitslos krankheitsbedingt. habe ende januar meine ausbildung abgeschlossen zum metallbauer kann dies jedoch nicht weiterführen aufgrund starker astmahtischer bschwerdn und komm am 20ten in ein beratungsgespräch wodurch ich wahrscheinlich eine umschulung machen werde zu einem mir passenden beruf da ich selber auch arbeiten will.. mehr als alles andere allein schon um von allem mal weg zu sein.

überall wird gesagt das man zuhause nicht ausziehen darf unter 25 aber durch die evtl anfallende umschulung würde sich ja evtl in ein paar monaten alles regeln. gibt es da gesetze und paragrafen die einen dahelfen können ? eine lebendswürdige umgebung müsste doc in diesem land für jeden ein grundrecht sein oder ? ich mein hier ist im moment kein fliesendes wasser somit keine dusche toilette usw..

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Antworten (1)

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    Antwort von user1192 user1192

    Du hast eine Ausbildung und bist über 18. Die Arge ist für dich zuständig. Natürlich darfst du ausziehen! Jeder Erwachsene hat das Recht, zu Hause auszuziehen.

    Kommentar von samlog samlog

    ich weiss ist e ziemlich dumme frage aber hab damit halt erst seit 1-2 wochen zutun.. meint du mit arge die arbeitsagentur ? bzw unter welchem recht und mit welchen grundsatz kann ich argumentieren ? da unsere bearbeiterin vom amt nen ziemliches biest ist und einen jeden stein in weg wirft nur damit man nicht von zuhause weg kommt ?

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Grundrechte in Deutschland! Damit kannst du argumentieren. Es ist tatsächlich ein Grundrecht und du erfüllst die Auflage, die sagt, dass Eltern nur bis zur Beendigung der 1. Ausbildung rechtlich verantwortlich für das Kind sind.

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